• Hallo alle zusammen!

    Es tut mir herzlich leid, dass ich erst jetzt die Antwort vom Inek ins Forum stelle. Die Antwort selber kam erst sehr spät, dann war ich auch noch im Urlaub u im Prüfungsstreß.
    Jetzt aber die Antwort des Inek:

    [c=#ff002d]\"in den Deutschen Kodierrichtlinien 2004 ist die Hauptdiagnose \"... Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist...\"

    Aus dieser Kodierrichtlinie ist an späterer Stelle für die Hauptdiagnose der Absatz: \"Rückverlegungen aus anderen Krankenhäusern\" mit dem Beispiel 10 entsprechend anzuwenden. Ihre Hauptdiagnose entspricht damit der des chirurgischen Aufenthaltes, als Nebendiagnose wird ein Kode aus Z95.- kodiert. :d_neinnein:

    Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleiben

    mit freundlichen Grüßen[/code]

    Die DKR dazu (um es nochmal alles auf einen Blick zu haben):

    [c=#0024ff]Rückverlegungen aus anderen Krankenhäusern
    Bei Rückverlegungen aus anderen Krankenhäusern (KH A Ã KH B Ã KH A) ist folgendes zu beachten:
    · Sofern beide Aufenthalte in KH A gemäß KFPV (Näheres siehe dort) mittels einer Fallpauschale (DRG) abgerechnet werden, werden die Symptome/Diagnosen und Prozeduren beider Aufenthalte zusammen betrachtet. Auf diese Symptome/Diagnosen ist die Hauptdiagnosendefinition anzuwenden.

    Beispiel 10
    Ein Patient mit atherosklerotischer Herzkrankheit wird mit instabiler Angina pectoris in Krankenhaus A aufgenommen. Zur weiteren Diagnostik und Therapie wird er in das Krankenhaus B verlegt. Bei den dortigen Untersuchungen findet sich ein Herzinfarkt. Der Patient wird anschließend durch eine Koronarbypassanlage versorgt. In stabilem Zustand wird er in das Krankenhaus A rückverlegt../.


    ./.Krankenhaus A: 1. Aufenthalt
    Hauptdiagnose: Instabile Angina pectoris
    Nebendiagnose(n): Atherosklerotische Herzkrankheit

    Krankenhaus B:
    Hauptdiagnose: Myokardinfarkt
    Nebendiagnose(n): Atherosklerotische Herzkrankheit

    Krankenhaus A: 2. Aufenthalt
    Hauptdiagnose: Myokardinfarkt
    Nebendiagnose(n): Atherosklerotische HerzkrankheitVorhandensein eines aortokoronaren Bypasses

    Nach Rückverlegung des Patienten werden im Krankenhaus A die Diagnosen aus dem 1. und 2. Aufenthalt betrachtet, um die Haupt- und Nebendiagnosen zu bestimmen. Gemäß DKR 0901c Ischämische Herzkrankheit wird eine instabile Angina pectoris bei Vorliegen eines Herzinfarktes nicht kodiert.
    Krankenhaus A: Gesamtaufenthalt
    Hauptdiagnose: Myokardinfarkt
    Nebendiagnose(n): Atherosklerotische HerzkrankheitVorhandensein eines aortokoronaren Bypasses[/code]


    :noo: Schade eigentlich das es nicht anders möglich ist, aber es war ein Versuch u. vor allem auch eine Diskusion wert.


    Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!

    Ria

    [c=red]Anmerkung:[/code]

    Die Veröffentlichung von Personendaten ist nur mit Zustimmung der jeweiligen Person zulässig (siehe Forumsregeln). Da beim InEK eigentlich generell diese nicht gegeben wird, habe ich diese Daten herausgenommen.

    D. D. Selter
    Administrator

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wie war denn Ihre Frage formuliert?
    Ihre Ausgangsfrage oben bezog sich ja nun mal nicht auf Rückverlegungen. Hier ist dann die Antwort nicht verwertbar. Eine weitere Frage wäre dann wohl angesagt......

  • Hallo zusammen,

    warum sollte das Prinzip nicht übertragbar sein? Wir haben hier nicht die Konstellation A-B-A, sondern nur B-A, aber die ursprüngliche Krankheit ist nun mal die Herzerkrankung und die bildet dann auch die HD. Siehe auch Beitrag Ordu Dr.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat


    Original von gk:
    warum sollte das Prinzip nicht übertragbar sein? Wir haben hier nicht die Konstellation A-B-A, sondern nur B-A, aber die ursprüngliche Krankheit ist nun mal die Herzerkrankung und die bildet dann auch die HD.

    Weil es keinen 1. Aufenthalt mit der Herzerkrankung gab und der einzige Aufenthalt nicht der Behandlung der Herzerkrankung galt, sondern der Nachsorge. Da es keine Fallzusammenführung gibt, gibt es auch nicht die \"einfache\" Lösung, die HD des 1. Aufenthaltes zu nehmen.

  • Hallo zusammen,

    hier noch zwei Prinzipien-Übertragungen oder Übertragungs-Prinzipien:

    aus DKR 0901c Ischämische Herzkrankheit:

    Kodes der Kategorie I21.– Akuter Myokardinfarkt sind anzugeben sowohl für die initiale Behandlung eines Infarktes im ersten Krankenhaus, das den Infarktpatienten aufnimmt, als auch in anderen Einrichtungen, in die der Patient innerhalb von vier Wochen (28 Tage) nach dem Infarkt aufgenommen oder verlegt wird.

    und aus 1910c Verletzung des Rückenmarks
    (mit traumatischer Paraplegie und Tetraplegie):

    Die akute Phase – Verlegung des Patienten
    Wenn ein Patient (in Folge eines Traumas eine Verletzung des Rückenmarks erlitten hat und) unmittelbar von einem Akutkrankenhaus in ein anderes Akutkrankenhaus verlegt wurde, ist in beiden Häusern der Kode für (die Art der Verletzung) als Hauptdiagnose anzugeben und der entsprechende Kode für (die funktionale Höhe der Rückenmarksverletzung) als erste Nebendiagnose.


    Klammern vom Verfasser

    Wenn die Worte in den Klammern durch die entsprechenden Diagnosen aus dem ersten bzw. dem nachfolgend behandelnden KH ersetzt werden, ergibt sich m.E. der zu übertragende sinnvolle Wortlaut.

    Es geht mir hier wie immer nicht um einen Streit (auch nicht um Worte), sondern um die Klärung, wie zu verfahren ist.

    Das InEK schreibt doch auch, es solle \"entsprechend\" verfahren werden. Für mich heißt das, daß die Grundsätze zu übertragen sind.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo zusammen,


    wir haben das gleiche Problem bzw Diskussion mit der Kasse. Ich persönlich plädiere dafür, die Z48 zu verschlüsseln, da der Fall m E ansonste nicht richtig abgebildet wäre. Ich würe ja quasi einen konservativen Fall daraus machen obwohl es ein operativer ist. Man könnte auch sagen,dass die KHK ja kuriert ist und man den Patienten explizit zur Nachbehandlung aufnimmt. Ich denke dass der Passus mit der Rückverlegung hier nicht anwendbar ist. Angenommen ich würde einen Patienten wegen einer schwerwiegenden Komplikation aufnehmen der in einem anderen Krankenhaus wegen einer banalen Erkrankung behandelt wurde, müßte ich dann auch die Diagnose des verlegenden Krankenhauses kodieren?

    Schöne Grüße

    R54 :erschreck:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    die einzig zielführende Vorgehensweise in meinen Augen ist, den Fall nochmal (ohne Rückverlegung) dem InEK zuzuführen.

    Prinzipien aus den Speziellen DKR abzuleiten ist nicht nur schwer (da sie ja nun mal \"speziell\" gemeint sind), sondern auch gänzlich den eigenen Wünschen ausgeliefert.

    Wer also eine abschließende (oder auch nicht) Klärung haben möchte, sollte die Frage nochmal einreichen.

  • Zitat


    Original von Selter:
    Guten Morgen,

    die einzig zielführende Vorgehensweise in meinen Augen ist, den Fall nochmal (ohne Rückverlegung) dem InEK zuzuführen.

    Prinzipien aus den Speziellen DKR abzuleiten ist nicht nur schwer (da sie ja nun mal \"speziell\" gemeint sind), sondern auch gänzlich den eigenen Wünschen ausgeliefert.

    Wer also eine abschließende (oder auch nicht) Klärung haben möchte, sollte die Frage nochmal einreichen.


    Habe die Frage eben abgeschickt. Wie lange muß man denn inetwa auf eine Antwort warten?

    Schöne Grüße

    R54 :erschreck:

  • Hallo an alle.

    Muss diesen alten Post mal wieder aufwärmen 8o

    R54: Was hat das InEK denn geantwortet?

    @ all: Warum gibt es beim InEK eigentlich keine FAQ Seite??

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von papiertiger:
    @ all: Warum gibt es beim InEK eigentlich keine FAQ Seite??


    Hallo,

    sehen Sie hier.

  • Zitat


    Original von Selter:


    Hallo,

    sehen Sie hier.


    Danke Herr Selter :)

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.