Kabinettsentwurf des 2. FPÄndG

  • Guten Morgen,

    wir als Uniklinik freuen uns sehr über die Verlängerung der Konvergenzphase, wie sie ja jetzt auf den Weg gebracht zu sein scheint. Ich verstehe nur die Angleichungsquoten im neuen Entwurf nicht: Im neuen Absatz 6 des §4 KHEntgG steht für 2005 eine Angleichung von 15% des Angleichungsbetrags, für 2006 sind es 30% und in 2007 50%. Da fehlen doch 5%, oder? [schild]???![/schild]

    Grüße
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Hallo, Herr Lehmann,

    in der amtlichen Begründung zum Kabinettsentwurf (Artikel 2, Nr. 2 (§ 4 KHEntgG)zu Buchstabe g, PDF Seite 23 f.) finden Sie den entsprechenden Hinweis:
    \"... Da die in § 4 Abs. 4 KHEntgG verwendete Berechnungsformel (vgl. Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe e) nicht auf die Ausgangssituation 2005, sondern auf das jeweilige Vorjahresbudget Bezug nimmt, müssen dort entsprechend umgerechnete Prozentsätze angewendet werden; vgl. die folgende Aufstellung: ...\"

    Nachfolgend sind dann die unterschiedlichen Prozentsätze aufgeführt, auch die auf den Ausgangswert 2005 bezogenen Werte 15%, 25%, 30% und 30%.
    Diese dürften Ihnen bekannt vorkommen.

    Freundliche Grüße,

    DRG-Fan

    [arial]Freundliche Grüße
    DRG-Fan[/arial]

  • Zitat


    Original von DRG-Fan:
    Hallo, Herr Lehmann,

    in der amtlichen Begründung zum Kabinettsentwurf (Artikel 2, Nr. 2 (§ 4 KHEntgG)zu Buchstabe g, PDF Seite 23 f.) finden Sie den entsprechenden Hinweis:..
    Nachfolgend sind dann die unterschiedlichen Prozentsätze aufgeführt, auch die auf den Ausgangswert 2005 bezogenen Werte 15%, 25%, 30% und 30%.
    Diese dürften Ihnen bekannt vorkommen.

    Vielen Dank, da haben Sie mir das Zu-Ende-Lesen abgenommen :rotwerd: .
    Da sind ja die Zahlen, mit denen Herr Tuschen derzeit durch die Lande zieht...

    Grüße
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Hallo,

    auf den ersten Blick konnte ich folgendes im Vergleich zum Referentenentwurf entdecken:

    Inhaltliche Änderungen gab es nur im Bereich der Ausbildungsbudgets (Fehlschätzungen für das Jahr 2005 können jetzt im Jahr 2006 ausgeglichen werden) und beim Ausbildungsfonds auf Landesebene (die Schiedsstelle muss nun innerhalb von sechs Wochen entscheiden, danach kann Klage eingereicht werden, die jedoch keine aufschiebende Wirkung hat).

    Die Regelung zur Verlängerung der Konvergenzphase entsprechen den, schon aus dem Referentenentwurf bekannten Änderungen.

    Gruß Flender

  • Hallo Forum,

    nur zur Ergänzung noch ein paar Änderungen des Kabinettentwurfs zum Referentenentwurf:
    - Eine Klage gegen Landes-Basisfallwert ist nun doch möglich, allerdings ohne aufschiebende Wirkung.
    - Die Legal-Definition teilstationärer Behandlung wird komplett herausgenommen.
    - Die Möglichkeit der Fehlerkorrektur des Landes-Basisfallwert bleibt, Ausgleichmöglichkeit entfällt.

    Schönen Tag noch!

    Brickwede

    Non me pudet fateri nescire, quod nesciam