Hallo Gemeinde,
ich suche Erleuchtung zu folgender Frage:
Laut DKR 1401c werden bei kont. Dialyseverfahren (z.B. OPS 8-854.1x) jede Anwendung mit einem Kode entsprechend der Dauer (bis zu 3 Tagen, 4-11Tage etc.) verschlüsselt.
Durch diese Ziffern wird das ZE30 ausgelöst.
Sollte es so gemeint sein, daß das ZE30 unabhängig von der Dauer des Verfahrens anfällt, daß also 1xZE30 abrechenbar ist, egal ob ein Pat. zwei oder zwölf Tage kontinuierlich dialysiert wurde?
Grüße
PB