- Offizieller Beitrag
Hallo Forum,
Mein Kollege aus der Anästhesie fragte mich, wie denn die sog. Thrombozytenkonzentrate NRW mengenmäßig zu codieren seien. Abgesehen davon, dass ich davon noch nie etwas gehört habe, konnte ich nach Schilderung des Sachverhaltes leider auch keine zufriedenstellende Lösung anbieten.
Auskunft unseres Anästhesisten: "Thrombozytenkonzentrate NRW" entsprechen in etwa der vierfachen Plättchenzahl hergebrachter Thrombokonzentrate und sind auch deutlich teurer. Müssen daher die verabreichten Thrombokonzentrate gedanklich umgesetzt werden und je Gabe als vier Konzentrate kodiert werden ? Bei Gabe eines Konzentrates ist das unproblematisch, ab der Gabe von zwei Konzentraten (NRW) hat man jedoch die Menge Plättchen transfundiert, die sonst mit der Gabe von 8 Konzentraten erreicht würden. Damit ist die in den DKR (0302a) Grenze von 5 überschritten. Wie wird das bei euch gehandhabt ?
Vielen Dank
B. Sommerhäuser