Zometatherapie

  • Hallo liebes Forum

    Wie kann man eine Zometatherapie ambulant abrechnen?
    Bei uns wurden bisher Pat. mit einer Zometatherapie
    stationär behandelt.Es war nur eine Frage der Zeit
    bis das natürlich nicht mehr geht.Jetzt haben wir die
    Aufforderung der Kasse das ambulant abzurechnen.
    Aber wie???Ich habe mit der ambulanten Abrechnung eigentlich
    nichts zutun.Unser Haus hat auch \"nur\" eine Notfallambulanz.
    Welche Nummern muss man in einem solchen Fall nehmen??

    Schönen Gruß

    Zabi

  • Hallo Zabi,
    die Zometa und Aredia Therapie Diskusion war bei uns in RLP schon vor 1 Jahr Thema. Bei einer Belegabteilung, hatten wir keine Chance das als Institutsleistung abzurechnen. Diese Patienten werden jetzt in einer onkologischen Praxis therapiert. Die entsprechenden EBM Ziffern kann ich Ihnen nicht nennen, zumal es sich hier ja nicht um eine Chemotherapie handelt.
    Beste Grüße

    Kurt Mies

  • Hallo Zabi,

    eine Abrechnung als Notfallbehandlung kann ich nicht empfehlen.

    1. ist es kein Notfall im Sinne der KV.
    2. je nach KV-Regelung bekommen Sie nur einen Pauschalsatz je Fall
    (einmal pro Quartal).

    Sollten Sie sich doch zu einer \"Notfallabrechnung\" entschließen, wäre die EBM-Ziffer 273 (Infusion intravenös > 10 Min.) berechnungsfähig.
    Zometa könnten Sie gesondert mit den Kassen gemäß allg. Bestimmungen Teil A Punkt 4 EBM abrechnen (örtliche KV-Regelungen berücksichtigen).

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo F.Killmer und Kurt

    Ich dachte ja auch schon an vorstationär.Aber von der
    Kasse kam jetzt der Bescheid zur ambulanten Abrechnung.
    Ambulant dürfen wir aber nur eigentlich chirugische Notfälle und
    die Versorgung von Herzschrittmachern abrechnen.(So wurde es
    mir gesagt)Kann ich nun einfach den Fall ambulant abrechnen?
    In Zukunft müssen die Pat. sowieso in die onkologische Praxis.
    Also ambulant oder Vorstationär?? Was ist besser?
    Schönen Dank schon mal für die EBM Nummern.


    Mit freundl.Gruß

    Zabi

  • Hallo!

    Also ich denke ja wenn keine Zulassung zur ambulanten Abrechnung besteht kann auch nicht ambulant abgerechnet werden. Das wäre sicher günstiger (weil dann das Medikament bezahlt wird, teuer teuer). Es bleibt wahrscheinlich nur Vorstationär übrig.
    Ansonsten bleibt nur das Telefonat mit der Krankenkasse eine Ausnahmeregelung für diesen Einzelfall zu treffen und in Zukunft ab in die onkologische Praxis.

    MfG
    Eckhardt

  • Hallo Zabi!

    Amnbulant dürfen nur chirurgische und kardiologische Notfalle über die KV abgerechnet werden? Hat Ihr Haus keine internistische Abteilung?

    In Westfalen und ich méine dies gilt auch bundesweit, sind alle Plankrankenhäuser per Institution zur Notfallbehandlung ermächtigt (geradezu genötigt).

    Ich würde den Fall als \"Notfall\" (wenn auch mit Bauchschmerzen) über die KV abrechnen.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    P.S. Angenehmes Wochenende

    Frank Killmer

  • Schöne Grüße nach Bochum!

    Ich würde mich nicht trauen das als Notfall abzurechnen! Ist natürlich eine ganz persönliche Meinung!

    MfG
    Eckhardt

  • Hallo Forum,
    auch in Bayern wird regelmäßig die teil- und vollstationäre Behandlung onkologischer Patienten mit Aredia und Zometa abgelehnt. Es bleibt also nur die Möglichkeit, im Rahmen eines DMP Mamma-Ca oder über die ambulante Behandlung im Krankenhaus gem. § 116 b Abs. 2 bis 5 SGB V die Patienten zu behandeln.
    Gruß
    G.Fischer

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo

    Sicherlich haben wir auch eine internistische Abteilung,
    aber die Zometatherapie als Notfall abzurechnen wäre doch
    jetzt,nachdem schon überprüft,wahrscheinlich nicht so
    günstigt.Also werden wir mal ein nettes Telefonat mit der
    Kasse führen,und dann hoffentlich vorstationär abrechnen
    können.Das ist glaube ich die sauberste Lösung.
    In Zukunft müssen die Pat. natürlich in eine onkologische
    Praxis.

    Schönen Gruß
    Zabi

  • Hallo Zabi!

    Vorstationär abrechnen geht bestimmt. Ich würde wirklich versuchen mit der Kasse zu besprechen ob eine gekürzte DRG stationär akzeptiert wird, da das Medikament sonst in keiner Weise bezahlt wird. Wir haben hier manchmal Glück und kriegen solche Fälle zumindest so vergügtet, daß kein Verlust entsteht. Geht natürlich nicht immer und hängt vom KK-Mitarbeiter ab.

    MfG
    Eckhardt