Fallzusammenführungskette

  • Hallo Forum,

    wie sieht die Fallzusammenführung im folgenden Fall aus:

    alle Fälle innerhalb der oberen Grenzverweildauer und innerhalb von 30 Tagen
    alle die gleiche MDC

    Fall 1: Q62B
    Fall 2: Q62B
    Fall 3: Q02B
    Fall 4: Q02B
    Fall 5: Q62B
    anschließend folgen noch mehrere Fälle mit Q62B, die aber außerhab der OGVD zum ersten Fall liegen

    Je nach Blickwinkel und Betrachtungsweise der Wiederaufnahmeregelungen sind wir zu verschiedenen Ergebnissen im Team gekommen. Vielleicht hat schon jemand damit Erfahrungen gesammelt, bzw. kann uns eindeutig gesetzlich verdeutlichen, wie wir diese Fälle zusammenzuführen haben.

    Vielen Dank für jede Antwort.

  • Hallo Gipsy,

    vielen Dank für das schöne \"puzzle\" :d_gutefrage: .
    Meine Einschätzung: Die Fälle 1-4 sind zusammenzuführen zu einer DRG Q02B, der 5. Fall ist dann wieder gesondert abzurechnen (bzw. ggf. mit Fall 6 ff. zusammenzuführen).

    Begründung:
    1.: Fälle 1 u. 2 sind zusammenzuführen wg. KFPV §2 Satz 1 -> Q62B
    2.: Zusammengeführte Fälle 1 und 2 sind mit Fall 3 zusammenzuführen nach Satz 2 -> Q02B
    3.: Zusammengeführte Fälle 1-3 sind wieder nach Satz 1 mit Fall 4 zusammmenzuführen -> Q02B
    4.: Zusammengeführte Fälle 1-4 sind nicht mit Fall 5 zusammenzuführen, da hier keine der Regeln aus §2 KFPV greift.

    Oder? :noo:

    Grüße
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Guten Morgen.

    Eine Wirklich schöne Fallzusammenführungskette!

    Ich würde allerdings anders als Herr Lehmann zusammenführen:
    Über die Fälle 1-3 muß man sicher nicht reden die werden zusammengeführt. Danach wird es kniffelig.
    Fall 4 wird mit Fall 1 zusammengeführt, aber wieso? Da wir uns ja innerhalb der oGVD des rsten Falles befinden würde ich hier nach Satz 2 usammenführen und nicht die neue DRG (Q02B) betrachten sonder die Q62B weil hiermit zusammengeführt wird.
    Fall 5 wird dann gemäß dem 3. Prüfkriterium ebenfalls zusammengeführt, da dieses Kriterium gegen jeden Aufenthalt zu prüfen ist der innerhalb der oberen Grenzverweildauer der ersten Falles der Zusammenfassungskette liegt. Hierbei ist dr Nachsatz wichtig: eine direkte Fallabfolge ist nicht erforderlich.
    Ich denke das gibt eine spannende Diskussion.
    MfG
    Eckhardt

  • Liebes Forum,

    für Fallzusammenführungsketten empfehle ich das Studium der neuen Leitsätze des BMGS.

    Mit freundlichem Gruß

    A.Chandra

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von AChandra:
    für Fallzusammenführungsketten empfehle ich das Studium der neuen Leitsätze des BMGS.

    Richtig!

    Ich komme dabei zu folgenden Schlüssen:

    • Jeder Fall ist einzeln gegen alle anderen Fälle zu prüfen, nicht jedoch gegen ein Ergebnis einer bereits durchgeführten Zusammenlegung.
    • Muss ein Fall mit einem anderen zusammengelegt werden, der wiederum mit einem anderen Fall zusammengelegt wird, so gilt als Fristbeginn der Aufnahmetag des ersten Falles.
    • Die Behandlungsfolge konservativ/operativ (§2 Abs. 2 KFPV) ist nur bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Fällen zu prüfen.
      [/list=1]
      Sofern in dem Eingangsbeispiel zu diesem Thread alle Fälle innerhalb der GVD des ersten Falles liegen, sind alle zusammenzuführen. und zwar:
      [List]
    • Fall 2 mit Fall 1 wegen Abs. 1 KFPV
    • Fall 3 mit Fall 2 wegen Abs. 2 KFPV
    • Fall 4 mit Fall 3 wegen Abs. 1 KFPV (gegenüber Fall 2 kommt jedoch nicht Abs. 2 zur Anwendung, da kein unmittelbar folgender Aufenthalt)
    • Fall 5 mit Fall 1 und Fall 2 wegen Abs. 1 KFPV


    Da nun jeder Fall mit einem Fall zusammengeführt wird, der wiederum mit einem anderen zusammenzuführen ist, ist aus allen Fällen ein Fall zu bilden, wobei allerdings der erste Fall als Fristbeginn anzusehen ist. Das heißt, wenn Fall 5 zwar mit Fall 2 zusammenzulegen wäre, jedoch außerhalb der OGVD von Fall 1 läge, dann wäre Fall 5 gesondert zu berechnen.

    Ich hoffe, ich habe es richtig verstanden. Wer denkt sich bloß so etwas aus???

    P.S.: Vielleicht ist das ganze auch nur ein Test des BMGS. Wer diese Aufgabe richtig löst, darf im Rahmen der nächsten Ersatzvorname die KFPV 2005 schreiben.

    Schönen Tag noch,

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Wer denkt sich bloß so etwas aus???


    siehe hierzu:

    \"The \'German disease\' - a deadly combination of overpaid und underworked laborers, rigid work rules, risk-averse managers and a \'busybody\' state that threatens to tax and regulate to death what was once one of the world\'s most powerful economies\"
    Newsweek, 18. März 1996)
    (\"Die \'deutsche Krankheit\' - eine tödliche Kombination aus überbezahlten und unterbeschäftigten Arbeitern, rigiden Arbeitsgesetzen, risiko-scheuen Managern und einem Staat, der sich in alles einmischt und droht, das zu Tode zu besteuern und zu regulieren, was einst der Welt stärkste Wirtschaft gewesen war\")


    ER

  • Hallo Eckhardt,

    Zitat


    Original von eckhardt:
    Ich würde allerdings anders als Herr Lehmann zusammenführen:
    Über die Fälle 1-3 muß man sicher nicht reden die werden zusammengeführt. Danach wird es kniffelig.
    Fall 4 wird mit Fall 1 zusammengeführt, aber wieso? Da wir uns ja innerhalb der oGVD des rsten Falles befinden würde ich hier nach Satz 2 usammenführen und nicht die neue DRG (Q02B) betrachten sonder die Q62B weil hiermit zusammengeführt wird.
    Fall 5 wird dann gemäß dem 3. Prüfkriterium ebenfalls zusammengeführt, da dieses Kriterium gegen jeden Aufenthalt zu prüfen ist der innerhalb der oberen Grenzverweildauer der ersten Falles der Zusammenfassungskette liegt. Hierbei ist dr Nachsatz wichtig: eine direkte Fallabfolge ist nicht erforderlich.


    ich muss meine Ansicht wohl revidieren, erstens stehe ich sonst alleine da und zweitens habe ich noch eine Nacht zum Grübeln gehabt. Sie haben wahrscheinlich recht. Wer ist bei solchen Fragen eigentlich letzte Instanz? Die neuen Leitfäden des BMGS hören leider auf, bevor es richtig kompliziert wird :sterne:.

    Grüße
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Hallo Herr Lehmann!

    Naja, ich hatte ja auch nicht ganz recht. Welcher Satz gilt denn jetzt eigentlich? Oder wie früher im Matheunterricht: hauptsache das Ergebnis stimmt! Die neuen Leitfäden sind ja zumindest etwas eindeutiger als die vorherigen. Bleibt natürlich immer noch die Frage wer sich sowas ausdenkt.
    Ansonsten bleibt die fruchtbare Diskussion im Forum, die ich trotz erst kurzer Zugehörigkeit sehr schätze!

    Live long and prosper!

    MfG
    Eckhardt

  • ;( Hallo alle, die versuchten diese Fallkette zu lösen,

    leider haben wir sie uns nicht ausgedacht, sondern sie existiert wirklich.

    Ich bin mir jetzt nach den Beiträgen nicht sicher, soll alles wirklich als ein Fall zusammengeführt werden?

    Kann man bezüglich dem Schaubild der Wiederaufnahmeregelung vom BMGS (danach haben wir schon vorher immer gearbeitet, aber wie sagte Herr Lehmann so schön, \"diese Leitsätze hören leider auf, wenn es so richtig kompliziert wird\"), zwischen gleicher Basis-DRG und unmittelbare Abfolge von gleicher MDC \"M\" und \"O\" und dann wieder in die gleiche Basis DRG wechseln?

    Meine persönliche Lösung entsprach der ersten Lösung von Herrn Lehmann. Ich habe den 5. Fall Q62B nicht mehr in die Fallzusammenführung aufgenommen, aber wenn ich jetzt der Logik der Beiträge folge, dann muss ich die dazwischenliegenden Q02B mal kurz zur Seite schieben und wieder nur die selbe Basis DRG zu Fall 1 Betrachten.

    Man lernt immer wieder etwas dazu - wirklich gut, dass es dieses Forum gibt.

    Grüße
    gipsy