Wiederaufnahme nach Verlegung in and. KH und dort Entlassung

  • Sehr geehrte DRG-Experten,

    für unseren Problemfall habe ich noch keine Antworten im Forum gefunden:

    Patient bei uns stationär, verlegt in anderes KH, von dort nach Hause entlassen, innerhalb OGVD des ersten Falles wieder bei uns stationär.

    Aus unserer Sicht ist es keine Rückverlegung, da ja zwischenzeitlich nach Hause entlassen.
    Frage: Ist es eine Wiederaufnahme und damit Zusammenführung?

    Ich hatte mir mal notiert, dass es sich nur bei Entlassung nach Hause oder in Reha und anschließend wieder bei uns stationär um eine Wiederaufnahme handelt.
    Hier wurde der Patient verlegt und zwischenzeitlich nach Hause entlassen.

    Kann uns jemand helfen, evtl. auch mit gesetzlicher Grundlage?

    Vielen Dank im Voraus.

    Ferdinand

  • Hallo Herr Ferdinand!

    Meine Erachtens sind zwei Punkte zuklären:

    1. Erfolgte die Aufnahme innerhalb von 24 h nach der Entlassung ist es
    eine Rückverlegung (s. § 3 KFPV 2004).
    2. Lagen mehr als 24 h zwischen Entlassung und Aufnahme wäre zu prüfen,
    ob eine Wiederaufnahme gemäß § 2 KFPV vorliegt.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Die von Herrn Killmer unter Punkt 1 genannte Verlegung
    wird auch sinnvollerweise als \"verdeckte Verlegung\" bezeichnet,
    weil die Verlegung nicht direkt erfolgte.
    Gruß
    Ordu