Liebes Forum,
zur optionalen DRG Abrechnung in 2003 soll man berechtigt sein, wenn man "mindestens 90% des bereinigten Gesamtbudgets über DRGs abbilden kann". Kann mir bitte jemand erklären, was damit gemeint ist?
Weniger als 10% psychiatrische Fälle? oder EDV-technisch in der Lage 90% der Fälle gruppierungsrelevanten Datensatz zur Verfügung zu stellen? Betrachtung von Fehler DRGs?
Bitte um Erleuchtung
Danke
Gruß aus Berlin, Schauer und wechselhaft
Thilo Köpfer