FPG, optionale DRG Abrechnung in 2003

  • Liebes Forum,

    zur optionalen DRG Abrechnung in 2003 soll man berechtigt sein, wenn man "mindestens 90% des bereinigten Gesamtbudgets über DRGs abbilden kann". Kann mir bitte jemand erklären, was damit gemeint ist?
    Weniger als 10% psychiatrische Fälle? oder EDV-technisch in der Lage 90% der Fälle gruppierungsrelevanten Datensatz zur Verfügung zu stellen? Betrachtung von Fehler DRGs?

    Bitte um Erleuchtung

    Danke
    Gruß aus Berlin, Schauer und wechselhaft

    Thilo Köpfer

  • Hallo Herr Koepfer,

    das wollte ich im Post http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…d=254&BoardID=1

    auch schon mal wissen. So 100% klar ist mir das aber immer noch nicht.
    Auch kann ich mir nicht so recht vorstellen, dass ein KH, das dieses ominöse 90%-Kriterium erfüllt, sinnvollerweise gegen den Willen seiner wichtigsten Kostenträger in 2003 die DRGs einführen kann.
    Die Antwort auf diese Frage ist mir allerdings auch nicht mehr ganz so wichtig, ich plane jetzt eher mit 2004. Nicht dass ich nach dem Bundesratsbeschluss ganz schwarz sehe, aber:
    Wenn das Optionsmodell ein Pferd wäre, ich würde nicht drauf setzen.

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

    :strauss: :kangoo: :kong: schade, kein Pferd.

  • Hallo Herr Jacobs,

    besonders erleuchtend ist die Novemberdiskussion wirklich nicht. Aber vielleicht wissen ja noch andere Kollegen etwas über das "Optionsmodell". Ihre Pros und Cons würden mich auch interessieren.

    Vielen Dank

    Wir wollten bislang eigentlich früh einsteigen, um zu lernen und entsprechende Verhandlungsspielräume zu haben. Inzwischen bin ich mir da aber auch nicht mehr so sicher..

    Gruß Köpfer
    jetzt Sonnenschein

  • I) Unter der Hand behaupten ja derzeit eh alle, dass 2003 von Seiten der KK nicht einzuhalten ist (könnten sich mal ein paar "Forums-KK-Kollegen" dazu äußern?)
    Die DKG geht in einer Szellungsnahme vom 07.02. immer noch von der Optionalen Möglichkeit der Kh in 2003 aus (siehe http://www.DKGev.de)
    Gruß
    Patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Hallo Herr Köpfer!

    Solange es keine offizielle Deutung der 90%-Regel gibt, ist man wohl auf Mutmaßungen angewiesen. Bei den mir bekannten bisherigen Diskussionen bestand nur Einigkeit dergestalt, dass der Anteil an Psychiatriepatienten mit den 90% nicht gemeint ist. Eher geht es wohl um Ausgleichsregelungen u. ä.. Ohne verbindliche Erklärung derjenigen, die diesen Passus entworfen haben, ist man auf Kaffeesatzleserei angewiesen. Aber das ist ja nicht nur in diesem Punkt so...

    Grüße aus dem zur Zeit sonnigen Hamburg
    --
    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Manfred Nast

  • Liebes Forum,

    habe inzwischen eine Deutung von der DKG erhalten. (Vielen Dank für die rasche und zuvorkommende Antwort auf meine mail auch von hier aus). Es soll sich also wie folgt verhalten:
    In 2003 Verwendung der australischen DRGs, aber zwingend mit deutschen Relativgewichten(RG). Zu erwarten ist, dass bis Ende diesen Jahres nicht alle 661 australische DRGs mit deutschem RG kalkuliert sind. So könnten z.B. lediglich 400 DRGs zur Verfügung stehen. Wer dann mit diesen 400 DRGs 90% seines "bereinigten" Budgets abbilden kann, der darf "optionieren". Es ist also zu erwarten, dass Universitätskliniken oder Häuser mit Spezialzentren und exotischen DRGs nicht am Optionsmodell teilnehmen können. So die Aussage von der DKG. Alles natürlich unter dem Vorbehalt, dass das FPG überhaupt in irgendeiner Form verabschiedet wird. Und zwischenzeitlich kann da ja auch noch wieder dran gedreht werden.

    Da soll erst mal einer draufkommen...

    Gruß aus Berlin bei sternklarer Nacht
    Thilo Köpfer

  • Danke lieber Herr Koepfer, Danke liebe DKG,

    das ist doch wenigstens mal eine verwertbare Aussage. Hat sich die DKG auch zu einem Zeitplan geäußert? Wann (unter der Annahme, dass das FPG in näxter Zeit durch den Bundesrat geht) sollen denn die 400 deutschen RGs kalkuliert sein? Und wann (das ginge ja evtl früher) ist bekannt, welche 400 RGs für 2003 bereits kalkuliert werden? Wann also kann ein KH entscheiden, ob es zum Früheinstieg berechtigt ist? Das soll ernsthaft noch prospektiv für 2003 klappen?

    Das FPG wird doch frühestens April verabschiedet werden können (ein eher optimistischer Tip), das ist bereits mitten im Wahlkampf.
    Wenn dann erst im Oktober oder November (ich gehe mal davon aus, dass die Kalkulation nicht schneller fertig wird, als die KR) klar ist, wer 2003 schon mitspielen darf, ist doch kein prospektives DRG-Budget für 2003 mehr hinzukriegen, oder?

    Das ganze erinnert mich fatal an frühere Diskussionen über den Kalkulationszeitraum, als am Jahr 2001 noch festgehalten wurde, nachdem lange klar war, dass das mangels KR problematisch werden könnte.
    Wäre es nicht an der Zeit, mal einen realistischen Zeitplan aufzustellen? Und schließt der nicht 2003 klar aus?

    Fragt sich

    mit freundlichen Grüßen
    Christian Jacobs

  • Hallo Herr Jacobs, liebe anderen Forumsmitglieder,

    ich kann mich Herrn Jacobs eigentlich nur voll anschliessen.
    Wer die Worte von Herrn Dr. Steiner (DKG) in
    Flensburg vernommen hat, kann an ein Optionsmodel mit australischen Fallgruppen und deutschen Gewichten nicht mehr so recht glauben. Da fehlt einerseits noch immer ausreichend Personal im InEK und die berechnende Datenstelle muss erst noch europaweit ausgeschrieben werden (soll heissen fruehestens in 7 Monaten arbeitsfaehig). Eine angedachte Interimsloesung scheint den selben Weg gehen zu muessen. Auch die Erstellung der deutschen Mappingtabellen sind erst in Auschreibung. Und zum guten Schluss sind die Kassen hinsichtllich Optionsmodell voellig zerstritten. Die Meinungen liegen von "unbedingt 2003" bis "auf keinen Fall 2003".
    Doch was solls, wir sind ja mittlerweile "abgebrueht" und bereiten eben beide Varianten vor !?! :D Haben ja sonst nichts weiter zu tun!!
    :O

    Viele Gruesse

    M. Thieme

  • Gibt es angesichts der obengenannten Informationen irgendeinen konkreten, zwingenden Grund, derzeit optimal zu kodieren?
    Zu Übungszwecken und zum Benchmarking, das ist klar. :kong:
    Aber für Pflegesatzverhandlungen?
    Ein Chefarzt :chirurg: fragte heute danach, und ich wußte keine rechte Antwort.
    Wer weiss es?

    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

  • Zitat


    Original von Hab-StElisabeth:
    Gibt es angesichts der obengenannten Informationen irgendeinen konkreten, zwingenden Grund, derzeit optimal zu kodieren?

    Hallo Herr Haberkorn,

    ich fürchte, dass es den Grund doch gibt. Auch wenn man das Optionsmodell unterdessen getrost knicken kann, ist es gut vorstellbar, dass von Seiten der Selbstverwaltung darauf bestanden wird, die Falldaten von 2002 als Grundlage für die künftigen Budgets zu nehmen (schon aus Prinzip. Und weil sie sicher in vielen Fällen ungünstiger sind als die Daten aus den folgenden Jahren).

    Gruß aus Hamburg


    --
    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Manfred Nast

  • Hallo Herr Nast,

    viele gaeben viel dafuer, dass Sie mit dieser Aussage Unrecht behielten !! Doch ich fuerchte wie Sie, dass es genau so kommen wird !!

    Damit einen schoenen :drink: Abend

    Ihr M. Thieme