Metastasen und Aufwand

  • Hallo liebes Forum,
    bis jetzt hatte ich immer Glück und habe die Antworten auf meine Fragen im Forum gefunden. Doch jetzt brauche ich mal die Meinung der anderen Kodierer.
    Pat. mit fortgeschrittenem Magen-Ca und ausgedehnter Lymphknotenmetastasierung. Da die Pat. blutig erbrochen hat, Entschluss zur 3/4 Magenresektion. Durch die Metastasierung war das Duodenum sehr eingeengt, gegen den Pankreaskopf komprimiert, sodass eine Resektion erforderlich wurde.
    Es wurden vorher insgesamt 2 CT\'s durchgeführt, wo ebenfalls die Metastasen beschrieben wurden.
    Die eingesandte Histologie ergab ein schlecht differenziertes Adeno-Ca. pT2, G3.
    Als Nebendiagnose habe ich die Metastasen mit der C77.8 verschlüsselt.
    Eine Kollegin meint nun, das die Metastasen keinen Aufwand verursacht hätten und somit nicht als Nebendiagnose kodiert werden dürfen.
    Meiner Meinung nach haben sie die Op. erschwert (auch wenn sie nicht entfernt wurden) und CT\'s wurden ja auch durchgeführt.
    Was ist nun richtig?

  • Guten Morgen!

    Nach meiner Meinung sind die LK Metastasen zu kodieren. Ich würde dafür aber eher den Code C77.2 (intraabdominale LK) verwenden. Es ist ja davon auszugehen das in dieser Situation die Operation tatsächlich erheblich erschwert war. Zusätzlich dürfte die Duodenalstenose zu Ernährungsproblemen geführt haben (Infusionen/parenterale Ernährung). Somit Aufwand, somit zu kodieren.

    MfG
    Eckhardt

  • Hallo Herr Eckhardt,

    die Kodierung von Diagnosen (und Prozeduren) erfolgt in drei Schritten:
    [list=1]
    [*](Text) Umwandlung der Diagnose (Meinung des Arztes, an welcher Erkrankung der Patient leidet) in das Schema: eine Haupt- und mehrere Nebendiagnosen nach den DRG-Regeln zur Haupt-Diagnose.

    [*](Text) Prüfung, ob eine Nebendiagnose nach den DRG-Regeln angegeben werden darf.

    [*](ICD-Codes) Kodierung jeder Diagnose nach den Regeln der ICD und den DRG-Kodierregeln. Hierfür können für eine Diagnose mehrere Codes erforderlich sein! (Z.B. metastasierter Tumor, Infekt mit Erreger etc.)
    [/list=1]
    Die Frage nach dem Aufwand stelt sich bei Metastasen nicht, da der ICD-Code zu Beschreibung der Hauptdiagnose (Mestastasiertes Magen-CA mit regionalen Lymphknotenmetastasen) erforderlich ist. Es handelt sich hierbei nicht um eine \"Nebendiagnose\".

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Christoph Rüschemeyer
    Ltr. Med. Controlling
    Klinikum Osnabrück

  • Guten Morgen,

    die LK-Metastasen würde ich ebenfalls mit C77.2 kodieren. Dass sich die Frage nach dem Aufwand bei Metastasen nicht stellt, ist mir neu. Trifft dies nur bei der Primärbehandlung zu oder grundsätzlich bei jeder weiteren Diagnostik/Therapie einer metastasierten Erkrankung ?

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Wenn ich Herrn Rüschenmeier richtig verstehe meint er, dass ein metastasierender Tumor immer etwas anderes ist, als ein (noch) nicht metastasierter Tumor, und daher die Metastasencodierung quasi zur Ergänzung der Hauptdiagnose erforderlich ist. Dann wäre es aber eigentlich sinnvoll, sie als Sekundärdiagnose zur Hauptdiagnose zu kodieren (mal unabhängig davon, ob das formal möglich ist oder nicht).

    Aber abgesehen davon beeinflussen die Metastasen auch ohne Berücksichtigung des Aufwandes eigentlich immer und vor allem in diesem Beispiel die Therapie und erfüllen damit ein anderes, aufwandsunabhängiges Kriterium der Kodierrichtlinien für Nebendiagnosen. Selbst wenn aufgrund der Metastasierung eine palleative OP oder Behandlung durchgeführt wird und dadurch sogar möglicherweise weniger Aufwand entstünde , als bei einer radikalen OP oder Behandlung (wie möglicherweise im Beispiel: Palleative 2/3 Resektion versus kurativer radikaler Gastrektomie), wäre die Metastasierung zu kodieren, da sie therapeutische Konsequenzen hat.

    Schönen Tag noch,

  • Guten Tag nochmal!

    Das mit der Metastasieurng und der quais automatischen Kodierung hatte ich so noch nicht verstanden. Jedenfalls Danke für die Hilfe und neue Argumente in der Diskussion mit dem MDK. Es lebe die fruchtbare Diskussion im Forum!
    In dem Fall wäre ja eine Kreuz/Stern Kodierung für diese Situation wünschenswert! Das Gäbe neuen Diskussionsstoff.

    MfG
    Eckhardt

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von crueschemeyer:
    Die Frage nach dem Aufwand stelt sich bei Metastasen nicht, da der ICD-Code zu Beschreibung der Hauptdiagnose (Mestastasiertes Magen-CA mit regionalen Lymphknotenmetastasen) erforderlich ist. Es handelt sich hierbei nicht um eine \"Nebendiagnose\".

    Guten Tag Herr Rüschemeyer,

    Ihre Interpretation der Kodierung ist medizinisch orientiert. Allerdings geht es bei der Kodierung der Diagnosen im Sinne des Abrechnungssystems nicht um die medizinische, sondern um die \"ökonomische\" Darstellung des Falls. In diesem Sinne sind die DKR formuliert und anzuwenden. Solange keine expliziten Ausnahmen formuliert werden, gilt für die Kodierung der ND die DKR D003b. Auch für Metastasen.
    Falls Sie für Ihre Interpretation unterstützende Formulierungen aus den relevanten Quellen (DKR, ICD,...) nennen könnten, wäre es hilfreich.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo alle zusammen,
    recht herzlichen Dank für die Beiträge. Bin heute zum 1. Mal im Forum und musste mich hier erstmal zurechtfinden.
    Zusammenfassend kann man doch sagen, das die Mehrzahl der Teilnehmer ebenfalls die Metastasen kodiert hätten und das beruhigt mich nun schon etwas.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von mia katze:
    Zusammenfassend kann man doch sagen, das die Mehrzahl der Teilnehmer ebenfalls die Metastasen kodiert hätten und das beruhigt mich nun schon etwas.

    Hallo,

    die ND-Definition ist erfüllt und Sie sind dann verpflichtet, die Metastasen zu kodieren.

  • Hallo Herr Selter,
    freue mich, dass Sie sich auch zu Wort gemeldet haben, denn ich habe Ihre Beiträge schon oft verfolgt (natürlich auch die der anderen).
    Hätte nie gedacht, das die Metastasen in diesem Fall für Diskussionsstoff sorgen würden. Als jedoch meine Kollegin meinte, sie hätten keinen Aufwand verursacht, wurde ich unsicher.
    Dann vielleicht bis zum nächsten Mal. Diskussionsstoff dürfte es ja noch mehr als genug geben.

    Gruß Mia

  • Hallo Herr Selter,

    wenn Sie sich die Allgemeinen Kodierrichtlinien noch einmal ansehen, werden Sie feststellen, dass in D001 bis D003 zunächst Diagnosen (Meinung des Arztes, an welcher Krankheit der Patient leidet) und die Probleme der Darstellung in der ICD behandelt werden. Die ICD ist eine Klassifikation und keine Übersetzung von Diagnosen in maschinenlesbare Form. ICD-Codes als Diagnosen zu bezeichnen, ist also eine etwas schludrige Verwendung der Begriffe.
    Speziell die DKR D003 bezieht sich ausschließlich auf Diagnosen, nicht auf ICD-Codes! Hier wird keine Aussage getroffen, ob eine Diagnose mit einem oder mehreren ICD-Codes dargestellt werden muss.
    Fazit: Wenn eine Diagnose kodiert werden darf, dann mit allen erforderlichen ICD-Codes!
    Natürlich muss die Diagnose vorher in das Schema: eine Haupt- und mehrere Nebendiagnosen umgewandelt werden.
    Die Diagnose metastsaierter Tumor würde ich nicht weiter unterteilen. Metastasen sind weder nur ein allgemeines Symptom des Tumors noch eine eigenständige Erkrankung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Christoph Rüschemeyer

    Ltr. Med. Controlling
    Klinikum Osnabrück