Verlegung bei pAVK

  • Guten Morgen, Forum,
    eine Patientin....
    Aufnahme bei uns mit Mamma Ca.
    Verlegung bei pAVK Stad. IV im Rahmen DM in ein anderes Krankenhaus.
    Rückverlegung zur konservativen Gefäßtheapie mit Prostavasin.
    Kann mir jemand bei der Ermittlung der HD helfen, da ich so einen Fall noch nicht hatte.

    Zum DM: Die 4. Stelle des DM wurde mit \"5\" verschlüsselt.
    Die Patientin hat zusätzlich nekrotische Zehen, die aber nicht behandelt wurden. Behandelt wurde ausschließlich die pAVK.
    Richte ich mich in diesem Fall nach der DKR 0401b \"Multible Komplikationen\" , vierte Stelle entsprechend der Behandlung einer Manifestation, oder \"Diabetisches Fußsyndrom\" , somit vierte Stelle \"7\".
    Vielen Dank im Voraus
    Gruß aus dem sonnigen Norden.

  • Hallo Her Schrader,

    die Rückverlegung zu Ihnen war wahrscheinlich nicht so
    günstig. Denn, die HD beider Fälle ist weiterhin Mamma-Ca
    (DKR, s. 10). Vieleicht wirkt pAVK Schweregrad der DRG
    steigernd.
    Gruß
    Ordu

  • Moin!

    Bei einer Rückverlegung mit Fallzusammenführung werden beide Aufenthalte wie einer abgerechnet. \"Darauf ist die Hauptdiagnoseregel anzuwenden.\" Niemand sagt, ob der erste oder der zweite Aufenthalt für die Hauptdiagnose zwingend vorgeschrieben ist. Sie könnten den Fall noch etwas genauer beschreiben, dann könnten wir etwas besser helfen.

    Grüße,

    Scherlitz

    Dr. med. J. Scherlitz
    Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift GmbH

  • Guten Morgen,
    vielen Dank für die Rückmeldungen.
    HD ist Mamma Ca , nachdem ich noch einmal in DKR Seite 10 und die KFPV 2004 §3 nachgelesen habe.

    Gruß aus dem sonnigen Norden