Sehr geehrte Damen und Herren!
Unser Krankenhaus übernimmt am 3- 4 postoperativen Tag Patienten nach Aortokoronarenbypass oder nach Herzklappenersatz. Unsere Behandlung besteht vorrangig aus der Mobilisation des Patienten, Krankengymnastik, Verbandswechsel, Echokontrolle, LZ- EKG, Medikamentenänderung, AHB- Anmeldung.
Ist es in dem Fall zulässig die Z48. (Andere Nachbehandlung nach chirurgischen Eingriff) als Hauptdiagnose und die jeweilige Herzerkrankung als Nebendiagnose zu benennen?
Diese Anfrage wurde im Forum bereits für \"Fragen zu praktischen Kodierproblemen\" Thema: \"Z48 als HD\" diskutiert.
Vielen Dank!
Schöne Grüße
Ria