• Sehr geehrte Damen und Herren!

    Unser Krankenhaus übernimmt am 3- 4 postoperativen Tag Patienten nach Aortokoronarenbypass oder nach Herzklappenersatz. Unsere Behandlung besteht vorrangig aus der Mobilisation des Patienten, Krankengymnastik, Verbandswechsel, Echokontrolle, LZ- EKG, Medikamentenänderung, AHB- Anmeldung.

    Ist es in dem Fall zulässig die Z48. (Andere Nachbehandlung nach chirurgischen Eingriff) als Hauptdiagnose und die jeweilige Herzerkrankung als Nebendiagnose zu benennen?

    Diese Anfrage wurde im Forum bereits für \"Fragen zu praktischen Kodierproblemen\" Thema: \"Z48 als HD\" diskutiert.

    Vielen Dank!

    Schöne Grüße
    Ria

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Ria,

    haben Sie die Frage direkt an das InEK geschickt? Dieses Unterforum dient nur der Sammlung von Fragen ohne dass an dieser Stelle eine Antwort zu erwarten ist, auch wenn der eine oder andere Mitarbeiter des InEK hier mitliest. Sie müssen Ihre Frage an folgende Adresse schicken (wenn Sie es nicht schon haben): medizin@inek-drg.de

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau