Kodierung von Ausschlussdiagnosen durch Diagnostik ?

  • Liebe KollegInnen,

    wir haben einen Patienten, der ambulant lange Zeit als Parkinsonpatient behandelt wurde. Da dennoch Zweifel an der diagnostischen Zuordnung bestand, wurde im Vorfeld der hiesigen Aufnahme die Medikation abgesetzt - also erfolgte hier auch keine weitere Verabreichung von Medikamenten im Sinne einer Behandlung. Die Frage, ob der Patient tatsächlich an einem M. Parkinson erkrankt war, sollte im Rahmen der stationären Behandlung beantwortet werden. Hier wurden nun verschiedene klinische Testverfahren durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass kein Parkinson vorliegt. Mit anderen Worten lautet die Entlassungsdiagnose im Arztbrief: A. v. Morbus Parkinson. Diese Zusätze sind aber nicht kodierbar. Ist es legitim, als Hauptdiagnose "Morbus Parkinson" zu verschlüsseln, er wurde hier zwar nicht therapeutisch behandelt (vgl. Verdachtsdiagnosen DKR), dennoch haben wir einen erheblichen diagnostischen Aufwand betrieben.

    Dies leitet über zu der allgemeinen Frage, ob es möglich ist, über diagnostische Verfahren zumindest einen Teil der Differenzialdiagnostik abbilden zu können, die ja meist mit "Ausschluss von ..." enden.

    Danke für die Hilfe und herzliche Grüße
    H. Popp

  • Schönen guten Tag allerseits und insbesondere Herr Popp :)

    Zitat


    Original von HPopp:
    Ist es legitim, als Hauptdiagnose "Morbus Parkinson" zu verschlüsseln, er wurde hier zwar nicht therapeutisch behandelt (vgl. Verdachtsdiagnosen DKR), dennoch haben wir einen erheblichen diagnostischen Aufwand betrieben.

    Ich denke das ist der Knackpunkt! Sie haben ja nicht behandelt, sondern definitiv den M. Parkinson ausgeschlossen. Und eine ausgeschlossene Diagnose kann nicht verschlüsselt werden (oder übersehe ich wieder einmal die Unlogik des System, dann würden sich mir aber die Nackenhaare streuben :nuke: ). Sonst mache ich ein EKG und Herzenzyme und Schreibe Herzinfarkt hin. Nein, das kann ich mir nicht vorstellen.
    :strauss:
    Was bleibt also "nach Analyse" des Anlasses der Aufnahme: Schlimmstenfalls nur noch das Symptom als Hauptdiagnose :dance2: und als Nebendiagnose der von mir so geliebte, weil das ganze erklärende Schlüssel Z03.3 Beobachtung bei Verdacht auf neurologische Krankheit.

    Ich nehme alledings an, dass nicht alle dieser Meinung sein werden. Aber das ist ja Sinn des Forums.

    Schönen Tag noch :drink: ?

    R. Schaffert
    Chirurg, Medizincontroller der Kliniken des Wetteraukreises

  • Ich bin auch ihrer Meinung,
    wenn der Patient keine neurologische Erkrankung statt des M. Parkinson diagnostiziert bekommen hat, können sie nur die Symptome als HD verschlüsseln,
    oder wenn symptomfrei Z03.- Beobachtung bei V.a.
    (meist funktioniert die Kurz-Formel: Krankheit vor Symptom vor Z-Diagnose)
    :kr: :roll:

  • I) ?( I) Wenn ich richtig informiert bin, versucht der neurologische Dachverband im Moment die Z03.3 = Beobachtung bei V.a. neurologische Erkrankung in der 5. Stelle zu differenzieren, beispielsweise als
    = Ausschluss MS
    = Ausschluss Meningitis
    = Ausschluss Polyneuropathie
    = eztc.
    Da würde der Parkinson doch gut reinpassen...
    Kostenvarianzen wären so viel schneller zu erkennen.
    Patricia Klein:besen:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Hallo Mitkodierer,

    das Thema "Ausschluß von ..." ist von der DRG-Research-Group Münster erschöpfend, wie ich meine, am Beispiel des Infarktes dargestellt worden. Link siehe im News-Bereich.

    Markus Hollerbach