Liebe KollegInnen,
wir haben einen Patienten, der ambulant lange Zeit als Parkinsonpatient behandelt wurde. Da dennoch Zweifel an der diagnostischen Zuordnung bestand, wurde im Vorfeld der hiesigen Aufnahme die Medikation abgesetzt - also erfolgte hier auch keine weitere Verabreichung von Medikamenten im Sinne einer Behandlung. Die Frage, ob der Patient tatsächlich an einem M. Parkinson erkrankt war, sollte im Rahmen der stationären Behandlung beantwortet werden. Hier wurden nun verschiedene klinische Testverfahren durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass kein Parkinson vorliegt. Mit anderen Worten lautet die Entlassungsdiagnose im Arztbrief: A. v. Morbus Parkinson. Diese Zusätze sind aber nicht kodierbar. Ist es legitim, als Hauptdiagnose "Morbus Parkinson" zu verschlüsseln, er wurde hier zwar nicht therapeutisch behandelt (vgl. Verdachtsdiagnosen DKR), dennoch haben wir einen erheblichen diagnostischen Aufwand betrieben.
Dies leitet über zu der allgemeinen Frage, ob es möglich ist, über diagnostische Verfahren zumindest einen Teil der Differenzialdiagnostik abbilden zu können, die ja meist mit "Ausschluss von ..." enden.
Danke für die Hilfe und herzliche Grüße
H. Popp