Bewertung von unfertigen Leistungen ...

  • Eine Frage in die Runde, primär gerichtet an die Damen und Herren aus dem Bereich Rechnungswesen & Finanzen.

    Erbrachte Fallpauschalleistungen bei Patienten, die sich am Abschlussstichtag noch in stationärer Behandlung befinden, sind als unfertige Leistungen zu den Herstellungskosten zu aktivieren. (siehe auch: Einzelfragen zur Rechnungslegung von Krankenhäuser IWD ERS KHFA 1 n.F.)

    Zur Ermittlung der Herstellungskosten ist eine aussagefähige Kostenträgerrechnung unerlässlich. Diese ist in unserem Haus leider noch in der Entwicklung und wird auch in absehbarer Zeit :( nicht zur Verfügung stehen. Somit scheidet diese Form der Bewertung aus.

    Unsere Frage ist nun, wie andere Häuser, die wie wir über eine nicht aussagefähige Kostenträgerrechnung verfügen, die Bewertung vornehmen ???

    Unsere Alternative zur Diskussion :
    Groupen der Aufnahmediagnosen unter Berücksichtigung des vorläufigen Entlassungstermins und proportionale Verteilung des Entgeltes auf die Behandlungsdauer. Da unser kleiner Krankenhausteil keine operativen Leistungen erbringt, verläuft die Kostenkurve über die Behandlungsdauer linear.

  • Hallo,

    wie wäre es in diesem Fall mit einer Basisleistung mit einem Wert von x tausend EUR (könnte ein Durchschnittspreis sein) danach eine entsprechende Abgrenzung dieser Basisleistung und nach Echtabrechnung eine Gegenbuchung !?

    Zumindestens habe ich Ihre Frage so verstanden.

    Gruss

    Pandur


    :sonne:

    :i_drink:

  • Guten Morgen und willkommen im Forum,

    zur Info: Vielleicht finden Sie in Ihrer \"Bibliothek\" noch die f&w 3/2004, dort wurde das Thema kurz angesprochen (S. 249ff); auch in f&w 1/2004 S.34ff.
    Prinzipiell spricht danach bei konservativen Fällen auch nichts gegen die lineare Kostenverteilung, bei operativen Fällen sollte die Hauptleistung periodengenau abgegrenzt werden, wenn Sie hier noch keine hausinternen Daten vorliegen haben empfehlen sich die Werte aus der InEK-Kalkulation.

    Was das vorläufige Groupen angeht, kann ich Ihre Vorgehensweise nicht ganz nachvollziehen, denn zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung sollten fast alle Fälle entlassen und daher auch die DRG bekannt sein (war bei uns jedenfalls so); ansonsten muss man sich sicher mit dem vorläufigen Groupen bzw einem kurzen Blick in die Krankengeschichte helfen (z.B. wenn man monatlich abgrenzen möchte).

    Viele Grüße
    D. Endres