Hallo, Forum,
die Fallzusammenführungslage scheint doch eindeutig zu sein (hier auch eindeutig geregelt). Ist der Fallsplittingvorwurf der genannten BKK nicht eher als Vorwurf hinsichlich \"vorzeitiger Entlassung\" aus \"wirtschaftlichen Gründen\" zu interpretieren ? Wie ist eigentlich die Lage an dieser Front ?
mfG
C. Hirschberg