Fallzusammenführung auf Wunsch der Kasse?

  • Hallo und guten Morgen,

    @ Herr Eckhard

    kein Problem, bei mir muss sich niemand entschuldigen. Ich wollte das Thema auch nicht so hochgehängt wissen, kam aber in eine gewisse Erklärungsnot...

    @ Herr Killmer

    fast hatte ich mir sowas bei meinem Vorschlag schon gedacht. Deshalb ja auch bei allen \"klugen\" Vorschlägen immer wieder die Rückkehr zur Vernunft. Richtig verhält man sich, wenn man die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält (ob in der aktuell geltenden Fassung sinnvoll oder nicht...)

    @ Herr Hirschberg

    aufgegriffen habe ich die Fälle natürlich erst nach der \"Wiederaufnahme\". Da bei Betrachtung beider Fälle offensichtlich wurde, dass es sich im Grunde um einen Behandlungsfall handelte (im Gegensatz zu dem Eingangsbeispiel wurden beide Patienten übrigens schon beim ersten Aufenthalt mit entsprechenden Verdachtsdiagnosen kodiert, die durch die Untersuchungsergebnisse bestätigt wurden). Und so habe ich frühzeitig begründet; weil der Untersuchungsbefund nicht abgewartet wurde, aufgrund dessen sich ja die durchgeführte Therapie anschloss.

    In meinen speziellen Fällen habe ich übrigens den MDK explizit auf die bisherigen Behandlungsstandards in den Krankenhäusern hingewiesen - aber auch das hat völlig überraschend nicht viel genutzt.

    Wenn ich mal mit einem vergleichbaren Fall Erfolg habe, teile ich es hier gern mit. Den ein oder anderen habe ich noch am laufen. ;)

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Guten Morgen,
    ähnliche Diskussionen führe ich auch immer wieder mit \"meinen Kassenvertretern\" und diversen Gutachtern vom MdK.
    Meine Auffassung, dass wir hier nach gewissen Regeln zu agieren haben und diese Regeln von allen zu befolgen sind, bleibt meist unwidersprochen. Wir sind uns auch einig, dass diese Regelung mal das KH, mal die Kostenträger benachteiligen oder bevorzugen, je nach Standpunkt.
    Worüber wir uns mitunter trefflich streiten können, ist die Auslegung der Regeln, aber von einer Diskussion über die Regel an sich sollten wir die Finger lassen (gilt für beide Seiten). Auch wir haben schon Fallzusammenlegungen hinnehmen müssen, wo die Kasse rein formal im Recht ist. Eine inhaltliche Diskussion über den einzelnen Krankheitsverlauf erübrigt sich damit aus meiner Sicht. Wäre schön, wenn es im umgekehrten Fall dann auch so wäre.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Sehe das genau wie Herr Horndasch: es steht weder der Kasse noch dem Krh zu, die Regeln zu ändern.

    Also: Kasse nach der gesetzlichen Grundlage für den Zusammenführungswunsch fragen, da es den nicht gibt, aufgrund mangelnder Grundlage ablehnen.

    Immer wieder positive Überraschungen erlebe ich bei einer direkten Kontaktaufnahme mit der Kasse per Telefon. Unter Berücksichtigung elementarer Höflichkeitsregeln und respektvollem Umgang kann so etwas sehr klärend sein. Im o.g. Fall könnte man darauf hinweisen, dass die WK-Regelung durchaus auch Fälle zusammenfaßt, die medizinisch KEINEN Zusammenhang haben, also auch nachteilig für das Krh sein kann.

    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln