Hallo und guten Morgen,
@ Herr Eckhard
kein Problem, bei mir muss sich niemand entschuldigen. Ich wollte das Thema auch nicht so hochgehängt wissen, kam aber in eine gewisse Erklärungsnot...
@ Herr Killmer
fast hatte ich mir sowas bei meinem Vorschlag schon gedacht. Deshalb ja auch bei allen \"klugen\" Vorschlägen immer wieder die Rückkehr zur Vernunft. Richtig verhält man sich, wenn man die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält (ob in der aktuell geltenden Fassung sinnvoll oder nicht...)
@ Herr Hirschberg
aufgegriffen habe ich die Fälle natürlich erst nach der \"Wiederaufnahme\". Da bei Betrachtung beider Fälle offensichtlich wurde, dass es sich im Grunde um einen Behandlungsfall handelte (im Gegensatz zu dem Eingangsbeispiel wurden beide Patienten übrigens schon beim ersten Aufenthalt mit entsprechenden Verdachtsdiagnosen kodiert, die durch die Untersuchungsergebnisse bestätigt wurden). Und so habe ich frühzeitig begründet; weil der Untersuchungsbefund nicht abgewartet wurde, aufgrund dessen sich ja die durchgeführte Therapie anschloss.
In meinen speziellen Fällen habe ich übrigens den MDK explizit auf die bisherigen Behandlungsstandards in den Krankenhäusern hingewiesen - aber auch das hat völlig überraschend nicht viel genutzt.
Wenn ich mal mit einem vergleichbaren Fall Erfolg habe, teile ich es hier gern mit. Den ein oder anderen habe ich noch am laufen.
Gruß,
ToDo