Zusatzentgelte und Nebendiagnosen

  • Hallo Forum,

    eine große KK bestreitet die Kodierung von schweregradsteigernden Nebendiagnosen bei gleichzeitiger Abrechnung eines \"passenden\" Zusatzentgeltes (z.B. ZE 30 Dialyse und ND E87.7 Flüssigkeitsüberschuss).
    Mit der Zahlung dieses ZE sei der erhöhte Aufwand abgegolten (Personal- und Sachkosten).

    Wie kann gegen diesen Einwand argumentiert werden?
    Rein formal hat doch die Kodierung von schweregradsteigernden ND und die Abrechnung von ZE nichts miteinander zu tun, oder?

    D. Endres

  • Hallo doe,

    ich würde die Rechnung unter Hinweis auf Berechnung von Zinsen an die Kasse senden. Wo im FP-Gesetz steht, dass mit der Berechnung eines ZE, das durch einen OPS-Schlüssel angesteuert wird, der erhöhte Aufwand agegolten ist und man den nach DKR richtigen (weil Aufwand verursachenden ICD) nicht verschlüsseln darf? Einer gerichtlichen Klärung würde ich hier gelassen entgegen sehen!

    Zymotic :totlach: