apallisches Syndrom postoperativ

  • Liebe Kodiergemeinde,

    Während OP kommt es zu einer hämodynamisch relevanten Blutung, aufgrund der prolongierten Hypotension postoperativ apallisches Syndrom.

    Welches ist die geeignete Kodierung?
    Thesaurus findet G93.8 (Sonstige näher bez. KH des Gehirns)
    Passen könnte auch T81.8 (Sonstige Komplikationen bei Eingriffen, ank)

    fragt sich im sonnigen Löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • KODIP sagt auch ICD G93.8, dem apallisches Syndrom als Thesaurus
    zugeordnet wurde. Anstatt T81.8 würde ich eher T81.1 kodieren. Aber
    die Codes T81.ff passen irgendwie nicht zur Beschreibung dieses
    Syndroms. Ich würde schon bei G93.8 bleiben.
    Gruß
    Ordu

  • Lieber Herr Stark,

    Ich schlage in diesem Falle T88.8 und \"G93.1 anoxischer Hirnschaden\" vor. Physiologisch ist es egal, ob eine Aphyxie oder eine prolongierte Hypotonie zum Hirnschaden führt. In beiden Fällen ist der \"Sauerstofftransport\" beeinträchtigt, was zu einer cerebralen Anoxie, und damit zu G93.1 führt.

    S. Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo Herr Sten,

    “Wachkoma†oder “apallisches Syndrom†(apS, englischsprachig und
    international: “vegetative stateâ€) nennt man ein spezielles Erscheinungsbild einer schwergradigen Hirnschädigung, gekennzeichnet
    durch Bewusstlosigkeit bei Wachheit.

    Mehr unter:http://homepage.ruhr-uni-bochum.de/walter.schweidler/Ap.pdf


    Da es sich bei apall. Syndrom um ein spezeilles Form einer schweren
    Hirnschädigung handelt, ist fraglich, ob ICD G93.1 diese Erkrankung
    richtig bzw. komplett abbildet. Wenn es wirklich ein appalisches Syndrom
    vorliegt, sollte man das Kind auch beim Namen nennen und die Kodierung
    mit dem hierfür gedachten ICD durchführen, oder?
    Gruß
    Ordu

  • Lieber Herr Ordu,

    danke für die Aufklärung. Natürlich beschreibt G39.1 das Apallische Syndrom nicht zureichend, genausowenig wie übrigens G39.8. Aber Wenigstens wird hier etwas über die Ätiologie ausgesagt, und der Code ist spezifischer als der .8

    Ich bin zwar kein neurologe aber, soweit ich weiss, ist ein vegetativer Status im wesentlichen eine Auschlussdiagnose nach langem Verlauf und wiederholten klinischen und technischen Untersuchungen. Ich weiss leider nicht, ob der Patient lange genug postoperativ im KH lag und es wirklich sicher ist, dass er \"apallisch\" ist, oder ob später Teile der Hirnrindenfuktion zurückkehren können. Sicher ist allerdings, dass er einen hypoxischen Hirnschaden erlitten hat.

    MfG
    S.Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Au weia.

    1. Eine offizielle, leitlinienfähige Definition des \"Apallischen Syndroms\" existiert meines Wissens nicht. Einige Autoren unterscheiden sehr wohl das A. S. vom \"vegetative state\", andere nicht. Der zeitliche Verlauf ist für die meisten Autoren von Bedeutung, im Berlit (Klinische Neurologie, Standardwerk) steht aber:

    Zitat

    \"Als persistierendes apallisches Syndrom wird eine apallische Symptomatik bezeichnet, die unverändert über drei Monate bestehen bleibt.

    Fazit: klinisch kann man hier sehr wohl von einem A.S. sprechen, jedoch (noch) nicht von einem persistierenden A.S.

    2.

    Zitat

    Wenn es wirklich ein appalisches Syndrom
    vorliegt, sollte man das Kind auch beim Namen nennen und die Kodierung
    mit dem hierfür gedachten ICD durchführen, oder?


    Unabhänig davon, wie man das Kind nennt: man sollte nicht immer alles glauben, was der Thesaurus vorschlägt. Der Code G93.8 ist sicher nicht \"hierfür gedacht\". Selbstverständlich hat Herr Stern recht: es handelt sich in diesem Fall eindeutig um eine hypoxische Hirnschädigung, somit wäre G93.1 und nicht der unspezifischere Code G93.8 korrekt (übrigens landet man auch in KODIP bei G93.1, wenn man statt apall. Syndrom \"hypoxische Hirnerkrankung\" eingibt).

    3. ABER: hypoxische Hirnschädigung als Folge einer OP ist ein Exklusivum:

    Zitat


    Exkl.: Als Komplikation von:
    · Abort, Extrauteringravidität oder Molenschwangerschaft ( O00-O07 , O08.8 )
    · chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung ( T80-T88 )
    · Schwangerschaft, Wehentätigkeit oder Wochenbett ( O29.2 , O74.3 , O89.2 )
    Asphyxie beim Neugeborenen ( P21.9 )

    4. Bleibt also nur T81.8 oder T88.8. Den Unterschied habe ich noch nie verstanden, so dass ich mich hier nicht festlegen kann.

    5. Da man hier also nur sehr unspezifisch kodieren kann und ein T8x.8 alles mögliche sein kann, sollte hier das Symptom Koma mitverschlüsselt werden R40.2 (nach einer schweren Hirnhypoxie ist man erst mal komatös, bevor man apallisch wird). Auch die G82.37 oder .47 finde ich legitim. Weiterhin kann ein Hirninfarkt verschlüsselt werden, falls sich in der Bildgebung ein solcher - neben der globalen Hirnschädigung - demarkiert.

    Schöne Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Lieber Herr Leonhardt,

    danke für den Hinweis auf den Auschluss bei med. Eingriffen. Das habe ich bisher wohl immer falsch gemacht. Haben sie zufällig die Nr im DKR zur Hand, die das regelt?

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die DKR regeln das Problem schon:
    1919a Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer
    Behandlung
    Die Kategorien
    T80–T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert in Kapitel XIX der ICD-10-GM stehen zur Kodierung bestimmter Komplikationen zur Verfügung, die in Zusammenhang mit Operationen und anderen Eingriffen auftreten, zum Beispiel Infektionen von Operationswunden, mechanische Komplikationen von Implantaten, Schock usw.
    Diese Kategorien sind nur dann zu verwenden, wenn kein spezifischer Kode aus einem anderen Kapitel der ICD-10-GM zur Verfügung steht.
    ....
    Kodes für die spezifische Verschlüsselung von Komplikationen nach medizinischen Maßnahmen finden sich in den folgenden Kategorien:
    ...
    G97.– Krankheiten des Nervensystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert
    ....

    Den Kode für diesen Fall müsste man unter G97.- finden (nur hier ist der Erkrankung/Zustand mit der auslösenden Ereignis (med. Maßnahme) verknüpft. Es findet sich hier aber kein spezifischer Kode, deswegen muss man auf T80 - T88 zurückgreifen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau