- Offizieller Beitrag
Guten Morgen Herr Hirschberg,
eine dieser ärgerlichen Regeln, weil widersprüchliche Formulierung:
0401b Diabetes mellitus
Sofern die Grunderkrankung Diabetes mellitus behandelt wird und nur eine Komplikation (Manifestation) des Diabetes mellitus vorliegt, ist E10–E14, vierte Stelle „.6“ zu kodieren (siehe Beispiel 2). Außerdem ist ein Kode für die Manifestation anzugeben, sofern diese die Nebendiagnosedefinition erfüllt (siehe Beispiel 3). Zur Kodierung bei mehr als einer Komplikation siehe Abschnitt „Multiple Komplikationen“ und Beispiel 4....Durch diese Kodierung wird angezeigt, dass eine bekannte, nicht behandlungsbedürftige Komplikation (Manifestation) des Diabetes mellitus vorliegt, die die Kriterien der Nebendiagnosendefinition nicht erfüllt und somit nicht gesondert kodiert wird.
Multiple Komplikationen
Sofern multiple Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus vorliegen und die Grunderkrankung Diabetes mellitus behandelt wird, ohne dass die Behandlung einer Manifestation im Vordergrund steht, ist E10–14, vierte Stelle „.7“ zu kodieren. Außerdem sind die Kodes für die einzelnen Manifestationen anzugeben.
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Sofern multiple Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus vorliegen und die Behandlung einer Manifestation im Vordergrund steht, ist E10–E14, vierte Stelle entsprechend dieser Manifestation, zu kodieren. Die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben, sofern sie der Definition der Nebendiagnosen entsprechen.
Für die Kodierung der Manifestationen mit den *-Kodes wird eine Relevanz bezüglich des Aufenthaltes gefordert (deswegen verstehe ich nicht, warum diese nicht auch nochmal oben (2. Absatz) explizit erwähnt wird).
Wenn in Ihrem Fall keine der Komplikationen einen Aufwand verursacht hat, würde ich nur den Diabetes-Kode mit 4. Stelle .7 kodieren.
Zum Ausgangsproblem:
Die DKR unterscheiden hier nicht (wieviel Medikamente für wieviel Krankheiten), einzig die Therapie an sich wird gefordert. Eigentlich gibt es hier überhaupt keine Streitgrundlage. Ich würde hier nie auf die Idee kommen, eine Diagnose wegzulassen (welche denn übrigens? ). Was passiert denn, wenn dann mal eine Situation kommt, wo eine dieser Diagnosen einen CCL > 0 hat und die andere 0. Kommt dann der MDK auf die Idee zu fordern nur die zu kodieren, die den CCL von 0 hat?
Was ja hoffentlich keine Schule macht, ist der Vorschlag von Herrn Lückert. Ich verstehe prinzipiell nicht, warum man klare Regeln eigenwillig ignoriert und so eine Konstanz in der Kodierung (dafür sind die DKR ja nun mal da....) unmöglich macht.