Wieviele Diagnosen/Medikament

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Hirschberg,

    eine dieser ärgerlichen Regeln, weil widersprüchliche Formulierung:

    0401b Diabetes mellitus
    Sofern die Grunderkrankung Diabetes mellitus behandelt wird und nur eine Komplikation (Manifestation) des Diabetes mellitus vorliegt, ist E10–E14, vierte Stelle „.6“ zu kodieren (siehe Beispiel 2). Außerdem ist ein Kode für die Manifestation anzugeben, sofern diese die Nebendiagnosedefinition erfüllt (siehe Beispiel 3). Zur Kodierung bei mehr als einer Komplikation siehe Abschnitt „Multiple Komplikationen“ und Beispiel 4....Durch diese Kodierung wird angezeigt, dass eine bekannte, nicht behandlungsbedürftige Komplikation (Manifestation) des Diabetes mellitus vorliegt, die die Kriterien der Nebendiagnosendefinition nicht erfüllt und somit nicht gesondert kodiert wird.

    Multiple Komplikationen
    Sofern multiple Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus vorliegen und die Grunderkrankung Diabetes mellitus behandelt wird, ohne dass die Behandlung einer Manifestation im Vordergrund steht, ist E10–14, vierte Stelle „.7“ zu kodieren. Außerdem sind die Kodes für die einzelnen Manifestationen anzugeben.
    ....
    Sofern multiple Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus vorliegen und die Behandlung einer Manifestation im Vordergrund steht, ist E10–E14, vierte Stelle entsprechend dieser Manifestation, zu kodieren. Die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben, sofern sie der Definition der Nebendiagnosen entsprechen.

    Für die Kodierung der Manifestationen mit den *-Kodes wird eine Relevanz bezüglich des Aufenthaltes gefordert (deswegen verstehe ich nicht, warum diese nicht auch nochmal oben (2. Absatz) explizit erwähnt wird).
    Wenn in Ihrem Fall keine der Komplikationen einen Aufwand verursacht hat, würde ich nur den Diabetes-Kode mit 4. Stelle .7 kodieren.

    Zum Ausgangsproblem:
    Die DKR unterscheiden hier nicht (wieviel Medikamente für wieviel Krankheiten), einzig die Therapie an sich wird gefordert. Eigentlich gibt es hier überhaupt keine Streitgrundlage. Ich würde hier nie auf die Idee kommen, eine Diagnose wegzulassen (welche denn übrigens? ). Was passiert denn, wenn dann mal eine Situation kommt, wo eine dieser Diagnosen einen CCL > 0 hat und die andere 0. Kommt dann der MDK auf die Idee zu fordern nur die zu kodieren, die den CCL von 0 hat?

    Was ja hoffentlich keine Schule macht, ist der Vorschlag von Herrn Lückert. Ich verstehe prinzipiell nicht, warum man klare Regeln eigenwillig ignoriert und so eine Konstanz in der Kodierung (dafür sind die DKR ja nun mal da....) unmöglich macht.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • @ Selter:

    Hallo,

    kurzum im von mir geschilderten Falle würden auch Sie die Neuro-, Nephro- und Retinopathie kodieren, sofern ein orales Antidiabetikum vom Krankenhaus verabreicht wird ?

    mfG

    C.Hirschberg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Hirschberg,

    nein, würde ich nicht:

    Zitat

    Original von Selter:
    Wenn in Ihrem Fall keine der Komplikationen einen Aufwand verursacht hat, würde ich nur den Diabetes-Kode mit 4. Stelle .7 kodieren.

    Die Komplikationen wurden ja weder behandelt, diagnostiziert,...
    Sie behandeln ja nur die Grunderkrankung. Das eine Progredienz der Komplikationen hierdurch wahrscheinlich verhindert wird, ist keine Kriterium im Sinne der ND-Definition.

  • Zitat


    Original von Selter:
    Die Komplikationen wurden ja weder behandelt, diagnostiziert,...
    Sie behandeln ja nur die Grunderkrankung. Das eine Progredienz der Komplikationen hierdurch wahrscheinlich verhindert wird, ist keine Kriterium im Sinne der ND-Definition.

    Nun ja, aber da hinkt doch alles wieder ein wenig...

    Es gibt doch zahlreiche Konstellationen, bei denen die eigentliche Grunderkrankung nicht behandelt wird, eine Progredienz oder Exacerbation aber medikamentös zu vermeiden versucht wird.

    Patient mit KHK und Z.n. Herzinfarkt erhält während eines späteren KH-Aufenthaltes sein ASS weiter... die KHK wird dadurch prinzipiell nicht \"behandelt\" -> so ohne weiteres kodierbar oder nicht ?

    • Offizieller Beitrag

    Das hinkt hier nicht wirklich, da in den Spezielen Kodierrichtlinien explizit darauf eingegangen wird, dass der Diabetes mit oder ohne behandlungsrelevanten Komplikationen nun mal so kodiert werden soll. Das einzige Problem ist, dass der Hinweis, dass nur Komplikationen mit Behandlungsrelevanz kodiert werden dürfen, bei dem Passus \"multiple Komplikationen\" fehlt ( vergessen wurde? ).
    Die ASS-Gabe ist doch eine Therapie im Rahmen der KHK. Deswegen wird sie ja auch kodiert. Mit einer Infusion \"behandeln\" Sie auch keine Gastroenteritis, trotzdem wird sie logischerweise kodiert.
    Genausowenig \"behandeln\" sie mit dem Antidiabetikum den Diabetes, trotzdem kodieren Sie die Erkrankung. Was Sie eben nicht kodieren, weil kein eigenständiger Aufwand, sind die nicht behandlungsbedürftigen Komplikationen. Das gibt Ihnen so die DKR 0401b vor und deswegen ist die Diskussion der Anwendung einer Interpretation der D003b Nebendiagnosen an diesem Beispiel gar nicht zu führen (Spezielle topt Allgemeine).

  • Guten Tag allerseits,
    es reizt mich etwas, die Auffassung von Herrn Lückert auf die Spitze zu treiben.
    Lieber Herr Lückert;
    Es soll ja auch Medikamente geben, die sehr teuer sind und dem KH unterm Strich mehr kosten als 3 x tgl RR-Messung. Wo würden Sie dann nach Ihrer Philosophie die Trennung sehen? Oder fordern Sie für jede kodierte ND eine Kostenaufstellung zur Weiterleitung an die KK,die nach einer n.n.bez. Formel in Beziehung zum hauseigenen Budget, zum Basisfallwert und zum Inlands-BSP gesetzt wird?
    Ein sehr auffälliges Problem ist ja die Hypokaliämie, wo ich nach den derzeit noch gültigen Regeln mit relativ geringem Aufwand (nach Kassensicht) eine Erlössteigerung erzielen kann. Im Ergebnis hat mir dies ein MdK-Gutachten eingebracht, in dem sinngemäss steht: die Hypokaliämie wurde zwar substituiert, aber der Aufwand steht im keinen Verhältnis zum Ertrag und ist deshalb zu streichen.
    Bis jetzt ist die Regelung relevanter Aufwand = Aufwand > 0 sicher sinnvoller als eine Regelung relevanter Aufwand = Aufwand > X und das x wird bei jedem Fall mit Kasse und MdK diskutiert.
    Nix für ungut, bitte nicht persönlich nehmen. Ich finde es sehr gut, dass auch andere Meinungen, die ausserhalb des Mainstreams liegen hier formuliert und diskutiert werden.
    Bei uns regnet es übrigens immer noch.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Im Ergebnis hat mir dies ein MdK-Gutachten eingebracht, in dem sinngemäss steht: die Hypokaliämie wurde zwar substituiert, aber der Aufwand steht im keinen Verhältnis zum Ertrag und ist deshalb zu streichen.

    Holla,

    Sie berichten hoffentlich, wie das Ganze weitergegangen ist. Hätten wir uns ja den ganzen Aufwand mit dem DRG-System sparen könnenn, wenn der MDK einfach entscheiden kann, wieviel Geld ein Haus für seine Leistungen erhalten soll....

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo!

    Nette Formulierung oder auch sie haben zwar was gemacht das macht aber nichts. Für die Relevanz/Nicht-Relevanz kann ein Krankenhaus ja nunmal nichts. Da muß die KK doch wohl eher zum InEK gehen und die verklagen. Wer legt denn dann demnächst fest welche Leistung wieviel Wert ist? Hoffentlich macht diese Sichtweise keine Schule.

    MfG
    Eckhardt

  • Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    Sie berichten hoffentlich, wie das Ganze weitergegangen ist.


    Werde ich tun,
    bis jetzt hat sich die KK der MdK-Auffassung (noch) nicht angeschlossen.

    Übrigens habe ich die Erfahrung in persönlichen Gesprächen (nicht im Schriftwechsel) gemacht, dass KK-Mitarbeiter (ärztliche und nicht-ärztliche) durchaus die Auffassungen eines Krankenhauses teilen können und die Auffassung eines MdK-Gutachters nicht so ganz nachvollziehen können. Überall wo Menschen arbeiten. da menschelts halt auch; im positiven wie im negativen Sinne.

    Schönen Tag noch (sofern man bei diesem Wetter von schön reden kann)

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch