Stationäre Aufnahme wegen eines finales Tumorleidens

  • Hallo liebes Forum,

    wie kann ich folgenden Fall kodieren?
    Ein Patient wird durch den Rettungsdienst notfallmäßig eingeliefert. Mittels Fremdanamnese durch Angehörige wird ein Finalstadium eines Bronchialkarzinoms diagnostiziert. Durch den Rettungsdienst wird u.a. eine Ampulle Narcanti verabreicht, weil eine Überdosierung durch BTM vermutet wird.
    Der Patient wurde stationär therapiert mit Infusionen und Sauerstoffinhalation. Der Patient verstirbt nach vier Stunden.
    Hauptdiagnose ?
    Nebendiagnosen? -> J96.0? (BGA ist gelaufen!) / R64 ? E86?
    Für eine schnelle Hilfe bedanke ich mich im Voraus .

    Gruß

    ochpowi
    :strauss:

  • Hallo!

    In diesem Fall greift die Kodierrichtlinie 0202b. Die Grunderkankung ist anamnestisch bekannt (BC) und wird als ND kodiert. Schwieriger ist da schon die HD in ihrem Fall. Wahrschienlcih führte ja die Dyspnoe in ihr Haus alternativ eine zunehmende Verwirrtheit/Eintrübung. Bei Dyspnoe wäre die R06.0 die HD. Die Respiratorische Insuffizienz scheint mir etwas \"hochgegriffen\". Hier muß genau in der Anamnese geschaut werden, was den Patienten zu ihnen geführt hat.

    MfG
    Eckhardt

  • Hallo,

    schwierig, schwierig !

    Vielleicht

    T40.2 Vergiftung durch sonstige Opioide
    (Es wurde zwar indikationsgerecht verabreicht, aber es hätte möglicherweise eine Dosisanpassung stattfinden müssen)

    oder Vielleicht

    C34.9 Bronchial Ca
    \"..Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen..\"
    Möglicherweise erfolgte nämlich die Aufnahme auch unter der Vorstellung, die initiale Symptomatik (ich vermute Bewußtseinsstörung, resp. Insuffizienz) könne durch eine Blutung bei zerebraler Metastasierung verursacht sein...

    Kommt insgesamt so ein bißchen `drauf an, wie Sie die Aufnahmeumstände dokumentieren

    Ev. haben Sie ja noch einige weitere Infos für das Forum...

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo Forum,

    Zitat


    Original von C-Hirschberg:

    C34.9 Bronchial Ca
    \"..Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen..\"

    Malignom-Behandlung im geschilderten Fall? M.E. sollte ein Symptom als HD und das Malignom als ND angegeben werden?

  • Hallo liebes Forum,

    das Bronchialkarzinom wurde in einer anderen Klinik diagnostiziert und behandelt. Wie bereits beschrieben, kam der Patient somnolent per Rettungsdienst zu uns. Anamnese nur durch nahe Angehörige erhebbar. Im Rettungswagen wurde der Patient mit Narkanti und Sauerstoff behandelt. In unserer Klinik wurden \"nur\" die Laborparameter wie BGA bestimmt und eine Sauerstoff- und Infusionstherapie durchgeführt. Kurz nach der Einlieferung (4 Stunden) verstarb der Patient bereits am finalem Tumorleiden.
    Kodierung???
    Gruß

    ochpowi

    :d_gutefrage:

  • Lieber Herr Ochpowi,

    Im nachhinein sieht es ja so aus, daß das finale Tumorleiden zur Aufnahme geführt hat, da, wie sie bereits selbst geschrieben haben, Narcanti nur auf Grund einer Vermutung des Rettungsdienstes gegeben wurde, aber anscheinend den Zusatand des Patienten nich wesentlich verändert hat. Also würde ich das Bronchial-Ca als HD verschlüsseln.

    Lieber Herr Roger, aus ärztlicher Sicht ist auch die Begleitung eines final Krebskranken in den Tod eine ärztliche Behandlung, und zwar eine wichtige und äusserst vornehme, auch wenn man den Patienten nicht versucht zu heilen. Dies mag allerdings aus Kodieriungssicht anders sein.

    Und noch eine kleine Bemerkung sei Erlaub. Ich empfinde es als geradezu zynisch und unethisch, einen final krebskranken Patienten, der zur Schmerhztherapie Opiate braucht, Narcanti zu spritzen, um ihn zu \"retten\". Aber vielleicht war da auch die mangelnde Information durch die Angehörigen schuld.

    S. Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo Herr Stern,

    danke für die schnelle Antwort. Zu den letzten beiden Absätzen möchte ich nur kurz anmerken, dass auch das Pflegepersonal eine sehr intensive und gefühsmäßige pflegerische Behandlung zu leisten hat. Diese pflegerische Behandlung ist oft intensiver und arbeitsaufwendiger als eine ärztliche Behandlung. Zum 2. Absatz kann ich nur zustimmen und auch den letzten Satz annehmen.

    Danke

    ochpowi