DKR P007a Endoskopie multipler Gebiete

  • Moin, Forum!

    Routine für die Endoskopie in der Proktologie: Rektoskopie (1-654.1), direkt anschließend Gerätewechsel und Proktoskopie (1-653.1).

    Seit Jahren dokumentiere ich dafür unter Berücksichtigung der DKR P007a (Endoskopien multipler Gebiete sind nach dem am weitesten eingesehenen bzw. tiefsten Gebiet
    zu kodieren.) lediglich die Rektoskopie. Zweifel an der Richtigkeit sind mir erst nach einer Veröffentlichung einer anderen Sichtweise (mit der Kodierung beider Maßnahmen) gekommen.

    Sollte der (nach meiner Meinung ohne wesentlichen Aufwand erfolgte) Gerätewechsel durch die Kodierung beider Prozeduren dokumentiert werden? Oder überwiegen die Meinungen, dieses sei ein Untersuchungsgang (und wäre folglich durch eine Prozedur abzubilden)?

    Uwe Lehmann
    Chirurg

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    da hier die DKR eindeutig formuliert ist und auch keine Ausnahme bei Gerätewechsel oder sonstigem erwähnt ist, gibt es eigentlich keinen begründbaren Standpunkt, der eine Kodierung beider Prozeduren rechtfertigt. Erlösrelevant ist es zudem auch nicht.

    Welche Veröffentlichung mit welchem Inhalt von wem meinen Sie?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Moin, Herr Selter!

    Ich bezog mich auf den Beitrag von Herrn Bartkowski in der Reihe \"DRG-Übungen\" in der Zeitschrift \"Der Chirurg\" 05/2004.

    Uwe Lehmann
    Chirurg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Hirschberg,

    wissen Sie dann auch, welches Beispiel es dann sein soll? Bisher habe ich keins gefunden, dass eine Erklärung für eine Doppelkodierung liefert.

  • Hallo, Herr Selter,

    das wäre vermutlich die \"Übung 61 und 62\" mit der Beispiellösung zu 61a.
    Die am Aufnahmetag durchgeführte proktologische Untersuchung mit Prokto- und Rektoskopie wird hier mit 1-653.1 und 1-654.1 verschlüsselt.

    mfG

    C. Hirschberg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Hirschberg,

    die hatte ich zwar auch gefunden, beinhalten allerdings keine Erklärung, warum hier gegen die DKR verstoßen und beide Prozeduren einzeln kodiert werden sollten.

  • Hallo Forum,

    der Unterschied liegt nicht nur in der Tiefe der eingesehenen Gebiete (wie z.B. bei Sigmoidoskopie/Koloskopie):
    Da die Proktoskopie andere „Einblicke“ (nämlich „bessere“ bei Erkrankungen des Analkanals) erlaubt als die Rektoskopie, würde ich sie auf jeden Fall zusätzlich kodieren.

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Guten Tag werte Mitstreiter!

    Da ich aus der Ambulanzabrechnung komme, sehe ich diesen Sachverhalt genauso wie in der DKR P007a dargestellt. Es ist nur die die Proktoskopie zu verschlüsseln.

    Der Gerätewechsel findet statt, weil eine tiefergehende Untersuchung erforderlich ist. Wäre von vornherein ein Proktoskop genommen worden, hätte der Gerätewechsel erst gar nicht stattgefunden.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Moin Herr Killmer!

    Da muß ich Ihnen widersprechen.

    Es ist schon so, wie Herr Balling sagt: zum Standard der proktologischen Untersuchung gehören beide Endoskope. Erst die Rektoskopie, dann die Proktoskopie. Der Gerätewechsel ist bereits bei Untersuchungsbeginn vorprogrammiert.

    Uwe Lehmann
    Chirurg