Hallo allerseits,
in der Korrespondenz mit dem MDK gibt es bei uns eine ganz harte Einstellung des MDK bei Nebendiagnosen. Ich erfahre das nicht nur aus den Gutachten, sondern auch von den vielen Krankenkassenmitarbeitern, zu denen wir telefonischen Kontakt haben. Der MDK ist anscheinend regelmäßig bei vielen Kassen vor Ort, schaut sich \"verdächtige\" Fälle an und liefert eine vorläufige Stellungnahme, von der wir als Krankenhaus aber offiziell gar nichts mitbekommen, sondern, wie gesagt, nur eher zufällig durch den intensiven telefonischen Kontakt.
Daraus resultiert dann ein Schreiben der Krankenkasse mit dem Inhalt \"...die Nebendiagnosen x und Y waren für die Behandlung nicht relevant. Bitte senden sie uns eine geänderte Rechnung.\" Ich habe mich an vieles gewöhnt im DRG-System, aber solche Absprachen \"hintenrum\" machen mich misstrauisch.
Konkret sind MDK und Kassen folgender Meinung:
- Herzrhythmusstörungen und Tachycardien (z. B. I47.1) seien genau wie eine Herzinsuffizienz (z.B. I50.19) in der Hauptdiagnose I21.1 Akuter transmuraler Hinterwandinfarkt enthalten und dürfen nicht gesondert kodiert werden
- Der Ausgleich von Elektrolytstörungen (z. B. E87.6) ist dem Krankheitsbild der Gastroenteritis (z. B. A09) immanent und darf in der DRG G67 nicht gesondert kodiert werden. Außer dem Ausgleich von Elektrolytstörungen gibt es laut MDK keinen Grund, die Leute stationär aufzunehmen.
Mein Hinweis darauf, dass dies in Foren wie diesem doch anders gesehen würde, konterte der MDK-Gutachter mit dem - wie ich finde, arroganten - Hinweis, die Meinung irgendwelcher Foren täte nichts zur Sache, es ginge um die Anwendung der Kodierrichtlinien und sonst nichts (!).
Gibt es ähnliche Erfahrungen aus anderen Bundesländern?
Gruß aus Hamburg