Fallzusammenführung durch geänderte DRG

  • Hallo Forum!

    Mal wieder was für die Fallzusammenführungsprofis.
    Ein Patient kommt mit 3 DRG´s ins Haus. 1. Fall Q03Z, 2. Fall Q60B und 3. Fall Q03Z. Fall 2 liegt inerhalb der oGVD von Fall 1. Eine Zusammenführung wäre nur notwenidig wenn Fall 2 eine Komplikation wäre (also getrennt abgerechnet). Fall 3 liegt innerhalb der oGVD von Fall 2 und außerhalb der oGVD von Fall 1. Es erfolgt eine Zusammenführung von Fall 2 und 3. Daurch ändert sich die DRG in die Q03Z. Jetzt schreibt die KK das diese \"neue\" Fall mit Fall 1 zusammenzuführen sei (wegen gleicher Basis-DRG innerhalb oGVD).
    Wenn ich jetzt den 1. Leitsatz zur Vorgehensweise richtig verstehe sind alle Aufenthalte getrennt zu gruppieren und die Voraussetzungen zu prüfen und eine Prüfung von bereits zusammengefassten DRG-Fallpauschalen ist nicht zulässig. Habe ich das richtig interpretiert?

    Danke!
    MFG
    Eckhardt

  • Hallo Hr. Eckhardt

    Schauen Sie doch mal in die Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach §2 KFPV 2004, Seite 3, Punkt 5 Beispiel 2.
    Wenn ich das richtig verstehe, müssen Sie aus Ihrem Beispiel einen Fall machen.

    Gruss
    T.Limper

  • Schönen guten Tag Herr Eckhardt

    Zitat

    Original von eckhardt:
    ...und eine Prüfung von bereits zusammengefassten DRG-Fallpauschalen ist nicht zulässig. Habe ich das richtig interpretiert?

    Ja!

    Schönen Tag noch,

  • Hallo!

    Zu TL:
    Ich denke dies Beispiel greift eben gerade nicht, da ja erst eine neue DRG entsteht und es dadurch zu einer \"Vorverlegung\" in die oGVD kommt. Wenn der 3. Fall innerhalb der oGVD des 1. Falles liegen würde wäre es wieder kein Problem, da dann sicher auch zusammenzuführen wäre.

    Hallo Herr Schaffert!
    Eine chirurgisch präzise kurze Antwort ;-).

    MfG
    Eckhardt