Hallo, liebes Forum,
in unserem Kreis gibt es keine einheitliche Meinung zur Festlegung der Krankenhaushauptdiagnose:
Patient wird in der Psychiatrie (es gilt die Bundespflegesatzverordnung) wegen einer Psychose medikamentös behandelt. Das Krankheitsbild ist rücklaüfig und er wäre nach Hause entlassen worden. Zusätzlich respiratorische Insuffizienz. Zwecks Ausschluß eines Parkinson-Syndroms wird er aber innerhalb des Klinikums auf die neurologische Station (neue Fall-Nr., da Abrechnung nach DRG) verlegt.
Dort wird diese Verdachtsdiagnose ausgeschlossen, aber ein Frontalhirnsyndrom (F07.0- organ. Persönlichkeitsstörung) diagnostiziert. Der diesbezügliche Aufwand ist dokumentiert (Antidepressiva, Mehraufwand Pflegekräfte). Wegen der Schlafapnoe wird in der Nacht eine BIPAP-Beatmung durchgeführt.
Was ist denn hier, auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Abrechnung und neuer Fallanlegung in der Neurologie, die Hauptdiagnose ?
Vielen Dank für Euren Rat
kd