Wespenstich mit anaphylaktischer Reaktion

  • Hallo, liebes Forum,
    bis jetzt war mir eigentlich klar, daß ein Insektenstich mit anaphylaktischer Reaktion mit T63.4, gefolgt von T78.2 = anaphylaktischer Schock, verschlüsselt wird (= Vergiftung + Vergiftungsfolge DKR 1916a)= DRG X62B.
    Jetzt gerät mein Weltbild etwas ins Wanken, weil von Kollegen genau andersherum verschlüsselt wurde(d.h. HD T78.2, ND T63.4). Damit ergibt sich natürlich auch eine andere DRG (X61Z).
    Wer hat Recht? Danke für die Mithilfe
    Grüße aus Franken J.Kistler

  • Hallo Herr Kistler!

    Wenn ich mich nicht irre kommt hier die DKR 1916a zum Zuge.
    \"T51 - T65... diese Codes beschrieben die Art des Wirkstoffs, der Ursache der Vergiftung war. .... Zusätzlich zum Kode der Vergiftung ist ein Kode zu verwenden, um eine signifikante Manifestation anzugeben ( z. B. Koma...).\"

    Ihre Kodierung ist also richtig.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Herr Kistler, hallo Herr Killmer!

    Zitat


    Original von Killmer:

    Wenn ich mich nicht irre kommt hier die DKR 1916a zum Zuge.
    \"T51 - T65... diese Codes beschrieben die Art des Wirkstoffs, der Ursache der Vergiftung war. .... Zusätzlich zum Kode der Vergiftung ist ein Kode zu verwenden, um eine signifikante Manifestation anzugeben ( z. B. Koma...).\"

    Die Regel 1916a kommt hier meines Erachtens nicht zum Tragen, da in der Einleitung folgendes steht:

    \"Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung, Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung und bei Nebenwirkungen verordneter Medikamente, die in Verbindung mit einer Eigenmedikation eingenommen werden.\"

    Kommt der Patient nicht eher zu Ihnen wegen des anaphylaktischen Schocks oder wegen der Wespenstichalllergie ( die ja ganz unterschiedlich ausgeprägt sein kann)

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    ich sehe es wie Roger. Das explizite Aufzählen der Situationen, in denen der Schlüssel angewendet werden soll, schließt die übrigen dann wohl aus.

    Kommt der Patient im anaphylaktischen Schock, würde ich dies auch als HD kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Grüß Gott Herr Selter, Grüß Gott Herr Roger,
    zunächst einmal herzlichen Dank für die raschen Antworten auf meine Frage.
    Da ich noch nicht ganz überzeugt bin, muß ich nochmal nachhaken.

    Im Thesaurus ist allerg. Reaktion auf/nach Insektenstich mit T63.4 hinterlegt.
    In den DKR 1916a, S.199ff. heißt es:
    \"Vergiftungen sind in den Kategorien T36 - T50 ... und T51 - T65 ...
    klassifiziert. ...Zusätzlich zum Kode für die Vergiftung ist ein Kode zu verwenden, um eine signifikante Manifestation anzugeben (z.B. Koma, Arrhythmie).\"
    In meinem geschilderten Fall wäre die Manifestation der anaphylaktische Schock, eine andere denkbare Manifestation wäre auch ein Quincke-Ödem mit Schleimhautschwellung und Atemnot (T78.3 + J96.0).

    NB: Die HD T78.2 führt in die DRG X61Z, cw 0.246 (Tagesfall),
    die HD T63.2 \" \" \" \" X62B, cw 0,224 ( \" \" ),
    die HD T63.2 mit ND T78.3 und ND J96.0 führt in die DRG X62A, cw 0.329.

    Die Verschlüsselung ist also durchaus erlösrelevant.
    Ich bitte um nochmalige Stellungnahme. Herzlichen Dank.
    Beste Grüße aus Franken

    J.Kistler

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von JKistler:
    In den DKR 1916a, S.199ff. heißt es:

    Wie schon oben erwähnt, ist diese DKR für bestimmte Situationen beschrieben, darunter nicht der Insektenstich mit oder ohne Komplikationen. Warum wollen Sie weiterhin diese Regel anwenden?

  • Hallo Herr Kistler,

    ich sehe es genauso wie herr Selter und herr Roger. Schliesslich führt meist nicht der Insektenstich per se zur Aufnahme, dondern die Allöergische Reaktion darauf (Definition der HD). Wenn jemand mit bek. Allergie zur Beobachtung o. Prophylaxe kommt, ist das was anderes.
    Die DKR1916a kommt hier nicht zum tragen, zum einen aus den Gründen, die Roger darlegte, zum anderen handelt es sich ja hier nicht um eine \"Vergiftung\", sondern um eine allergische Reaktion. Gottseidank werden wir nicht vergiftet, wenn uns eine Wespe sticht. Bei multiplen Stichen von Bienen oder Hornissen kann das anders sein.

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo,

    also wir haben bisher auch diesen Vergiftungscode verschlüsselt...und werden dabei bleiben.

    und so stehts auch im Thesaurus des Dimdi, unter Wespenstich und sogar im ICD-Schlüssel:
    T63.-Toxische Wirkung durch Kontakt mit giftigen Tieren..., also entweder dieser sollte schleunigst abgeändert werden (und damit auch alle Verschlüsselungssoftware) oder dieser Code gilt doch, natürlich obligat mit einer Nebendiagnose ...also z.B. die Allergie oder der Luftnot etc.

    Und die DKR sagt dazu explizit nichts...und einen anderen passenden Code gibt es nicht....und nur weil es bei den Beispielen nicht aufgeführt ist, ist das noch lange kein Grund anzunehmen es wäre ausgeschlossen.

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Lückert,

    Sie nehmen einen Patienten mit Sepsis auf, Sie finden einen Infektionsherd X (keine Ausnahmesituation wie unter 0103a Bakteriämie, Sepsis und Neutropenie beschrieben). Was ist denn dann da Ihre HD? Infekt (Wespenstich) oder Sepsis (anaphylaktischer Schock)?

  • Hallo, Herr Selter (und natürlich alle anderen, die geantwortet haben),
    da habe ich wohl in ein Wespennest gestochen!

    Leider hat mich der nochmalige Hinweis auf den Satz unter der Überschrift von DKR 1916a (\"Die Diagnose.....\") immer noch nicht überzeugt.

    Direkt darunter steht ja dann \"Vergiftungen sind in den Kategorien T36 - T50 ... und T51 - T65 ... klassifiziert.\"
    T63.4 befindet sich damit also in der feinen Gesellschaft der \"irrtümlichen Einnahme oder unsachgemäßen Anwendung\" von Arzneimitteln, Drogen und biologisch aktiven Substanzen.
    Der Insektenstich wird dabei zwar nicht wörtlich genannt, aber auch nicht ausgeschlossen.
    Bei dieser Gelegenheit könnte man dann ja auch schon wieder diskutieren, wieviel Sinn es überhaupt macht, unter einer einzigen KR derartig unterschiedliche Genesen zu regeln. Aber das ist ein anderes Thema.
    Also, nichts für ungut, ich glaube, ich bleibe bei T63.4.

    Herzliche Grüße aus Franken
    J.Kistler

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Kistler,

    Zitat


    Original von JKistler:
    Leider hat mich der nochmalige Hinweis auf den Satz unter der Überschrift von DKR 1916a (\"Die Diagnose.....\") immer noch nicht überzeugt.

    Macht nix! Aber wenn es nicht nur für diese Fälle gedacht war (vielleicht will man die ja kalkulatorisch zusammenfassen können und andere sollen da halt nicht rein), wäre ja die ganze Formulierung obsolet, oder nicht? Aber das ist mal wieder so eine Kodierung wo alle recht haben und auch wieder nicht....

    Zitat


    Original von JKistler:Bei dieser Gelegenheit könnte man dann ja auch schon wieder diskutieren, wieviel Sinn es überhaupt macht, unter einer einzigen KR derartig unterschiedliche Genesen zu regeln.

    Die Diskussion über die Verwirrungen der DKR müssen geführt werden (tun wir alle ja auch fleißig hier), weil nur dadurch bessere entstehen können. Die nächste (hoffentlich deutlich entwirrte) Version steht ja an.

    Zitat


    Original von JKistler:
    Also, nichts für ungut, ich glaube, ich bleibe bei T63.4.

    Tun Sie das.
    Aber: Wie kodieren Sie denn Fall mit der Sepsis (s.o.)?