Wespenstich mit anaphylaktischer Reaktion

  • Hallo Hr. selter,

    bei der Sepsis sind doch die Codierregeln eindeutig...

    Da steht die Sepsis immer vorne wird also HD und auch bei nichtaufgeführten Ursachen....


    Nur sehe ich halt für die Wespengiftgeschichte die DKR 1916a als gültig an, denn es wird eindeutig der Codebereich T51-T65 genannt, damit steht bei denen der \'Vergiftungscode\' als HD vorne...das nun der Wespenstich als Vergiftung gezählt wird und nun mal eindeutig mit T63.4 zu codieren ist, ist ja das eigentliche Problem und es wird expliziet nur eine Ausnahme erwähnt nämlich die Insulinvergiftung. Ergo sehe ich die 1916a als gültig an, sonst müsste es wie die Insulingeschichte explizit erwähnt sein....

    Klar kann man sich darüber streiten, aber Eindeutigkeit wirds diesen Wespensommer kaum noch geben.....

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    Zitat


    Original von Lueckert:
    bei der Sepsis sind doch die Codierregeln eindeutig...
    Da steht die Sepsis immer vorne wird also HD und auch bei nichtaufgeführten Ursachen....

    Tut sie nicht. Die Kodierrichtlinie gibt mehrere Situationen vor, wo sie zweitrangig genannt werden muss. Eine unsinnige Regel, die hoffentlich geändert wird. Der neue ICD weißt schon darauf hin, da hier die entsprechenden Exklusiva entfernt wurden.

    Zitat


    Original von Lueckert:
    Nur sehe ich halt für die Wespengiftgeschichte die DKR 1916a als gültig an, denn es wird eindeutig der Codebereich T51-T65 genannt,R65!

    ...und eindeutig gesagt, bei welchen Situationen diese Kodes anzuwenden sind (aber wir wiederholen uns). Es suche sich also jeder den Satz aus, den er glauben möchte. Es ist nur ziemlich klar, dass es unsinnig ist, die Aufnahme wegen anaphylaktischer Reaktion mit \"Wespenstich\" darzustellen. Genauso wenig, wie man eine Aufnahme bei Sepsis mit \"Harnwegsinfekt\" kodieren würde. Durch diese Reihenfolge würde auch immer fälschlicherweise ausgedrückt, dass der Schock/Sepsis erst nach Aufnahme entstand (da als ND genannt).

    Jeder wie er will... Wenn es dann mal eine offizielle Vorgabe gibt, die meine Meinung widerlegt, passe ich sie dann gerne an.

  • Hallo liebes Forum,

    ich möchte die ursprüngliche Thematik nochmals aufgreifen. Auch ich teile die Meinung von Herrn Selter, dass die DKR 1916a hier nicht anwendbar ist.

    Mir stellt sich die Frage, ob ich den Schock überhaupt zusätzlich kodieren darf.

    Im Thesaurus steht unter T63.4 \"Bienenstich mit Schock, anaphylaktisch\".

    Heisst das nicht konsequenterweise, dass eine zusätzlcihe Kodierung des Schocks nicht zulässig ist, da dieser nach diesen Informationen bereits in T63.4 enthalten ist ?

    Danke für zahlreiche Rückmeldungen !

    Viele Grüße & einen guten Rutsch in 2006 !

    valdobbiadene

    • Offizieller Beitrag

    Hallo valdobbiadene,

    da nach der Thesauruszuordnung immer das systematische Verzeichnis überprüft werden muss, um zu sehen, ob der Sachverhalt korrekt abgebildet ist, muss hier dann festgestellt werden, dass der Kode T63.4 keine sachgerechte Kodierung des Schocks nach Insektenbiss darstellt. Somit muss dieser extra kodiert werden. Ein entsprechendes Inklusivum findet sich ebenfalls nicht unter T63.4.

  • Hallo Herr Stelter und alle Anderen ...
    diese ganze Diskussion über die Insektenstiche bleibt irgendwie weiterhin bestehen, oder hat schon jemand neue Erkenntnisse seit 2005?
    Wenn bei uns ein Patient aufschlägt wegen einer allergischen Reaktion auf einen Insektenstich kodieren wir die Allergische Reaktion.
    Nun gibt es doch aber auch noch den S-Bereich (z.B. S40.83).
    Wofür gibt es denn diese Ziffern? Hier steht auch der Insektenstich drin ...
    Kann man nicht den Stich nach S... und die Reaktion als ND kodieren?
    Die Reaktionen, lokale Rötung oder auch eine Dyspnoe usw., sind ja doch wesentlich schlechter bewertet als eine S-Kodierung oder auch eine Vergiftung aus T63.ff.
    Ich verstehe den Unterschied leider immer noch nicht. Bisher war mir klar, dass eigentlich die Reaktion die Aufnahme verursachte und nicht der eigentliche Stich. Das mit den Vergiftungen leuchtet mir zudem überhaupt nicht ein... Eine wespe vergiftet mich doch nicht gleich nur weil ich darauf reagiere. Es gibt aber Gutachter, die der Meinung sind, dass eine Reaktion z.B. der anaphylaktische Schock ein Zeichen einer Vergiftung seien!??! Uns soll´s recht sein, denn die Kodierung der T63.4 ist die denkar günstigste auf den Erlös bezogen.
    Vielen Dank für Ihr Hilfe.
    Viele Grüße.
    Alvonda

    Viele Grüße

    Alvonda

  • Hallo Alvonda,

    geändert hat sich nichts. Wenn Sie den Pat. mit einer allergischen Reaktion aufnehmen, dann verschüsseln Sie diese als Hauptdiagnose. In Betracht kommt da z. B. eine aktue Urticaria (L50.0), ein Quincke-Ödem (T78.3) oder auch ein anaphylaktischer Schock (T78.2), manchmal aber auch nur eine sehr ausgeprägte Lokalreaktion, je nachdem.

    Die Wirkung des Wespengifts ist aber immunologisch vermittelt, es handelt sich bei diesen Reaktionen garantiert nicht um eine Vergiftung, daher ist man in diesem Kapitel falsch.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke