• Hallo, liebes Forum,
    kann mir jemand sagen, wann sinnvollerweise der Kode E1-.8- angewendet wird?
    Konkret: Bei D.m. als ND mit bekannten, jedoch nicht besonders behandlungsbedürftigen Komplikationen, habe ich bis jetzt in Anlehnung an die DKR 0401b, S.90, die Verwendung von z.B. E11.6- empfohlen. Neuerdings kommt von einigen Kollegen hier E11.8- zur Anwendung.
    Liege ich mit meiner Empfehlung (E11.6-)falsch?
    Bitte um Aufklärung!
    Herzlichen Dank und viele Grüße aus Unterfranken
    J.Kistler

  • Hallo Herr Kistler!

    Die E1_.8_ würde ich nur dann nehmen, wenn eine Komplikation besteht, die tatsächlich nirgendwo beschrieben ist. Meines Erachtens ehr selten der Fall.

    Mir wurde auf diversen Schulungen immer wieder erklärt, daß Codes mit der Bezeichnung \"mit nicht näher bezeichneten Komplikationen\" einen zwar bekannten, aber im ICD-Code nicht abbildbaren Krankheitszustand beschreiben.

    Mit freundlichm Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Original von JKistler:

    Konkret: Bei D.m. als ND mit bekannten, jedoch nicht besonders behandlungsbedürftigen Komplikationen, habe ich bis jetzt in Anlehnung an die DKR 0401b, S.90, die Verwendung von z.B. E11.6- empfohlen....

    Guten Morgen, Herr Kistler,
    ich meine, Sie liegen mit Ihrer Empfehlung ( E11.6- ) richtig.

    DKR 0401b sagt u a. aus:
    Beispiel 2 ( siehe KDR Seite 90)
    Durch diese Kodierung wird angezeigt, dass eine bekannte, nicht behandlungsbedürftige Komplikation (Manifestation) des D.m. vorliegt, die die Kriterien der Nebendiagnosendefinition nicht erfüllt und somit nicht gesondert kodiert wird.
    Gruß aus dem sonnigen Norden.