Guten Morgen Forum!
Manchmal Zweifel ich an mir (oder soll ich an dr Kasse zweifeln?).
Mal wieder ein interessanter Brief einer KK der mich zu einem Post treibt.
Folgender Fall:
Eine Patientin kommt zur ambulanten-OP in die Gyn: Abrasio zur Histologie. Es zeigt sich ein Karzinom und die Patientin wird zur OP einbestellt und operiert und per DRG abgerechnet.
Jetzt schreibt die KK der ambulante Aufenthalt sei mit der DRG abgegolten und wir sollten dies zusammenführen.
Hä? Ambulant/Stationär/DRG? Versteh ich jetzt gar nicht mehr? Das gehört doch wohl gar nicht zusammen oder?
Wer hatte schon ein ähnliches Ansinnen einer Kasse? Wer hat das jetzt nicht verstanden ich oder die Kasse?
MfG
Eckhardt