Hallo,
wir sind ein reines Belegarztkrankenhaus und rechnen noch nach der Bundespflegesatzverordnung ab.
Nun meine Frage:
Ab wann ist die Spalte 4 Belegoperateuren/-ärzten und ab wann ist die Spalte 5 Belegoperateuren/-ärzten und Beleganästhesisten zu nehmen?
Bin ich in meiner Annahme richtig, das Spalte 4 in Frage kommt, wenn keine Beleganästhesieleistung während des stationären Aufenthaltes verwendet worden ist. Z.B. ein rein internistischer Patient?
Vielen Dank für Eure Meinungen....
Lg Katrin