Belegarzt Spalte 4 oder 5 im FPKatalog?

  • Hallo,

    wir sind ein reines Belegarztkrankenhaus und rechnen noch nach der Bundespflegesatzverordnung ab.

    Nun meine Frage:
    Ab wann ist die Spalte 4 Belegoperateuren/-ärzten und ab wann ist die Spalte 5 Belegoperateuren/-ärzten und Beleganästhesisten zu nehmen?

    Bin ich in meiner Annahme richtig, das Spalte 4 in Frage kommt, wenn keine Beleganästhesieleistung während des stationären Aufenthaltes verwendet worden ist. Z.B. ein rein internistischer Patient?

    Vielen Dank für Eure Meinungen....

    Lg Katrin

    :roll:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo EC,

    schauen Sie mal hier.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo, endlich ein \"Leidensgenosse\",

    \"Bei der Anwendung der Spalten 4 oder 5 des Fallpauschalenkatalogs Teil b kommt es immer auf die Konstellation im Einzelfall an: wird nur der Belegoperateur tätig, ist Spalte 4 anzuwenden, wird zusätzlich der Beleganästhesist tätig, ist Spalte 5 anzuwenden.\"

    ... möglicherweise gibt es ja auch ein KIS, das dies unterstützt ...
    bedeutet ja, dass man bei jedem OPS-Kode die Belegkombination miterfassen muss ...


    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo \"Leidensgenosse\",

    tja, unser KIS ist dazu leider nicht im Stande. Deshalb gehen wir tasächlich so vor, jeden einzelnen Fall zu betrachten und einzugruppieren.

    MfG Rachinger

    :roll: