§ 17c KHG G-AEP

  • :sonne: Hallo liebes Forum,

    uns liegten die neuen Prüfkriterien vor mit einem Musterexemplar. Unser offizieller DRG-Abrechnungsstart ist am 1.9.04. Wie wichtig sind diese Formular zur Dokumentationsergänzung. Müssen für alle Patienten diese Formulare ausgefükllte werden oder nur für Intensivpatienten?

    Vielen Dank für eure Antworten.
    Viele Grüße aus dem sonnigen Sachsen
    KS

  • Hallo KS!

    Diese Kriterien sind ungeheuer wichtig und sollten (müssen) für jeden Patienten ausgefüllt werden. Eine Aufnahme ohne Dokumentation der Notwendigkeit ist eine Fehelbelegung. Bei kritischen Fällen (ambulante OP) und lediglich sozialen Kriterien sollten die Kassen frühzeitig ins Boot geholt werden (Kostenzusage).
    Am besten einen standardisierten Bogen entwerfen der bei jeder Aufnahme ausgefüllt wird. Lästig aber hilfreich.

    MfG
    Eckhardt

  • Hallo \"KS\"


    Die §17c MDK Prüfung hat drei Kriterien, die überprüft werden können:

    1. frühe Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen

    2. primäre (eigentlich ambulanter Fall) und sekundäre (zu spät entlassen) Fehlbelegung

    3. Richtigkeit der Abrechnung (Korrekte Kodierung, kein \"Upcoding\" etc.)

    Die G-AEP-Kritierien wurden als Hilfe zur Überprüfung des zweiten Punktes (prim. und sek. Fehlbelegung) mit in die entsprechende Vereinbarung aufgenommen. Daraus ergibt sich, daß es sinvoll ist, die G-AEP Kritieren in solchen Fällen zusätzlich zur üblichen Patientendokumentation zu dokumentieren, bei denen der \"Verdacht\" einer Fehlbelegung entstehen könnte. Dies wäre z.B. der Fall

    - bei stationären Eingriffen, die nach dem Katalog der ambulanten Maßnahmen (§ 115b) in der Regel als ambulant durchführbar gekennzeichnet sind.

    - bei Patienten, die \"länger als normal\" stationär behandelt werden. Die MDK Prüfungen werden aller Voraussicht nach nur solche Fälle überprüfen bei den ein \"Einsparpotential\" durch die Überprüfung vermutet werden kann. Da bei Langliegern ein Überliegerzuschlag fällig ist, wird das Kriterium \"sekundäre Fehlbelung\" nur bei Langliegern überprüft werden. Von daher kann es sinnvoll sein, die G-AEP Kriterien bei dieser Patientengruppe standardmäßig gesondert zu dokumentieren.

    Wichtig ist es zu verstehen, daß eine Dokumentation der G-AEP-Kriterien allein (z.B. auf einem Ankreuzbogen ) nicht ausreicht !. Bei guter Dokumentation des Falles in üblicher Art und Weise sollten die entsprechenden Kriterienpunkte des G-AEP-Kataloges ohnehin in der Patientenakte (z.B. im Aufnahmeblatt ) dokumentiert sein. Die gesonderte Dokumentation stellt dann lediglich eine Zusammefassung der Dokumentation in der Patientenakte zur besseren Übersichtlichkeit dar. Von daher wäre eine separate Dokumentation der G-AEP-Kriterien dann eigentlich überflüssig. Sinnvoll ist die gesonderte Dokumentation meiner Ansicht in den beiden o.g. Fällen trotzdem, da sie dann als Gedächtnisstütze und Hilfe für das dokumentierende Personal zusätzliche Sicherheit schafft. Eine generelle gesonderte G-AEP-Dokumentation bei allen stationären Fällen halte ich für nicht sinnvoll, da Sie dadurch unverhältnismäßig mehr an Dokumentationslast für das Personal erzeugen.

    MfG,

    M. Ziebart

  • In jedem Fall lohnenswert ist es, die bestehenden AEP Kriterien breit im KH zu kommunizieren einschl. der Folgen mangelhafter Dokumentation.

    Es gibt allerdings auch KHer, welche zusätzlich zu den Anamneseerhebungsbögen noch vom Arzt bei Patientenaufnahme auszufüllende Kriterienabfragebögen führen (als Ankreuzbogen). Diese fragen die AEP Kriterien ab. Damit ist die Dokumentation dann wasserdicht und schnell auffindbar, stellt allerdings auch einen Mehraufwand dar.
    qm