• Hallo DRG`ler.

    Seitens der chirurgischen Kollegen unserers
    Hauses taucht erneut die Frage nach Mindestmengen auf.
    Bisher konnte ich nur die Hinweise auf "Empfehlungen zu
    Mindestmengen" aus Qualitätsgründen gemäß §137 SGB V geben.
    Ich habe auch die Info`s aus dem DRG-Forum vom 07.01.2 weiterge-
    reicht.
    Aber ich möchte nochmals dazu folgende Fragen stellen:
    1. Gibt es bezügl. der Mindestmengen neuere Info`s ?
    2. Gibt es bereits Referenzzentren, indenen möglichen Mindest-
    mengen - z. B. Op von Ösophagus-CA`s - bereits festgelegt werden ?

    Gruß
    :smile:

    J. Nettelrodt - Arzt
    Stabsabteilung Klinische Koordination
    Märkische Kliniken GmbH
    Lüdenscheid

    Jens Nettelrodt