Fingeramputation - Zehentransplantation

  • Liebes Forum,

    Folgendes Problem: Kind mit Z.n. schwerer Verbrennung mit Amputation einiger Finger. Nun Aufenthalt zur Korrektur-OP mit Zehentransplantation auf die amputierten Areale.
    Die HD Z89.0 führt zu einem Fehler, da nicht als HD zugelassen. Wie kodieren? Bin vollkommen ratlos, bitte rasch um Hilfe.

    Gruß, Siefert :sterne:

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • Hallo Herr Siefert!

    Ich würde hier die ursprüngliche Erkrankung als HD verschlüsseln.
    Wenn die Korrektur-Op geplant war, müßte Sie äquivalent zur Draht-/Nagel-/Schraubenentfernung bei Frakturen oder der Rückverlagerung eines Stomas gesehen werden.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Lieber Herr Killmer,

    das würde bedeuten, dass ich die Verbrennung als HD kodiere. Dies darf ich jedoch nur, wenn die erneute Aufnahme in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ersten Aufenthalt steht. Spätkorrekturen zählen nicht dazu (DKR 1914a). Dort werde ich aufgefordert, die Art der Komplikation oder der Folgeerscheinung als HD zu kodieren, in diesem Fall am ehesten die Z89.0, die ist aber nicht als HD zugelassen. Was tun??

    Gruß, Siefert

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
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    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Siefert,

    die Behandlung ist ja nun doch im Sinne der geplanten Folgeeingriffe zu sehen (Eine Transplantation ist geplant, Narbenkontrakturen (und deren OP) ja eher nicht). Ähnlich ist ja z.B. ein Brustaufbau nach Mamma-CA, auch hier ist das CA HD.
    Ich würde hier die Zehentransplantation wie eine Hauttransplantation ansehen und die Verbrennung als HD nennen:
    Wiedereinweisung zur Behandlung von Verbrennungen
    Folgeeinweisungen zur Transplantation und zum Débridement von Verbrennungen sind mit dem entsprechenden Kode für die Verbrennung als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, .... .

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter!

    Sie waren schneller als ich. Sehe die Folgeeinweisung zur Transplantation auch als führenden Grund der Aufnahme. Womit die ursprüngliche Vebrennung zur HD wird.

    Schönen Tag

    Gruß
    G. Killmer

    Frank Killmer

  • Liebe Kollegen,

    prinzipiell kann ich den Überlegungen folgen. Dennoch stehe ich vor dem Problem, dass mir eine korrekte Kodierung nicht möglich ist:

    HD: T233 Verbnrennung III° Hand / Finger
    ND: T952 Folgen einer Verbreenung obere Extremität
    Z89.0 Verlust eines oder mehrerer Finger [einschließlich Daumen], einseitig
    T926 Folgen einer Zerquetschung oder einer traumatischen Amputation der oberen Extremität
    Prozeduren:
    5-849.a Freie Transplantation einer Zehe als Fingerersatz
    5-984 Mikrochirurgische Technik
    5-840.81 Tenolyse an Beugesehnen Langfinger
    5-840.82 Tenolyse an Beugesehnen Daumen
    5-840.84 Tenolyse an Strecksehnen Langfinger
    5-840.85 Tenolyse an Strecksehnen Daumen
    DRG: 901Z Ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose

    Was tun??? :sterne: :sterne: :sterne: :sterne:
    Vielen Dank für die Hilfe,

    Gruß, Siefert

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • Hallo Herr Seifert!

    Mit dem Ergebnis werden Sie leider leben müssen. T23.3 = DRG Y61Z
    5-849.a = DRG B06/B07/B08 jeweils A + B.
    Ein eff. Kostengew. von 2,087 wird dem Fall sicher nicht gerecht, aber wir wollen nicht schon wieder über den Unsinn mancher Gruppierungen sinnieren.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Herr Siefert,

    ich habe zwar auch keine Patentlösung parat, aber ich glaube ich habe die Ursache für die Fehlerdrg gefunden.

    Die Ursache liegt in der Tatsache, dass man für die Verbrennungsdrg´s ein eigenes Kapitel in den OPS einbaute, statt alles über eine Diagnose – Prozedurenkombination zu regeln, wie es besser wäre. Diagnosen haben eigentlich in einem Prozedurenschlüssel nichts zu suchen. Aber nun haben wir den Salat. Eine Vereinfachung des OPS durch Streichung des Verbrennungskapitels steht (noch) nicht an.

    Wie ziehen wir uns aus der Affäre. Wenn für die Codierung von Verbrennungen ein Diagnose/Prozedurenpaar aus Verbrennungen der ICD und Verbrennungsprozeduren im OPS gefordert ist, tun wir der Sache den Gefallen und kombinieren Prozeduren, die nicht im Verbrennungskapitel stehen, aber zur Verbrennungsbehandlung dazugehören, mit einer Verbrennungsprozedur. Da die Prozedur näher beschrieben ist kommt zur Deklaration der 5-849.a als Verbrennungsprozedur nur die 5-929.x9 in Frage und, wenn wir die Entnahme am Fuß noch dazunehmen wollen, die 5-929.xg. Schon landet man in einer regulären und wahrscheinlich sogar korrekten DRG.

    Besser wäre es natürlich, wenn das Verbrennungskapitel im OPS ganz gestrichen wird und die Prozedur ohne Erklärungsnot nicht nur in den lückenhaften Doubletten im Verbrennungskapitel gesucht und gefunden werden kann.

    Es können aber noch weitere Codes hinzukommen, Aus den Sehnenrevisionen entnehme ich, dass mindestens 2 Zehen zu Fingern wurden (inkl. Daumen). Also muss auch die 5-849.a verdoppelt werden. Die temporären Arthrodesen und das verwendete Material kämen noch hinzu usw.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin