• Hallo, zusammen!
    Ein junger Mann wird nach Stromunfall am Monitor überwacht und am nächsten Tag entlassen. Symptome oder Komplikationen treten nicht auf. Was kann man als HD nehmen bei völliger Beschwerdefreiheit? Problem: W87.0! Unfall durch elektr. Strom ist als HD ja nicht zulässig.

    Gruss aus Rastatt :sterne:

    Medizincontroller/Arzt

  • Hallo Matthiask,

    das ist aber ein nettes Ei, was Sie da ins Nest gelegt haben.

    Und mit der Antwort war einer wenige Minuten schneller als ich.

    Den Stromunfall wird der Patient ja wohl gemerkt haben, die Noxe war also da und die stellt eine codierbare Diagnose dar, wegen der der Patient aufgenommen wurde. Der gehabte Stomunfall ist also eine reale Größe und hatte seine zwar kurze aber initiale Symptomatik. Und Stomunfälle sind ernstzunehmende Geschehnisse.

    Auch bei einer TIA kann es sein, dass der Patient inzwischen ohne Symptomatik aufgenommen wird. Trotzdem hatte er eine TIA.

    Ich hätte also eigentlich keine Bedenken, die korrekte Behandlung eines Stromunfalles in Form von Beobachtung mit der T75.4 zu codieren, auch wenn der zweifellos gesetzte primäre Schaden bei der Aufnahme nicht mehr messbar war.

    Insofern kann ich Herrn Eckhardt nur recht geben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo in die alte Heimat,

    der asymptomatische Stromunfall ist das Paradebeispiel für die Kodierung einer Überwachung eines (zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme) asymptomatischen Patienten gemäß DKR D002c, Unterabschnitt \"Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen\": Hauptdiagnose ist die Z03.8, als Nebendiagnose können Sie dann natürlich noch die W87.9! kodieren.

    Der Patient hat einen Unfall erlitten (\"Hinweis auf Folge eines Unfalls\"), der Verdacht auf spezifische Folgen bestätigt sich nicht und eine weitere Behandlung ist nicht erforderlich.

    Nochmal zur Deutlichkeit: Sie haben keinen \"Schaden durch elektrischen Strom\" behandelt, wie der Klassifikationstext zu T75.4 lautet, sondern durch die Überwachung sichergestellt, daß dem Patienten ein solcher gar nicht entstanden ist - und genau dafür gibt es die entsprechende Kodierrichtlinie.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach
    Berlin

  • Hallo,

    korrekter wäre m.E.

    Z04.3 Beobachtung nach einem sonstigen (Z04.2 Arbeits-)Unfall
    + W87.9! Unfall durch elektrischen Strom


    Schäden durch den elektrischen Strom (T75.4) hat der Patient ja wohl nicht gehabt...


    mfG

    C. Hirschberg

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    auf diese Frage wartete ich schon lange.
    Ich persönlich fände es sowieso besser, wenn bei Stromunfällen die Einzelkodierung der Folgen durchgeführt werden müsste (analog zur DKR \"Zerquetschung\"). Und wenn dann nichts ist, kann man auch nichts kodieren (bleibt dann Z03).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo alle miteinander,

    mit dieser Diskussion habe ich gerechnet. Ich habe zwar auch an die Z04.ff je nach Unfalltyp gedacht (Z03 passt hier weniger), bin aber eindeutig davon abgekommen.

    Hier geht es nicht um einen unklaren Verdachtsfall von irgendetwas, der beobachtet werden muß um eine Diagnose stellen und behandeln zu können, sondern um einen tatsächlich gehabten Stromunfall, wenn auch mit nach kurzer Zeit nicht mehr nachweisbarem Schaden.

    Ich denke hier mehr an die DKR mit der drohenden Erkrankung. Die Aufnahme erfolgte um eine drohende Verschlimmerung (z.B. Herz-, Kreislaufversagen) rechtzeitig abfangen zu können. Dies trat nicht ein, somit bleibt es bei der unstrittigen Diagnose Stromunfall. Die Z04 kommt doch nur dann in Frage, wenn keine Diagnose gestellt werden kann und auch kein Symptom vorhanden ist. Hier kann eine Diagnose gestellt werden. Solange in der ICD keine Schweregrade codiert werden können, bleibt nichts anderes übrig nach der alles oder nichts Methode zu codieren. Nichts (Z04.ff) kann ich nur dann angeben, wenn nichts vorhanden ist. Hier ist der Stromunfall unstrittig, wenn auch mit minimalster Ausprägung aber immerhin aus der Anamnese heraus offensichtlich schlimm genug um eine vollstationäre Beobachtung zu rechtfertigen.

    Insofern bleibe ich bei der T75.4.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Winter,

    einen unterschiedlich hohen Informationsgewinn vermag ich nicht zwischen z.B. Z03.8 und Z04.3 zu erkennen. Beide sagen nichts über den Stromunfall. Letzlich ist aber, wie schon von Herrn Hollerbach beschrieben, hier die Situation wie unter der DKR D002c, Kodes aus Z03 beschrieben.
    Glücklicherweise haben beide getroffenen DRGs eine ähnliche Relativgewichtung (ob es auch noch in 2005 so ist? ). Dennoch werden hier wieder gleiche Fälle in 2 verschiedenen DRGs gegroupt, was für die Kalkulation nicht dienlich ist.

    Nicht müde, habe ich diese Frage an das InEK geschickt (wenn es Antwort gibt, werde ich davon berichten):

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte Sie um Ihre Stellungnahme bei folgendem Kodierproblem bitten:

    Ein Patient wird mit z.N. Stromunfall in eine Klinik eingewiesen. Bei Aufnahme gibt er keinerlei Beschwerden an, es sind keine inneren oder äußeren Verletzungen festzustellen.
    Der Patient wird (völlig unauffällig) nach den Untersuchungen und Beobachtung entlassen.

    Was ist hier als HD zuzuordnen?

    1) T75.4 Stromunfall, es resultiert die X64B

    Wenn ein Patient mit Synkope eingeliefert wird (ohne weitere Verletzung oder zugrundeliegender Erkrankung), ist es auch gängige Praxis, diese als HD zu kodieren (auch wenn der Patient diese nicht mehr bei Aufnahme zeigt). Ist dies vergleichbar?

    2) Z03.8 Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen (in Anlehnung an die DKR D002c, Kodes aus Z03 ), es resultiert die Z64Z

    Eigentlich beschreibt diese Regel genau den vorliegenden Fall: Es gibt Hinweise auf eine Verletzung, es liegen aber weder Symptome vor, noch besteht eine Behandlungsbedürftigkeit. Ist dann die Kodierung eines Kodes aus Z03 vorzunehmen?

    3) Z04.3 Untersuchung und Beobachtung nach anderem Unfall, es resultiert die X64B

    Hier gibt es unterschiedliche Meinungen, inwiefern in diesem Beispiel z.B. Z04.3 spezifischer sei, als Z03.8. Ist dieser dann wirklich vorzuziehen? Leider werden aber 2 verschiedene DRGs getroffen (X64B und Z64Z).


    Vielen Dank für Ihre Mühe und freundliche Grüße

    D. D. Selter
    Ärztlicher Leiter Stabsstelle Med.Cont. BGU-Murnau

  • Hallo,

    Zitat


    Original von winterth:
    Hier geht es nicht um einen unklaren Verdachtsfall von irgendetwas, der beobachtet werden muß um eine Diagnose stellen und behandeln zu können, sondern um einen tatsächlich gehabten Stromunfall, wenn auch mit nach kurzer Zeit nicht mehr nachweisbarem Schaden.

    Natürlich geht es um den unklaren Vardacht, der geflossene Strom habe irgendwelche Schäden verursacht.
    Sie haben allerdings insofern Recht: der offizielle Diagnosenthesaurus nennt zur T75.4:Stromunfall und das ist eine Diagnose und deswegen haben Sie den Patienten aufgenommen...

    Bin auf die Antwort des InEK gespannt. Hoffe auch dass diese dann über das reine Zitieren von Kodierrichtlinien hinausgeht...

    mfG

    C. Hirschberg

  • Tsstss, und ich dachte in meiner Naivität, ich hätte da ein kleines goldiges Problem, das schnell gelöst ist!?!?
    Lasst uns also warten, was InEK spricht! :uhr:

    Danke, für die Mühe, edler Lord, und Ihr anderen edlen Mitstreiter im DRG-Zeitalter!

    Medizincontroller/Arzt

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    hier inhaltlich die Antwort vom InEK:

    Ist ein Schaden entstanden, trifft der ICD-10-GM-Kode T75.4 Schäden durch elektrischen Strom zu, ist kein Schaden entstanden bleibt die \"Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen\" zur Kodierung der Hauptdiagnose.

    Allerdings habe ich noch mal nachgefragt, inwiefern Z04.3 auch kodiert werden kann, bzw. warum eben nicht.