Liebes Forum,
ist es korrekt, wenn die Kasse eine Gutschrift für eine abgerechnete vorstationäre Leistung fordert, wenn nach dieser Leistung eine stat. Aufnahme aus gleichem Grund erfolgt?
Fall: Kind kommt wegen Gastroenteritis mit Einweisung, wird zunächst nach Hause geschickt und am nächsten Tag als Notaufnahme wegen Gastroenteritis stat. aufgenommen. Gibt man dem Drängen der Kasse aus Kulanz nach oder gibt es eine gesetzliche Grundlage für diesen Anspruch?
Vielen Dank für die Antworten,
Liebe Grüße,
Siefert