Frustrane Kontraktionen

  • Hallo liebes DRG forum,

    8) unser Problem stellt sich wie folgt dar:
    Eine Patienten, die in der gynäkologischen Abteilung mit Frustranen Kontrakionen ab 37. vollendeter Schwangerschaftswo. aufgenommen wurde, wurde vom 02.05.04-03.05.04 stationär behandelt. Diesen Fall haben wir als eigenständigen Fall in der Gynäkologie laufen.

    Am 06.05.04 folgte erneute stat. Aufnahme in der Geburtshilfe, Resultat, Spontangeburt.Entlassung erfolgte am 07.05.04.

    Die Krankenkasse argumentiert, dass aus beiden Fällen ein Fall abgerechnet werden soll, obwohl für den 1. Aufenthalt eine DRG O64B Frustrane Wehen, ein Belegungstag vorgegeben wird. Wie sollen wir uns hier verhalten???

  • Hallo Sneze!

    Die Sachlage ist im wesentlichen klar. Die DRG O64B ist von der Wiederaufnahmeregelung ausgenommen und eine Komplikation liegt nicht vor. Somit kann eine Fallzusammenführung nicht erfolgen.
    Wir haben ähnliche Probleme bei Fällen Histologie-Gewinnung, Entlassung und \"Wiederaufnahme\" zur Operation nach Erhalt der Histologie. Es gibt eine längere Diskussion dazu in diesem Unterforum (leider weiß ich nicht genau wie man den Link direkt hier erstellt).
    Also am besten nochmal mit der Kasse telefonieren, auf die Sachlage hinweisen (bzw. nach der gesetzlichen Grundlage fragen) und die Reaktion abwarten. Im Zweifel bleiben nur rechtliche Schritte.

    MfG
    Eckhardt