Welche Prozeduren gruppierungsrelevant?

  • Hallo
    Welche Prozeduren sind eigentlich gruppierungsrelevant? Bei ca. 23.000 Prozeduren besteht die Gefahr dass eine große Menge an Datenmüll produziert wird und dies mit einem erheblichen Aufwand.
    Da wäre eine Übersicht über diejenigen Prozeduren die definitiv eine Auswirkung auf die Eingruppierung haben sehr hilfreich!
    An welcher Stelle in der Gruppierungssystematik werden die Prozeduren berücksichtigt? (Außer bei der Bestimmung der Basis-DRGs)

  • Hallo

    Ihre Frage beantwortet fuer das AR-DRG-System das "AR-DRG v4.1 Definitions Manual" (http://www.health.gov.au/casemix/defman1.htm).


    Fuer die G-DRG werden Sie (leider!!) noch bis zum Erscheinungstermin der speziellen Kodierrichtlinien (evtl. 09/2001) warten muessen.
    Ich persoenlich schule zur Zeit nach folgender Faustregel:
    "Alle Eingriffe/Massnahmen die einen Zugang groesser einer Flexuele beduerfen sind grundsaetzlich abrechnungsrelevant!"
    Dagegen alle aeusserlich anwendbaren diagnostischen und thearpeutischen Massnahmen sehr wahrscheinlich keine Abrechnungsrelevanz erreichen werden.
    Doch, wie gesagt, nur eine Faustregel, die z.B. auch die zentralvenoesen Katheter aussen vor laesst, die nach Meinung von Fr. Dr. Kolodzig
    (siehe "Hinweise zur Anwendung des OPS-301, Version 2.0 unter http://www.sbg-berlin.de/faq.htm) verschluesselt werden sollten.

    Viele Gruesse

    M. Thieme
    thieme@medinfoweb.de
    http://www.medinfoweb.de:( ;( ;( ;( http://www.health.gov.au/casemix/defman1.htm

    [ Dieser Beitrag wurde von mthieme am 03.06.2001 editiert. ]

  • Hallo
    leider habe ich dieses Thema beim Durchblättern übersehen, so dass ich meine Frage nach einer "CCL-Liste" für Porozeduren unter dem Thema "CC-Gewichte" gepostet habe.
    Die Frage der Zuordnung bestimmter Prozeduren zu bestimmten Basis-DRGs ist wohl relativ klar. Bleibt die Frage, inwieweit das Kodieren von Prozeduren Sinn macht, die keine DRG auslösen?
    Gruß
    Thomas Menzel

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen die Herren,
    man darf 2 Aspekte bei der Diskussion nicht völlig vergessen:
    1. Der §301 unterscheidet nicht nach "abrechnungsrelevanten" und "nicht-abrechnungsrelevanten" Daten. Sie sind verpflichtet die durchgeführten Prozeduren zu erheben/verschlüsseln und an die Kassen weiterzuleiten.
    2. Wird in allen Krankenhäusern bei der Kodierung (egal ob OPS o. ICD) nach dem Prinzip der –wohl gemerkt australischen- Abrechnungsrelevanz verfahren, werden wir nie das G-DRG System entwickeln, sondern immer nur austalische DRGs bestätigen. Wann und wie wollen wir dann mal anhand einer Datenlage (und das sind nun mal die OPS-/ICD Ziffern) über mögliche Änderungen, Aufsplittung und ggf. neue DRGs diskutieren (im Rahmen von Casemix-Konferenzen australischen Vorbilds)?

    Im August wird voraussichtlich mit dem neuen Prozedurenkatalog von DIMDI zu rechnen sein. Mir sind Gerüchte zu Ohren gekommen, dass dieser dann über 40.000 Kodes beinhaltet. Da ich dies nicht für realistisch hielt, habe ich mich bei DIMDI erkundigt. Man konnte sich nicht auf eine Zahl festlegen, es wird neue Kodes geben, es werden aber auch einige gestrichen (hoffentlich die Richtigen!). Aber über die Zahl 40.000 haben die auch bei DIMDI gelacht.

    Als Beispiel für eine mögliche Arbeitserleichterung im Umgang mit dem OPS:
    Ich habe in Zusammenarbeit mit Ärzten aus den verschiedenen Fachrichtungen den Katalog nach den für sie relevanten (d.h. sie werden dort erbracht, egal, ob DRG-relevant oder nicht) Kodes durchforstet. Im Vorfeld hatte ich schon die offensichtlich fachabteilungsfremden Prozeduren eliminiert. Die außerhalb des OPs durchgeführten Prozeduren ließen sich somit auf ca. 8 DIN A4 Seiten pro Fachabteilung reduzieren. Somit waren die Befürchtungen vor diesem riesigen OPS-Satz erst mal genommen und unsere Prozedurenverschlüsselung läuft. Außerdem wurden für bestimmte Prozedurenkombinationen auf Intensiv Standarts hinterlegt, die dann ggf. ergänzt werden.
    Ich freue mich schon darauf, all diese Listen bei Vorlage des neuen Katalogs erneut bearbeiten zu können....:dance2: .......

    Gruß
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo NG,

    > Im August wird voraussichtlich mit dem neuen Prozedurenkatalog von > DIMDI zu rechnen sein. Mir sind Gerüchte zu Ohren gekommen, dass
    > dieser dann über 40.000 Kodes beinhaltet. Da ich dies nicht für
    > realistisch hielt, habe ich mich bei DIMDI erkundigt. Man konnte
    > sich nicht auf eine Zahl festlegen, es wird neue Kodes geben, es
    > werden aber auch einige gestrichen (hoffentlich die Richtigen!).
    > Aber über die Zahl 40.000 haben die auch bei DIMDI gelacht.

    Wir hätten vor Erscheinen des OPS301 V2.0 wohl auch alle über die Zahl 23.000 gelacht. 40.000 wäre ja gerade mal eine knappe Verdoppelung, eine Verdreifachung haben wir ja gerade hinter uns.

    Ein weiterer wichtiger Punkt, den man allen ans Herz legen sollte, die Prozeduren verschlüsseln müssen ist die Trennschärfe der Codes. Fehlt diese völlig (1-100, 9-999 und alle diese Müllcodes), bestheht nie DRG-Relevanz, ist m.E. eine Kodierung unsinnig und widerspricht auch nicht *dem Sinn* des Sozialrechts/Datenübermittlungspflicht. Gerade diese leicht zu merkenden und universell verwendbaren Codes werden von halbgeschulten Dokters aber gerne verwendet ("bei mir hat doch jeder Patient 10 Codes bei Entlassung"). Folge: Datenmüll.

    Eine wesentliche Ausweitung des OPS auf Prozeduren, die sich derzeit noch nicht trennscharf verschlüsseln lassen, etwa Sonografien, könnte hier theoretisch Abhilfe schaffen, würde aber mit weiter steigendem Kodieraufwand und sinkender Akzeptanz erkauft.
    Derzeit den Schwerpunkt auf (nach AR-DRG) entgeltrelevante Prozeduren zu legen (und diese Gruppe wird bei G-DRG wohl sehr ähnlich sein) scheint mir nicht ganz blöd, auch wenn`s strenggenommen dem §301 nicht gefällt.

    Freundlichen Gruß

    Christian Jacobs

    • Offizieller Beitrag

    [quote]
    Original von cjacobs:
    Hallo NG,

    Ein weiterer wichtiger Punkt, den man allen ans Herz legen sollte, die Prozeduren verschlüsseln müssen ist die Trennschärfe der Codes. Fehlt diese völlig (1-100, 9-999 und alle diese Müllcodes), bestheht nie DRG-Relevanz, ist m.E. eine Kodierung unsinnig und widerspricht auch nicht *dem Sinn* des Sozialrechts/Datenübermittlungspflicht. Gerade diese leicht zu merkenden und universell verwendbaren Codes werden von halbgeschulten Dokters aber gerne verwendet ("bei mir hat doch jeder Patient 10 Codes bei Entlassung"). Folge: Datenmüll.

    Das sind die von mir angesprochenen "hoffentlich richtigen" Kodes die gestrichen werden. Allerdings waren diese Kodes eh nur Krücken und es gab ja auch den Hinweis von DIMDI, dass diese nur Platzhalterfunktion inne haben. Ich habe diese Kodes von Anfang an aus den Unterlagern gestrichen, damit erst überhaupt keiner auf die Idee kommt, diese zu benutzen (und dies schon bevor DIMDI diese Hinweise gab). Ich kenne Häuser, die haben jedem Patienten TÄGLICH den Kode 1-100 verpasst. Da staunt nicht nur der Laie!!!!!!!
    Aber auch die meisten .x/.y Kodes (ich-hab-zwar-was-gemacht-weis-aber-nicht-was-oder-sags-zumindest-nich t-Kodes) sind überflüssig und animieren zur unspezifischen Verschlüsselung.


    Derzeit den Schwerpunkt auf (nach AR-DRG) entgeltrelevante Prozeduren zu legen (und diese Gruppe wird bei G-DRG wohl sehr ähnlich sein) scheint mir nicht ganz blöd, auch wenn`s strenggenommen dem §301 nicht gefällt.:

    Dazu habe ich unter 2. meine Meinung erklärt. Sehen Sie nicht die Gefahr der mangelden Datengrundlage für unser eigenes System, wenn alle Krankenhäuser nur australisch verschlüsseln? Wir werden ja schon in Abwesenheit eigener Daten und Zeit die AR-DRGs in toto (Ausnahme Psych.) übernehmen, soll es also auch in Zukunft dabei bleiben?

    Gruß
    D. D. Selter


  • Hallo Hr. Selter,

    mit Ihnen gehe ich so häufig konform (bei den Beiträgen und Antworten), dass ich echt Lust hätte Sie mal bei der Arbeit oder sonstwo kennenzulernen. Leider ist Ihre I-Mehl-Adresse nicht sichtbar, sonst hätte ich Sie direkt angemehlt.

    Gruss Kuypers

    Kuypers Hügo, MeDoKu, Waiblingen

  • Sehr geehrter Herr Thieme,
    die von Ihnen genannte Textstelle von Frau Kolodzig erscheint mir etwas veraltet. In den allgemeinen Kodierleitlinien ist ausdrücklich definiert, dass sowohl die Beatmungszeiten als auch Einzeltransfusionen addiert und in der Summe einmalig zu codieren sind.

    Viele Grüße,
    S. Siefert
    --
    Dr. S. Siefert
    Kinderkrankenhaus
    Wilhelmstift, Hamburg
    http://www.dr-siefert.de

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

    • Offizieller Beitrag

    [/quote]
    Hallo Hr. Selter,

    mit Ihnen gehe ich so häufig konform (bei den Beiträgen und Antworten), dass ich echt Lust hätte Sie mal bei der Arbeit oder sonstwo kennenzulernen. Leider ist Ihre I-Mehl-Adresse nicht sichtbar, sonst hätte ich Sie direkt angemehlt.

    Gruss Kuypers


    [/quote]

    Guten Morgen Herr Kuypers,
    ich gebe Ihnen gerne meine Adresse (und damit auch den anderen die sie interessiert oder auch nicht):

    dselter@kliniken-mtk.com

    Frohes Schaffen!

  • Hallo Herr Dr. Siefert,

    so ist das eben mit "Faustregeln" !! Zumindest bei den Transfusionen haben Sie mich damit "erwischt". Und um es gleich vorweg zu nehmen - es gibt noch einige andere wichtige OPS301, die bei Einhaltung dieser "Faustregel" zur Abrechnung im Sinne "qualitaets- und leistungsgerechte Dokumentation" nicht zur Verfuegung staenden. Und das waere schlecht!
    Deswegen gehen wir in unserer Klinik den Weg der "hauseigenen Kataloge", die in Zusammenarbeit mit den DRG-Verantwortlichen der einzelnen Kliniken erarbeitet und im Intranet zur Verfuegung gestellt werden. Da wir in der gluecklichen Lage sind, nahezu an allen leistungserbringenden Stellen ueber eine KIS-Anbindung zu Verfuegen, reduzieren sich diese Listen zumeist auf wenige OPS.

    Viele Gruesse

    M. Thieme

  • Anmerkung: Krankenhäuser in Deutschland (und auch anderswo) nehmen KEINE Einzelleistungsabrechnung vor !
    Vielleicht hilft hier einmal das Australian Manual weiter (bis zum Vorliegen verbindlicher deutscher Kodierrichtlinien). Was dort steht und sinngemäß in deutsche Codes übertragen werden kann, sollte man im Auge behalten.
    Übrigens gibt es für eine wichtige DRG wie konservative WS - Behandlung MIT MYELOGRAPHIE noch nicht einmal einen deutschen Code!
    Fazit: Erbarmen mit den klkinisch tätigen Kollegen. Auch 100 Codes für einen Intensivpatienten helfen wenig, wenn der richtige nicht dabei ist. Stichwort: Wald und Bäume.
    guredd:rolleyes:
    --
    Möge die Macht mit Dir sein ;))