Verlegung zwischen BPflV- und DRG-Bereich

  • Hallo Forum,

    hier eine Frage der absoluten Beginner (Start DRG-Abrechnung 01.10.04):

    was ist zu erfassen, wenn ein Pat. aus einem KH (BPflV-Bereich z. B. Psychiatrie) zu uns in den DRG-Bereich verlegt wird? Ist hier die Angabe der IK-Nr.des verlegenden KH erforderlich oder ist eine reguläre Aufnahme zu erfassen? Hintergrund der Frage ist, ob die Angabe dieser IK.Nr. Abschläge bei Entlassung vor Erreichung der mittleren Verweildauer nach sich zieht.


    Weiterhin interressiert uns Ihre Meinung zu folgendem:

    Wie ist bei internen Verlegungen zwischen BPflV- und DRG-Bereich zu verfahren? Zur Zeit werden diese Pat. von uns entlassen mit der Angabe des Entlassungsgrundes 179 und unserer IK-Nr. im Feld \"Verlegung in KH\". Bei der Aufnahme ist unser KH die einweisende Institution.


    Gibt es zu diesem Verfahren Alternativen bzw. Verbesserungsvorschläge???

    Viele Grüße aus der sonnigen Pfalz

  • Hallo KM,

    Verlegungen zwischen den Bereichen der BPflV und dem KHEntgG sind wie normale Verlegungen zwischen Krankenhäusern zu handhaben. Verlegungen zwischen z. B. Psychiatrie und Somatik im selben Haus werden gehandhabt wie Verlegungen in andere Häuser, nur dass jeweils das eigene IK eingetragen wird. Am schwierigsten sind Mehrfachverlegungen, die in der Somatik in der gleichen DRG landen: Innerhalb der OGVD laufen diese Aufenthalte (fiktiv) durch, für den (Zwischen-)Aufenthalt auf der Psychiatrie muss man für den Patienten eine Dummy-DRG mit Wert=0€ einrichten. Da kommt es dann auf die richtigen Stammdateneinstellungen in der EDV an.

    Gruß aus Hamburg

    Manfred Nast