richtige Kodierung von Konsiliarleistungen ?

  • Liebe KollegInnen,

    wie kann folgende Fallkonstellation richtig abgebildet/ Kodiert werden:

    Pat. wird stationär stationär wegen einer maligen cerebralen Neubildung (C71.8) aufgenommen. Medizinisch ist wegen der Dysphagie (R13) die Anlage einer PEG-Sonde indiziert. Sie wird im Rahmen einer ambulanten Konsiliarleistung vom Nachbarkrankenkaus durchgeführt. Der Pat. ist einige Stunden später wieder bei uns.

    Das Nachbarkrankenhaus schickt uns die Liqiudation. Wie kodieren wir die von uns zwar nicht selbst erbrachten Leistungen, die jedoch - wie beschrieben - in Auftrag gegeben wurden ? Kann sie einfach als Prozedur (5-431.2) in unserem Datensatz aufgelistet werden oder denke ich zu \"pragmatisch\" ?

    Danke und Gruß
    Popp

  • Hallo Herr Popp,

    richtig. Wer zahlt, kodiert.

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Herr Balling, hallo Herr Popp,

    in der Sprache der KFPV handelt es sich hier ja um eine Verbringung, für die Sie richtigerweise Kostenträger sind. Deshalb- um nicht auf Ihren Kosten sitzen zu bleiben- geben sie die Diagnose und Procedur bei der Bestimmung der DRG an. Siehe hierzu auch im

    Leitfaden
    der Spitzenverbände der Krankenkassen und des
    Verbandes der privaten Krankenversicherung
    zu Abrechnungsfragen 2004
    nach dem KHEntgG und der KFPV 2004

    dessen Fundort ich Ihnen nicht nennen kann (müsste unter Links oder Downloads auch hier zu finden sein)

    Gruß
    d. Duck :grouper: :besen:

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck