Hallo!!
Ich bräuchte noch mal eure Hilfe bei der Kodierung von Totgeburten.
Lt. den Kodierrichtlinien müssen Totgeburten, die über 500g wiegen, aufgenommen werden. Kann ich denn dafür eine DRG abrechnen??
Wenn ich die Diagnosen Z38.0 (Einling, Geburt im Krankenhaus) und die P95 (Fetaltod nicht näher bezeichnete Ursache) kodiere, komme ich in eine DRG, die sich P60A (Neugeborenes, Verstorben<5 Tage nach Aufnahme...) nennt. Kann ich diese DRG abrechnen?? :d_gutefrage:
Von unserem System gibt es da keine Probleme diese DRG abzurechnen, doch ist dies richtig?? :sterne:
Wenn ich keine DRG abrechnen kann, wie werden dann diese Totgeburten geführt??
Wäre sehr schön, wenn mir Jemand weiterhelfen könnte...
Viele Grüße aus dem Sauerland
Nicole Schneider :hasi: