• Hallo!!

    Ich bräuchte noch mal eure Hilfe bei der Kodierung von Totgeburten.
    Lt. den Kodierrichtlinien müssen Totgeburten, die über 500g wiegen, aufgenommen werden. Kann ich denn dafür eine DRG abrechnen??

    Wenn ich die Diagnosen Z38.0 (Einling, Geburt im Krankenhaus) und die P95 (Fetaltod nicht näher bezeichnete Ursache) kodiere, komme ich in eine DRG, die sich P60A (Neugeborenes, Verstorben<5 Tage nach Aufnahme...) nennt. Kann ich diese DRG abrechnen?? :d_gutefrage:

    Von unserem System gibt es da keine Probleme diese DRG abzurechnen, doch ist dies richtig?? :sterne:

    Wenn ich keine DRG abrechnen kann, wie werden dann diese Totgeburten geführt??

    Wäre sehr schön, wenn mir Jemand weiterhelfen könnte...

    Viele Grüße aus dem Sauerland
    Nicole Schneider :hasi:

  • Hallo Frau Schneider,


    Bei der Durchsicht des FPKatalogs unter Ihrer Fragestellung sind mir noch folgende grundlegend in Frage kommenden DRGs ins auge gefallen:
    P61C (BW 3,004,Neugeborenes, Aufnahmegewicht <750 gr., verstorben <29 Tagen nach Aufnahme) und P62C (BW 4,678, Neugeborenes, Aufnahmegewicht 750-999 gr, verstorben <29 Tage nach Aufnahme). Die notwendigen Diagnosen und Proceduren kann ich meiner Papierform des KFPV nicht entnehmen. Definitionsgemäß schildern Sie ja aber Totgeborene!

    In den DKR heißt es unter 1505 a:

    Wenn die Schwangerschaft mit einer Totgeburt (Fetalgewicht mindestens 500g, keine
    Vitalitätszeichen) vorzeitig beendet wird, ist als Hauptdiagnose der Grund für die
    Schwangerschaftsbeendigung anzugeben, wie z.B.
    O35.0 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des
    Zentralnervensystems beim Feten.
    Als Nebendiagnosen sind
    O60.1 Vorzeitige Entbindung,
    O09.–! Schwangerschaftsdauer
    sowie
    Z37.1! Totgeborener Einling (bzw. der analoge Kode bei Mehrlingen)
    zuzuweisen.

    Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
    D. Duck

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo,

    Zitat


    Original von n.schneiderlein:
    Lt. den Kodierrichtlinien müssen Totgeburten, die über 500g wiegen, aufgenommen werden.

    Wo soll das stehen? Ich finde nur die Definition des Begriffs \"Fetaltod\" unter DKR 1501a - da ist nirgendwo die Rede von einer stationären Aufnahme.
    Im übrigen regelt das Kapitel 15 der DKR die Kodierung im Datensatz der Mutter.

    Zitat


    Kann ich denn dafür eine DRG abrechnen??

    Nein!
    Ausschlaggebend sind hier nicht die Kodierrichtlinien, sondern die KFPV 2004 - und die definiert, daß Sie einen eigenen Fall nur für ein Neugeborenes bilden dürfen, welches nach der Geburt außerhalb des Kreißsaales weiter im Krankenhaus versorgt wird. Das ist ja wohl hier nicht der Fall.

    Zitat


    Wenn ich keine DRG abrechnen kann, wie werden dann diese Totgeburten geführt??

    Den Umstand einer Totgeburt kodieren Sie im Datensatz der Mutter mit Z37.1! Totgeborener Einling.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach