Wiederaufnahme

  • Hallo Forum,
    Ich habe eine Frage zu Wiederaufnahmen. Ein Patient mit HD akute Pankreatitis wurde mit Nahrungskarrenz und späterem Kostaufbau behandelt. Er wurde nach 9 Tagen mit subjektiven Wohlbefinden entlassen, Pankreasenzyme waren natürlich noch erhöht.
    Entlassungs DRG H42B.
    Dieser Patient kam mit Oberbauchbeschwerden bei gleicher HD innerhalb der oGVWD wieder. Diesmal wurde eine ERCP gemacht.
    Entlassungs DRG H62B
    Jetzt sollen diese Fälle laut Kasse zu einem Fall zusammengeführt werden, was ich gut verstehen kann.
    Leider ist ein zusammenführen nur möglich, wenn wir den Fall wegen Komplikationen zusammenführen.
    Zum einen handelt es sich um unterschiedliche Basis DRG und zum anderen gibt es keine operative Partition.
    Gibt es noch andere möglichkeiten?, habe ich irgendetwas übersehen? Für jeden Tip bin ich dankbar

    Grüße von suerschie

    :sterne:

  • Hallo,

    erst H42B, dann H62B ? Oder anders gefragt: H62B obwohl eine ERCP durchgeführt wurde ?

    Ich denke, die Kassen wollen wegen Komplikation zusammenführen...

    mfG

    C. Hirschberg

  • Guten Morgen!

    Mit den DRG´s sind sie wohl in die falsche Reihenfolge geraten.

    Ansonsten sehe ich das wie Herr Hirschberg. Die Kassen werden wohl eine Zusammenführung wegen Komplikation wollen. Es stellt sich halt die Frage Komplikation ja/nein und damit auch die Frage Zusammenführung ja/nein.
    Eine Zusammenführung ist nur bei Komplikation möglich! Es sollte nicht nur auf Wunsch der Kasse, auch wenn verständlich zusammengeführt werden.


    MfG
    Eckhardt

  • Hallo,
    Sie haben natürlich vollkommen Recht, ich bin da wohl wirklich etwas durcheinander gekommen, selbstverständlich war der erste Fall die H62B und der zweite mit der ERCP, die H42B. :rotwerd:

    Ich denke auch das sie mir geholfen haben ich werde, glaube ich, die beiden Fälle erst mal nicht zusammenführen

    gruß
    suerschie

  • Wertes Forum,

    ich möchte versuchen, diesen Faden noch mal aufzugreifen. Die Wiederaufnahmeregelungen nach KFPV sind ja eigentlich recht klar und vielfach durchdiskutiert. Ich habe aber des öfteren Probleme mit dem Begriff der Komplikation.

    (1) Nach meinem Verständnis kommt er nur bei operativen Eingriffen zur Anwendung. Ist das richtig? Wie ist es mit semioperativen Dingen, z. B. einer Coronarangiographie?

    (2) Was macht man mit postoperativen Erkrankungen, die zwar bedingt durch die vorangegangene Operation mit einer etwas erhöhten Wahrscheinlichkeit auftreten, die aber dennoch schicksalshaft sind und durch eine längere erste stationäre Behandlung nicht verhindert hätten werden können? Ich habe hier gerade das Beispiel einer Pyelonephritis (DRG L63B), die innerhalb der OGVD einer Hysterektomie-DRG (N02B) zur stationären Aufnahme geführt hat.

    Mit den besten Grüßen Johannes Nebe

  • Zitat


    Original von Graf Jo:
    (1) Nach meinem Verständnis kommt er nur bei operativen Eingriffen zur Anwendung. Ist das richtig? Wie ist es mit semioperativen Dingen, z. B. einer Coronarangiographie?

    (2) Was macht man mit postoperativen Erkrankungen, die zwar bedingt durch die vorangegangene Operation mit einer etwas erhöhten Wahrscheinlichkeit auftreten, die aber dennoch schicksalshaft sind und durch eine längere erste stationäre Behandlung nicht verhindert hätten werden können? Ich habe hier gerade das Beispiel einer Pyelonephritis (DRG L63B), die innerhalb der OGVD einer Hysterektomie-DRG (N02B) zur stationären Aufnahme geführt hat.

    Guten Tag Herr Nebe!

    zu 1: dem ist nicht so. Jede Behandlung kann Komplikationen zur Folge haben, z.B. ist auch die unerwünschte Nebenwirkung eines Medikaments als Komplikation zu bezeichnen.

    zu 2: eine allumfassende Definition, die in jedem Einzelfall klarstellt, ob es sich um eine Komplikation handelt, kann es nicht geben. Das Roche-Lexikon definiert Komplikation als

    Zitat


    jedes außerordentliche – u. meist mit besonderen Symptomen einhergehende – Krankheitsgeschehen, das im Verlauf einer Grundkrankheit auftritt u. deren Verlauf ungünstig gestaltet.

    In Ihrem Beispiel ist diese Definition m.E. erfüllt, es handelt sich um eine Komplikation.


    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Leonhardt,

    Ihren Worte entnehme ich, dass man sich in dieser Frage eher an allgemeinen Definitionen orientiert und dass es keine speziellen Konventionen gibt. Im konkreten Fall finde ich es bei meinem Beispiel gar nicht so klar, dass die Pyelonephritis im Rahmen der Grundkrankheit (Ovartumor mit Hyterektomie und Ovariektomie) auftritt. Die Grenzen sind halt fließend, was die Kausalität angeht, und dann sind wir mitten im Streit: die Krankenkasse sieht die Kausalität, wir sehen sie nicht. Von der Logik her möchte ich mich bei den Komplikationen immer gern daran orientieren, ob durch eine längere, bessere, sorgfältigere, intensivere Behandlung die Komplikation hätte verhindert werden können. Denn diese Idealbehandlung will ja durch die Wiederaufnahmeregel sichergestellt werden.

    Mit den besten Grüßen Johannes Nebe