Herzkatheter - Zusammenarbeit mit anderen KH

  • Hallo, Forum,

    ich gehe davon aus, dass eine Kooperation zwischen Krankenhäusern im Bereich Koronarangiographie/PTCA/Stentversorgung deutschlandweit sehr verbreitet ist.

    Wer kann hier über Modelle und Erfahrungen berichten ?

    Überwiegen in diesem Bereich die Verlegungen oder die Verbringungen ?

    Gibt es Probleme bei Verlegung und Rückverlegung ?

    Wäre sehr an einem Austausch interessiert, gerne auch über email.

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo Herr Hirschberg!

    Wir lassen momentan noch zu uns verlegen. Verweidlauer 3 Tage.
    Bisher haben wir noch keine Probleme mit den Kostenträgern zu beklagen.

    Allerdings ist auch im Gespräch, auf eine Rückverlegung zu verzichten und die Patienten in unserem Haus weiter zu therapieren.

    Die Verbringung hat zur Folge, daß das verbringende Krankenhaus die Herzkatheterleistung mit abrechnen würde. Dies wird von den Kostenträgern angefochten (fehlende Fachabteilung).

    Meines Wissens gibt es hier noch Regelungsbedarf.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo, Herr Hirschberg,

    wir kooperieren mit einem Nachbarhaus in dem Sinn, dass wir Patienten zur Koronarangiographie dorthin verbringen. Allerdings ist das ganze ein erhebliches Minusgeschäft. Für die Untersuchung zahlen wir ca. 500€ an die Kollegen, dazu kommen die Kosten für den Transport. In der Abrechnung sieht das dann so aus:

    1. Patient kommt mit A.p. (HD I20.0):
    DRG F43C bringt ca. 1590 €

    Würden wir den Patienten nicht angiographieren lassen, ergäbe sich die
    DRG F72B für ca. 1320€.

    Das bedeutet, daß wir für 270€ Mehrerlös Mehrkosten von ca. 700€ haben 8o
    2. Noch schlimmer ist die Situation bei der stabilen KHK. Wenn wir hier eine Koronarangiographie machen lassen, liegt der Erlös der DRG F44B um 200 € unter dem Betrag, den wir erzielen, wenn wir nicht angiographieren (DRG F66B) :t_teufelboese:

    3. Nur beim akuten Myokardinfarkt zahlen wir nicht allzu sehr drauf, wenn wir die Dienste der invasiven Kardiologen in Anspruch nehmen.

    Die Schlussfolgerunng für uns kann eigenlich nur heißen: Keine Verbringung mehr. Im Akutfall müssen die Patienten dann verlegt werden. Das ist aber erst recht unwirtschaftlich, wenn der Mensch mit der instabilen A.p. bei uns einen GpIIb/IIIa-Blocker erhält, bzw. ein akuter Infarkt lysiert und dann sofort zur invasiven Therapie verlegt wird. Die 440 bzw. 555€, die wir hier erlösen, decken noch nicht mal die Kosten für die Medikamente.

    Wenn das unser Geschäftsführer liest, sperrt er uns die Aufnahme für kardiologische Notfälle ab sofort!

    :noo: :noo: :noo:

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

  • Hallo, Herr Büttner

    Zitat


    Original von T_Buettner:
    3. Nur beim akuten Myokardinfarkt zahlen wir nicht allzu sehr drauf, wenn wir die Dienste der invasiven Kardiologen in Anspruch nehmen.

    Ich gehe davon aus, dass Sie dann aber auch mehr für die Durchführung der Leistung zahlen (Ballon / Stent / womöglich medikamentefreisetzender Stent). Oder bekommen Sie nur die Patienten zurück, bei denen nicht angiographisch interveniert wurde ?

    mfG

    C. Hirschberg

  • So ist es, Patienten zur Intervention verbleiben im anderen Krankenhaus, werden also verlegt. Früher (in der guten alten Zeit der Sonderentgelte) kamen sie am nächsten Tag zurück und wurden bei uns weiterbehandelt. Dadurch war für beide die finanzielle Absicherung gegeben (die das SE, wir die DRG). Seit 2004 allerdings rechnet auch der Kollege nach DRGs ab und da lohnt sich die Stenteinlage absolut nicht, wenn der Patient am nächsten Tag zurück verlegt wird. Aus diesem Grunde sehen wir seitdem die Infarktpatienten nach der Intervention nicht wieder und bleiben auf den hohen Kosten für die Notfallbehandlung sitzen.
    :a_augenruppel:

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

  • Servus und hallo,

    Patienten, die wir zum Herzkatheter aufnehmen, laufen unter Verbringung. Unser Haus erhält dafür einen vereinbarten Betrag vom verbringenden KH.

    Allerdings haben wir nicht, wie weiter oben erwähnt, 3 Tage Verweildauer; da gibt es erhebliche Probleme, da die KK auf dem Standpunkt stehen: schnell hin - schnell wieder weg (möglichst am selben Tag bzw. binnen 24 h). Längere Verweildauern bis zur Rückverlegung müssen begründet sein.
    Bei Stent-Anlage läuft das Ganze nicht mehr unter Verbringung, sondern wir rechnen ganz normal eine DRG ab.

    Auch unser Haus tendiert dazu, Patienten anderer Häuser gleich bei uns weiterzubehandeln und dann von uns aus zu entlassen.

    Soweit der Stand in unserem Haus...

    Mit freundlichen Grüßen,

    shadow

  • Hallo,

    für uns als erbringendes Haus stellt sich die Sache so dar:
    Verbringung (<24h) ist ökonomisch sinnvoll.
    Verlegung (Übernahme) ist nur sinnvoll, wenn die weitere Behandlung
    auch bei uns gemacht wird (vgl. mVD).
    Verlustreich ist die Übernahme zur Intervention und die Rückverlegung
    oder Entlassung nach 2-3 Tagen.

    Dabei dürfen selbstverständlich Patienteninteressen (wohnortnahe Versorgung,
    Ausbehandlung im aufnehmenden Haus etc.) keine Rolle spielen, sonst wird es
    unrentabel....
    :t_teufelboese:

    Grüße
    NiR