• Hallo die Damen und Herren,

    ist ja schon recht verwirrend, wie es nun gemeint ist.
    Die von Herrn Selter freundlicherweise mitgeteilten Inek ANtworten sind ja widersprüchlich. Erst ist die Komplikation, die zur Umwandlung in einen stationären AUfenthalt führt die HD, im zweiten Beispiel dann die \"insgesamt\" betrachtete Diagnose, die zur ambulanten OP geführt hat. So im Beispiel des Inek.
    Vielleicht kann Herr Selter nochmal anhand des eigenen Beispieles Drahtentfernung und allergische Reaktion auf Xylonest das Ganze erläutern.
    Ich interpretiere es so, dass bei Umwandlung in Stationär der gesamte Fall als Einheit betrachtet wird und somit ausschlaggebend die DRahtentfernung ist, oder eben die Kolonpolypen vor Blutung.
    Ist dies korrekt ?

    Grüße aus dem Norden

    Uwe Neiser


    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Neiser,

    Zitat

    Original von phlox:
    Ich interpretiere es so, dass bei Umwandlung in Stationär der gesamte Fall als Einheit betrachtet wird und somit ausschlaggebend die DRahtentfernung ist, oder eben die Kolonpolypen vor Blutung.
    Ist dies korrekt ?

    Anders interpretiere ich es auch nicht.
    An anderer Stelle auch schon diesbezüglich erwähnt:
    Ich hatte einen 14 monatigen Schriftwechsel diesbezüglich und werde keine erneute Anfrage ans InEK formulieren. Falls noch Unsicherheit bestehen sollte, rate ich, sich mit einem eigenen (konkreten) Beispiel an das InEK wenden.

  • Hallo allerseits,

    ich verstehe, ehrlich gesagt, die Unsicherheiten im Umgang mit dieser Fragestellung nicht. § 7 Abs. 3 des Vertrages nach § 115b Abs. 1 SGB V besagt schließlich: \"Wird ein Patient an demselben Tag in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der Bundespflegesatzverordnung beziehungsweise des Krankenhausentgeltgesetzes\".

    Das bedeutet doch, dass der gesamte Komplex (ambulant geplante OP und stationäre Weiterbehandlung) als stationäre Leistung abgerechnet wird. Deshalb muss logischerweise die \"leistungsveranlassende Diagnose\" (also die Erkrankung, die den ambulant geplanten Eingriff veranlasst hat) als Hauptdiagnose kodiert werden. Was ist daran verwirrend?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Forum,

    aufgrund der Kodierempfehlungen der SEG 4, in der auch entsprechendes Beispiel (Kodierempfehlung Nr 2) steht. möchte ich hier nochmal einhaken:

    Das verwirrende besteht darin, daß der oft zitierte Paragraph die eigentliche Streitfrage, nämlich die Frage nach der Hauptdiagnose, nicht beantwortet.
    Natürlich zählt bei amb. OP im KH das ganze als ein Fall nach KHEntG. Für die Kodierung dieser Fälle sind aber die DKR gültig. Und hier besteht ein Widerspruch. Denn nach DKR ist das Problem als Hauptdiagnose zu kodieren, das nach retrospektiver Betrachtung die stat. Aufnahme veranlasst hat. Das ist aber eben genau anerkanntermaßen NICHT die ambulante(sic!) OP, sondern die Komplikation. Und somit ist diese m.E. die Hauptdiagnose.
    Oder gibt es andere Neuigkeiten zwischenzeitlich? Oder Meinungsänderungen?

    Viele Grüße

    Viele Grüße von

    Mautner

  • Moin,

    InEK mag nicht mehr antworten.

    Ich habe im Januar folgende Antwort erhalten:

    Infolge der massiven Zunahme von Anfragen in Zusammenhang mit Abrechnungsfragen, Kodierung, Gruppierung in DRG-Fallgruppen etc. sehen wir uns zu diesem Zeitpunkt außer Stande, zeitnah die von Ihnen vorgetragene Frage zu beantworten.

    Bis zu einer anderweitigen Entscheidung unserer Gesellschafter gehört es derzeit nicht zu den Aufgaben unseres Instituts, Einzelanfragen zu Abrechnungsbestimmungen, Kodierung, Eingruppierung sowie Auslegungsdifferenzen vor Ort zu beantworten bzw. Deutungen dieser für den jeweiligen Einzelfall im Sinne der letzten Instanz vorzunehmen.

    Ebenso besteht derzeit kein Auftrag, quasi gutachterliche Stellungnahmen bei Auslegungsdifferenzen der Verhandlungspartner vor Ort abzugeben, die dann bindende Wirkung hätten. Wir können lediglich unsere Auffassung darlegen, die auf der jeweiligen Expertise, insbesondere der jährlichen Revision der Deutschen Kodierrichtlinien durch unser Institut und der in diesem Zusammenhang geführten Diskussion, gründet.

    Insbesondere ist unser Institut momentan nicht dafür dimensioniert und ausgelegt, Deutungen und die Beantwortung der beträchtlichen Anzahl von Einzelanfragen vorzunehmen. Insofern sehen wir umständehalber und mangels Zuordnung einer Kompetenz an anderer Stelle die Beantwortung von Einzelanfragen lediglich als Serviceleistung an, die wir in Ergänzung zu unserer eigentlichen Tätigkeit wahrnehmen.

    Die Abarbeitung der eingegangenen Anfragen erfolgt generell in der Reihenfolge ihres Eingangs und der ihr zugeordneten Bedeutung für die Aufgaben des Instituts. Dabei kann sich die Bearbeitung von Anfragen im Einzelfall verzögern.

    Bislang ist es uns - wenn auch mit einer gewissen Zeitverzögerung - gelungen, diese Anfragen zu beantworten. Wie oben ausgeführt ist dies aufgrund der stetigen Zunahme der Anfragen nicht mehr möglich. Über diesen für alle Beteiligten unbefriedigenden Zustand haben wir die Gesellschafter des Instituts informiert und um Diskussion gebeten.

    Schade eigentlich (mein neues Lieblingswort ;) )...

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich weiß.
    Allerdings wird durch die stete Aufforderung zur Stellungnahme weiterhin der Bedarf dokumentiert. Wenn keiner mehr zuckt, passiert dann irgendwann gar nichts mehr.

    \"Über diesen für alle Beteiligten unbefriedigenden Zustand haben wir die Gesellschafter des Instituts informiert und um Diskussion gebeten.\"