postoperative Übelkeit

  • Hallo,

    wie verschlüsselen wir die postoperative Übelkeit (gut dokumentiert und auch Behandlungsaufwand) nach Hüft-TEP (also keine Magen-Darm-Operation) als ND?

    R11 Übelkeit und Erbrechen
    K91.88 Sonstige Krankheit des Verdauungssystems nach medizinischer Massnahme andernorts nicht klassifiziert

    oder vieleicht noch andere Vorschläge?

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Guten Tag Herr Lückert!

    Warum nehmen Sie nicht die T88.8 sonstige nähr bezeichnete Komplikation bei chirurgischen Eingriffen un medizinischen Behandlung...?

    Da die Übelekeit postoperativ auftrat, ließe dies den Schluß zu, daß ein Zusammenhang besteht. Evtl. könnte auch die T88.7 \"Nicht näher bezeichenete unerwünschte Nebenwirkung eines Arzneimittel oder einer Droge\" in Frage kommen.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo herr Lückert,

    es ist schon traurig das ein so bekanntes, gut untersuchtes, und häufig therapiebedürftiges Krankheitsbild wie das PONV (post-operative-nausea-and-vomiting) im ICD 10 nicht eindeutig abgebildet und zugeordnet werden kann.
    Da die postoperative Übelkeit nicht einem bestimmten Medikament zugeordnet werden und multiple Auslöser haben kann, wäre meiner Ansicht nach in dem Fall TEP die T88.5 sonstige Komplikationen infolge Anästhesie der hier richtige Code, denn PONV wird in der Literatur eindeutig als ein Problem der Anästhesie angesehen. Das Risiko kann durch geeignete Narkoseführung auch verringert werden, was wir bei PONV in der Annamnese auch versuchen.

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hier wird ja immer die Schwäche des ICD und der DKR klar:

    Man soll bei Komplikationen nach medizinischen Maßnahmen die T-Kodes nur dann benutzen, wenn es keinen spezifischeren (komplikationsbezogenen) Kode aus einem anderen Kapitel gibt. Diese Kodes sind aber meist (oft) nicht spezifischer, bzw. man kann es sehen wie man will....

    Das hier ist ein Paradebeispiel, Übelkeit nach OP (Anästhesie):

    Der hier zuordbare T-Kode sei: T88.5 sonstige Komplikationen infolge Anästhesie. Dieser ist aber nur zu kodieren, wenn nicht ein Kode aus K91 spezifischer ist, hier als Alternative: Der Kode K91.88 Sonstige Krankheit des Verdauungssystems nach medizinischer Massnahme andernorts nicht klassifiziert.

    Jetzt darf man sich fragen, ob K91.88 spezifischer als T88.5 ist. Nehmen wir jetzt noch die CCL-Bewertung mit ins Boot, könnte man von KH-Seite behaupten, dass K91.88 spezifischer sei, weil hier Bezug auf das betroffene Organ genommen wird. MDK-/KK-seitig könnte argumentiert werden, dass T88.5 die verursachende Komponente beschreibe und deswegen dieser spezifischer sei.

    Wer hat jetzt recht?

    Ich persönlich tendiere zu T88.5, aber das ist nur eine Tendenz....

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo!

    Wir hatten einen ähnlichen Fall (Hüft-Tep mit Post OP Übelkeit) schon in einer MDK Prüfung. Hier wurde es noch anders gelöst (was die CCL-Bewertung angeht). Die K91.88 (war von uns kodiert worden) wurde gestrichen und in die R11 geändert. Bei der CCL Bewertung der K91.88 ist diese vom Gefühl her sicher etwas \"hoch\" gegriffen. Als \"Kompromiss\" wäre die T88.5 wohl ganz passend.

    MfG
    Eckhardt

  • Hallo Herr Lueckert,
    R11 ist eher unspezifischer und nicht die richtige ICD-ND. Herr Killmer und Herr Selter tendieren ja zur T88.8 und T88.5. Ich glaube das die K91 die spezifischere ICD ist die ein postoperatives Erbrechen beschreibt. Außerdem heißt es in der Überschrift ...\" K91.- Krankheiten des Verdauungsystems nach med. Maßnahmen, anderorts nicht Klassifiziert...\" und unter T88.- sonstige Komplikationen bei chir. Eingriffen und medizinischer Behandlung, andersort nicht ....\"

    Ich tendiere also zur K91.88. Hätte man den Pat. ggf. gastroskopiert hätte man evt. eine exakte Diagnose

    Viel Grüße

    Th.Jeromin

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Jeromin:
    Außerdem heißt es in der Überschrift ...\" K91.- Krankheiten des Verdauungsystems nach med. Maßnahmen, anderorts nicht Klassifiziert...\" und unter T88.- sonstige Komplikationen bei chir. Eingriffen und medizinischer Behandlung, andersort nicht ....\"

    Guten Morgen Jeromin,

    der Überschrift würde ich nicht diese Bedeutung beimessen:

    T88.5 sonstige Komplikationen infolge Anästhesie

  • Hallo Forum,

    danke schon mal für die Antworten, auch ich finde es befremdlich, dass diese doch recht häufige Komplikation nicht explizit geregelt ist.

    Haben derzeit den K-code eingetragen, wobei da natürlich sicher eine MDK Auseinandersetzung ins Haus steht (und dessen Meinung ist voraussehbar \'Wessen Brot ich ess....\'), den T-Code halte ich von der Abbildungsqualität vergleichbar...R-Code ist zu unspezifisch.

    Es wird immer auffälliger wir brauchen einen endgültige Schlichtungsstelle für DRG-Systemtechnische Fragen....

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Lieber Herr Jeromin,

    nur zur Info: Eine Gastroskopie bringt hier keine \"exakte Diagnose\" und auch keinen pathologischen Befund, da diese Übelkeit eine zentrale Ursache hat, d.h. durch das \"Brechzentrum\" in der Aerea postrema des Gehirns durch Anästhetika getriggert wird. Daher ist es eben auch keine Erkrankung des Magens oder Darmes! Und dewegen stimmt K91.88 auch nicht wirklich.

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo,

    schliesse mich hier Herrn Stern an:

    Sicher verursachen zahlreiche Erkrankungen des Verdauungssystems Übelkeit und Erbrechen.
    Übelkeit und Erbrechen, insbesondere PONV sind allerdings nicht als Krankheit (!) des Verdauungssystems anzusehen...

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo

    Wir haben die besser bewertete K91.88 auch schon \"ausprobiert\". Wurde vom MDK gestrichen, da sie die Auffassung vertreten haben es handele sich hier bei den Ziffer K91 um folgen nach chirurgischen Eingriffen am Magen-Darm-Trakt und Krankheiten des Verdauungssystems. Der MDK \"wünscht\" sich hier eher die R11.

    Da hier eher eine Narkosenebenwirkung (Medikamentenwirkung) vorliegt erscheint es schwierig sich gegen diese Einschätzung des MDK durchzusetzen.
    Alternativ zur R11 wären auch die T88.7 denkbar.

    Gruß M. Schnabel