Guten Abend zusammen,
vielleicht ist meine Idee völlig daneben, aber das werden Sie mir hoffentlich verzeihen. In der Einführung zu T80-T88 lese ich unter den Exclusiva: \"Austritt von Liquor cerebrospinalis nach Lumbalpunktion ( G97.0 )\". Warum dann die postop. Übelkeit nicht mit \"G97.8 Sonstige Krankheiten des Nervensystems nach medizinischen Maßnahmen\" kodieren. Das dürfte Herrn Sterns Erklärung näher kommen.
MfG, Andreas Linz