postoperative Übelkeit

  • Guten Abend zusammen,

    vielleicht ist meine Idee völlig daneben, aber das werden Sie mir hoffentlich verzeihen. In der Einführung zu T80-T88 lese ich unter den Exclusiva: \"Austritt von Liquor cerebrospinalis nach Lumbalpunktion ( G97.0 )\". Warum dann die postop. Übelkeit nicht mit \"G97.8 Sonstige Krankheiten des Nervensystems nach medizinischen Maßnahmen\" kodieren. Das dürfte Herrn Sterns Erklärung näher kommen.

    MfG, Andreas Linz

  • Lieber Herr Linz,

    eine intressante sichtweise, aber hier, so glaube ich, meinte der ICD-10-Geber, etwas anderes. Ich denke das ist dann doch zuweit hergeholt. Für mich passt immer noch am besten T88.5

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Lieber Herr Stern,

    OK, ich verlasse das Nervensystem. In der DKR 1919a steht allerdings zu den Kategorien T80-T88 \"[...] sind nur dann zu verwenden, wenn kein spezifischer Kode aus einem anderen Kapitel der ICD-10-GM zur Verfügung steht. [...] Kodes für die spezifische Verschlüsselung von komplikationen nach med. Maßnahmen finden sich in den folgenden Kategorien: [...] G97.- [...]\"

    Mich macht Ungenauigkeit, und sei sie systembedingt und nicht vermeidbar, nervös. Dann halte ich mich an DKR 1917a: z.B. C61; Z51.1; Y57.9!; R11 ...
    (Auch wenn dieses Erbrechen nicht postop. auftritt)

    MfG, Andreas Linz

  • Hallo,

    wir haben uns jetzt für die T88.5 entschieden, ist zwar unbefriedigend erscheint aber noch am plausibelsten.

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    irrtümlich hatte ich angenommen, dass die Kodierrichtline 1919a ersatzlos gestrichen wurde. Sie wurde aber in der Version 2005 unter der HD-DKR D002d neu eingefügt und ist somit nicht mehr in Kapitel 19 zu finden.