Umfrage: Zuzahlung durch Patienten

  • Hallo Forum,

    ich würde gerne wissen, wie andere Häuser bei bestimmten Leistungen verfahren. So wurde bisher z.B. beim Magenband häufig vom Patienten die Kosten für das Implantat getragen, weil die Kassen nicht eintraten.
    Im Kalkulationsdatensatz sind bei fast 50% der Fälle der K04Z die OPS-Ziffern für das gastric banding angegeben, trotzdem sind die Implantatkosten nur mit rund 185EUR kalkuliert. Das InEK schreibt dazu auf meine Anfrage, daß eine Einzelkostenerfassung für Implantate nicht bei allen Häusern durchgeführt werde und deshalb Kosten mittels pauschalierender Methoden auf Fälle verteilt werden - das ist ja alles hinlänglich bekannt.
    Deutlicher wird das noch bei den Penisprothesen: Hier ist für die M03Z keine einzige entsprechende OPS-Ziffer im Kalkulationsdatensatz enthalten, die Implantatkosten sind demnach auch nur mit rund 77EUR kalkuliert.

    Was also tun?
    - die Leistungen nicht mehr erbringen, weil man drauflegt?
    - die Leistungen weiter erbringen, obwohl man drauflegt?
    - die Leistungen nur für Zahlungskräftige erbringen?
    - von Patienten Zuzahlungen für die Implantate verlangen (ist das rechtlich überhaupt möglich)?

    Gibt es Modelle, wie das gehandhabt werden kann?

    (Auf Allgemeinplätze wie \"das ist alles pauschaliert\" oder \"mal die Kalkulation fürs nächste Jahr abwarten\" bitte ich zu verzichten).

    Viele Grüße
    PB

  • Zitat


    - von Patienten Zuzahlungen für die Implantate verlangen (ist das rechtlich überhaupt möglich)?

    Moin Moin,

    ich kann mich leider nicht an Ihrer Umfrage beteiligen, möchte Ihnen aber dennoch eine Antwort auf die obgenannte Frage geben:

    Das SGB V schützt den Patienten davor, dass er für Implantatkosten zusätzlich zur Kasse gebeten werden kann. Wenn Sie den Patienten im Rahmen einer GKV-Mitgliedschaft (also auf Basis des SGB V) vollstationär behandeln, weil dies medizinisch notwendig ist, dann greift der §39 SGB V \"Krankenhausbehandlung\" und beschreibt, dass diese Krankenhausbehandlung u.a. alle im Einzelfall medizinisch notwendigen Leistungen umfasst (\"all inclusive\").

    Die Rechnung für diese Krankenhausbehandlung wird auf Basis der Finanzierungsgesetze (KHG, KHEntgG)durch den jeweiligen Kostenträger der GKV beglichen, und zwar abschliessend, ohne dass ein Vergütungsanspruch (ganz oder teilweise) gegenüber dem Versicherten selbst entsteht. Dies trifft auch zu, wenn die auf gesetzlicher Basis vorgesehene Vergütung nicht kostendeckend sein sollte.

    Es ist also nicht möglich, den Versicherten für die Implantatkosten ganz oder teilweise aufkommen zu lassen, auch wenn es mit Sicherheit Patienten gibt, die mit einer solchen Regelung einverstanden wären.

    beste Grüsse

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg

  • Der Passus aus dem §39 SGB V:
    Die Krankenhausbehandlung umfaßt im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung (§ 28 Abs. 1), Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung.
    Die Problematik gipfelt in der Frage, was medizinisch notwendig ist. Ist eine Penisprothese wirklich notwendig? Wenn Sie es für notwendig halten, dürfen Sie es wohl nicht extra berechnen.
    Wenn Sie etwas einbauen, was medizinisch nicht notwendig ist, ist dann die gesamte Leistung vielleicht auch nicht notwendig? Ist sie ethisch vertretbar?
    Man gerät hier wohl schnell auf dünnes Eis. Andererseits ist es an der Tagesordnung, dass z.B.Zahnärzte Aufpreise für Goldausführung ihrer Prothesen verlangen, die dann auch aus der Tasche des Patienten bezahlt werden. Und in der Praxis gibt es ja auch die sogenannten \"IGeL-Leistungen\".
    Wo ist hier die Grenze? :d_neinnein: Wo sind die juristischen Fallstricke? :deal: Gibt es Urteile dazu? :sterne:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Guten Morgen,

    kann ein KH oder ein niedergelassener Arzt jede Leistung als IGeL-Leistung anbieten? Wo sind hier die Grenzen bzw. wo sind die Leistungen aufgeführt, welche nicht als IGeL-Leistung erbracht werden dürfen? :d_gutefrage:

    Gibt es eine Definition, was eine IGeL-Leistung ist bzw. sein darf oder was diese beinhalten muss? :d_gutefrage:

    Ich weiß es sind viele, viele Fragen am frühen Morgen, aber ich denke und hoffe ich bekomme viele, viele Antworten vom Forum. :d_zwinker:

    Die bisher geführten Diskussionen zum Thema haben mir nicht die entscheidenen (befriedigenden) Antworten gebracht.

    Einen schönen Tag... :sonne:

    MfG

  • Hallo Herr Brenk,

    ein bißchen mulmig wird einem ja schon bei dem Thema. Es deutet an, was zu befürchten war und auch schon zu beobachten ist:
    Krankenhäuser sortieren insbesondere bei Elektivpatienten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. 3 Körbchen
    a) mit vorraussichtlichem Gewinn zu erbringen (Erlös versus Kosten)
    b) Null Summe
    c) draufzahlen

    a) ist zu gewinnen, b) zu behandeln und c) abzuweisen.

    Die Indikationen der von Ihnen aufgezählten Interventionen sind ja eh strittig und werden restriktiv gehalten. Was aber ist mit der Hüft TEP?

    Werden Patienten in Zukunft abgewiesen, weil sie nichts zum Gewinn der KH beizutragen haben?

    Auf Allgemeinplätze verzichte ich auf Ihren Wunsch hier bewußt.
    Hinweisen möchte ich an dieser Stelle jedoch nochmal auf das oft aufgezeigte Spannungsfeld zwischen moralischer Verpflichtung (,gesetzlichem Auftrag) und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend Herr D. Duck,

    Sie unterstellen m. E. fälschlicherweise, dass Krankenhäuser systematisch und patientenbezogen Erlöse den Kosten gegenüberstellen. Dazu muss man meiner unmaßgeblichen Meinung nach, diese Kosten auch kennen... In diesem Jahr gibt es 221 Kalkulationskrankenhäuser, denen man dieses Vorgehen möglicherweise zutrauen könnte.

    Zitat


    Auf Allgemeinplätze verzichte ich auf Ihren Wunsch hier bewußt.

    Finden Sie ? (s.o.)
    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Zitat


    Original von Admin:


    Sie unterstellen m. E. fälschlicherweise, dass Krankenhäuser systematisch und patientenbezogen Erlöse den Kosten gegenüberstellen. Dazu muss man meiner unmaßgeblichen Meinung nach, diese Kosten auch kennen... In diesem Jahr gibt es 221 Kalkulationskrankenhäuser, denen man dieses Vorgehen möglicherweise zutrauen könnte.


    Guten Morgen Herr Sommerhäuser,


    die 221 Kalkulationskrankenhäuser verfügen über eine Kostenträgerrechnung. Wie wir inzwischen wissen ist diese aber zunehmend unentbehrlich im DRG System. Viele Krankenhäuser- auch Nicht-Kalkulationshäuser - verfügen aus diesem Grund über eine solches betriebswirtschaftliches Instrument. Die Qualität und somit die Ergebnisse dieses Werkzeuges sind hausindividuell unterschiedlich gut.

    Wirtschaftliches Arbeiten im Fallpauschalensystem bedeutet, dass die anfallenden Kosten durchschnittlich durch die Erlöse gedeckt sein müssen.
    Zu Detektieren zwecks Prozessoptimierung oder anderer Lösungsmöglichkeiten sind aber auch die Fälle, in denen dies nicht gelingt.

    Krankenhäuser betreiben nicht systematisch Rosinenpickerei!!! Einzelne Häuser in einzelnen Bereichen aus unterschiedlichen Beweggründen tun dies aber!

    Ende des Allgemeinplatzes.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend, Herr D. Duck,

    Zitat


    Original von D. Duck:
    [...]
    Krankenhäuser betreiben nicht systematisch Rosinenpickerei!!! Einzelne Häuser in einzelnen Bereichen aus unterschiedlichen Beweggründen tun dies aber!

    Zitat


    Original von D. Duck:
    Ende des Allgemeinplatzes.

    Nach Ihrer Aussage oben, ist es keiner mehr.
    Ich wünsche Ihnen einen schönen Feiertag.

    LG
    B. Sommerhäuser

  • Zitat

    Nach Ihrer Aussage oben, ist es keiner mehr.
    Ich wünsche Ihnen einen schönen Feiertag.


    Hallo Herr Sommerhäuser

    Angenommen!

    Auch Ihnen einen schönen Feiertag bei heißen Temperaturen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck