"Fehler-DRG" nach Fallzusammenleführung?

  • Hallo Forum,

    wir haben folgendes Problem:

    Eine Patientin war zur Entbindung in unserem KH.(Normale Entbindung, DRG O60C). Nach 5 Tagen wurde sie wegen einer Nahtdehiszenz der Episiotomie wieder für einen Tag aufgenommen. Separat betrachtet würde dieser Fall in die DRG O61Z führen. nach Fallzusammenführung resultiert die 962Z \"unzulässige geburtshilfliche Diagnosekombination\", was die Krankenkasse nicht akzeptiert.

    Kodierung Fall 1: O80, Z37.0, Episiotomie 5-738.0
    Kodierung Fall 2: O90.1, 5-738.2

    Kann jemand helfen?

    Dr. M. Filipp

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    DKR 1506a Spontane vaginale Entbindung eines Einlings
    O80 Spontangeburt eines Einlings ist sowohl als Hauptdiagnose als auch als Nebendiagnose ausschließlich bei einer spontanen vaginalen Entbindung eines Einlings anzugeben: ohne Vorliegen von Diagnosen (Anomalien/Komplikationen), die an anderer Stelle im Kapitel XV „Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett“ aufgeführt sind, und ohne manuelle oder instrumentelle Maßnahmen.
    ...

    Erscheint die O90.1 und O80 ergibt es die Fehler-DRG. Da Sie aus beiden Fällen einen machen und die Kodes aus beiden Fällen übernehmen, ergibt sich diese Situation. Eine Wiederaufnahme setzt aber die DKR nicht außer Kraft, die O80 darf dann nicht im \"Rechnungs-Datensatz\" auftauchen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Selter:
    Eine Wiederaufnahme setzt aber die DKR nicht außer Kraft, die O80 darf dann nicht im \"Rechnungs-Datensatz\" auftauchen.


    Hallo,
    hallo Dirk,

    und wie lautet dann die DRG Hauptdiagnose?


    ähnlicher Fall:
    normale Geburt(spontane vaginale Entbindung ) anschl. Kopfschmerzen nach PDA

    O80 O89.4 Z37.0 9-260 ergeben eine Fehler DRG.


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo,

    die Hauptdiagnose im ersten Fall lautet O90.1, in dem von Ihnen geschilderten Fall O89.4. Der Kode O80 darf im Entlassdatensatz der Patientin weder als Haupt- noch als Nebendiagnose erscheinen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Eberhard,

    1506a Spontane vaginale Entbindung eines Einlings
    O80 Spontangeburt eines Einlings ist sowohl als Hauptdiagnose als auch als Nebendiagnose ausschließlich bei einer spontanen vaginalen Entbindung eines Einlings anzugeben: ohne Vorliegen von Diagnosen (Anomalien/Komplikationen), die an anderer Stelle im Kapitel XV „Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett“ aufgeführt sind, und ohne manuelle oder instrumentelle Maßnahmen.

    Spezielle toppt Allgemeine. Später auftretende Komplikationen werden dann HD, auch wenn Sie per se nicht zur Aufnahme geführt haben.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Selter:
    Spezielle toppt Allgemeine. Später auftretende Komplikationen werden dann HD, auch wenn Sie per se nicht zur Aufnahme geführt haben.


    Hallo,

    die oben genannte DKR 1506a war mir bekannt

    Lungenembolie postoperativ: keine Hauptdiagnose
    Kopfschmerzen nach PDA bei Geburt: Hauptdiagnose

    finde ich bemerkenswert...


    Gruß

    E Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Eberhard,

    macht doch aber im Ergebnis nichts, weil die O-Komplikations-Kodes (ggf. mit der dann auch DRG-zuordnungsrelevanten ND Z31.- (z.B., wenn O90.1 HD ist) ebenfalls in die Geburts-DRG führen.

    Die Gyn-Kodierrichtlinien haben aber sowieso einen extrem eingeschränkten Unterhaltungswert.....

  • Hallo Forum, hallo Dirk,
    war gestern wegen unserem Regionaltreffen leider nicht im Netz, find es es aber toll :i_respekt: , dass Dirk hier so offensiv und mit \"Freude am Unterhaltungswert :biggrin: \" die Geburtshilfe beackert (gibt bei Kursen zu diesem Thema seinen Mitarbeitern immer frei). Also dem ist nichts hinzuzufügen, auch ein zusammengeführter Fall ist retrospektiv zu betrachten und bei Vorliegen von Komplikationen fällt O80 weg.
    Viele Grüsse aus Thüringen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von J-Schikowski:
    (gibt bei Kursen zu diesem Thema seinen Mitarbeitern immer frei).

    Hallo Joris,

    solange die Schwangerschaft noch nicht als Berufskrankheit oder Wegeunfall anerkannt ist und nach meiner persönlichen Meinung dies auf absehbare Zeit auch so bleiben wird, werde ich auch zukünftig meine Mitarbeiter von diesen Wirren fernhalten. So werden gerade gewonnene wichtige Kodierkenntnisse für eine BG-Klinik geschützt und nicht der Gefahr der Überschreibung ausgesetzt. Zudem hebt es das Betriebsklima.

    :d_zwinker: