So werden gerade gewonnene wichtige Kodierkenntnisse für eine BG-Klinik geschützt und nicht der Gefahr der Überschreibung ausgesetzt.
Ich fühle mich geehrt :rotwerd: , dass jemand mir zutraut, ich könnte \"überschreiben\".
Grüsse Joris
So werden gerade gewonnene wichtige Kodierkenntnisse für eine BG-Klinik geschützt und nicht der Gefahr der Überschreibung ausgesetzt.
Ich fühle mich geehrt :rotwerd: , dass jemand mir zutraut, ich könnte \"überschreiben\".
Grüsse Joris
Hi Joris,
mit den Gyn-Regeln hast Du da eine mächtige Waffe in der Hand!
Ich bin ja noch ein neuling in der DRG welt, möchte auch nicht gerne hr. selters widersprechen aber ist es hier nicht so das diese fälle gar nicht zusammengeführt werden dürfen...
die O60c ist doch im Fallpauschalenkatalog von der wiederaufnahme ausdrücklich ausgenommen ..... also dürfen die zwei fälle nicht zusammengeführt werden und es dürfen beide fälle abgerechnet werden oder???
grusse
tao
Hallo Tao,
Zitat
die O60c ist doch im Fallpauschalenkatalog von der wiederaufnahme ausdrücklich ausgenommen ..... also dürfen die zwei fälle nicht zusammengeführt werden und es dürfen beide fälle abgerechnet werden oder???
Die \"Ausnahme von der Wiederaufnahmeregelung\" gilt nur in den beiden ersten der insges. drei möglichen Gründe für eine Fallzusammenlegung.
Im dritten möglichen Fall ( § 2 Abs. 3 KFPV 2004 ) der Fallzusammenlegung, nämlich bei \"Wiederaufnahme wegen Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung\", kommt die Regelung der \"Ausnahme von der Wiederaufnahmeregelung\" nicht zur Anwendung.
Ist z.B. die Nahtdehiszenz einer geburtshilflichen Wunde Grund für einen zweiten Aufenthalt, spielt es dann keine Rolle, ob einer der beiden Fälle von der Anwendung der Wiederaufnahmeregel ausgeschlossen ist, da es sich beim zweiten Fall um eine Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung des ersten Falles handelt.
MfG,
M. Ziebart
Hallo tao,
Zitathr. Selters
es waren harte Zeiten damals. Meine Familie konnte sich nur ein S leisten und es wurde entschieden, diese am Namensanfang aufzuführen, also Selter. :d_zwinker:
moin, lieber herr selter,
mein mitgefühl...:f_troest:
merguet
Zitat
es waren harte Zeiten damals. Meine Familie konnte sich nur ein S leisten und es wurde entschieden, diese am Namensanfang aufzuführen, also Selter.
sorry hr. selter,
ps hoffe die zeiten haben sich gebessert
nix für ungut
mfg
tao
Hallo Herr Merguet,
ich hatte Ihnen ja bereits gesagt, dass mein Name öfters Ziel von Transferleistungen ist.
Dass ich mit Ihrem Mitgefühl diesbezüglich rechnen darf, hatte ich mir bereits gedacht.....:d_zwinker:.