Fallzusammenlegung - Ja oder Nein?

  • Hallo liebes Forum

    Ich hab hier ein Problem, bei dem ich die eine oder andere Hilfe brauch.

    Ein Patient war dreimal in unserem Haus stationär:

    27.04.2004 - 29.04.2004 -> DRG L64B
    09.05.2004 - 12.05.2004 -> DRG L64B
    24.05.2004 - 25.05.2004 -> DRG L07B

    Nun will die Krankenkasse dass wir alle drei Fälle zu einem zusammen legen.

    Meiner Meinung nach wäre doch nur der 2. und 3. Fall zusammen zufassen, da der 2. Fall ausserhalb der 1. OGVD liegt und somit keine WA gleiche Basis-DRG ist. Aber vielleicht habe ich auch falsch gerechnet und die Krankenkasse hat doch Recht ?(

    Viele Grüße

  • Hallo!

    Sie haben recht. Die oGVD derDRG L64B beträgt 8 Tage, somit sind der erste und der zweite Fall nicht zusamenzuführen.
    Was wohl zu dem Wunsch der KK geführt hat alle Fälle zusammenzuführen ist die Tatsache das der erste Fall und der dritte Fall auch innerhalb 30 Kalendertagen liegen mit der Abfolge Patition M/O. Nach den Leitsätzen (Prüfkriterium 4 \"Rheinfolge der Partionen\") ist bei dieser Abfolge aber \"...auf die PArtition der unmittelbar zuvor abrechenbaren Fallpauschale abgestellt.\" Es erfolgt dann keine erneute Prüfung gegen den ersten Fall und somit auch keine Zusammnführung.


    MfG
    Echardt

  • Hallo Frau Weihs, Hallo Herr Eckhardt,liebes Forum,

    der Fall 1 lässt sich nach den Wiederaufnahmeregelungen mit Fall 2 nicht zusammenführen. Allerdings beträgt die OGVD der DRG L64B nur 7 Tage und nicht 8 Tage, wie Herr Eckhardt schreibt. Der 8. Tag ist der erste Tag mit Zuschlag!
    Der zweite und dritte Fall ist dann nach den Wiederaufnahmeregelungen zusammenzuführen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen
    Medizinischer Dokumentar
    Uni Düsseldorf

  • Hallo Steffen!

    Stimmt mit der oGVD. \"Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil\".
    Glücklicherweise kommen wir zum gleichen Ergebnis.

    Sorry ;)

    MfG
    Eckhardt