Hallo liebes Forum
Ich hab hier ein Problem, bei dem ich die eine oder andere Hilfe brauch.
Ein Patient war dreimal in unserem Haus stationär:
27.04.2004 - 29.04.2004 -> DRG L64B
09.05.2004 - 12.05.2004 -> DRG L64B
24.05.2004 - 25.05.2004 -> DRG L07B
Nun will die Krankenkasse dass wir alle drei Fälle zu einem zusammen legen.
Meiner Meinung nach wäre doch nur der 2. und 3. Fall zusammen zufassen, da der 2. Fall ausserhalb der 1. OGVD liegt und somit keine WA gleiche Basis-DRG ist. Aber vielleicht habe ich auch falsch gerechnet und die Krankenkasse hat doch Recht
Viele Grüße