Hallo Forum,
DKR 0901c:
\"Wird bei einem Patienten eine Angina pectoris diagnostiziert, ist der entsprechende Kode vor dem Kode der Koronaratherosklerose anzugeben\"
Patient wird in chirurgischer Abteilung aufgenommen, bei vorbekannter KHK nimmt der Patient lediglich ASS ein, dieses wird während des stat. Aufenthaltes durch das Krankenhaus weiter verabreicht. Im Anamnesegespräch erläutert der Patient er würde bereits seit einigen Jahren immer wieder einmal an \"Herzenge\" zu leiden, was sich aber auf eigene Verabreichung von Nitrospray immer \"bessern würde\". Der Patient verlies das Haus ohne operativen Eingriff nach einigen Tagen.
Wurde im Vorliegenden Fall eine Angina pectoris im Sinne der DKR 0901 \"diagnostiziert\" und darf entsprechend (im Nebendiagnosebereich)kodiert werden:
I20.9 A.p., n.n.bez.
I25.9 KHK
Mit freundlichen Grüßen
C. Hirschberg