Exstirpation Handgelenksganglion

  • Hallo Herr Schnabel,

    meine persönliche Meinung: 5-859.13 (Ganglionresektion ist hier Inklusivum).
    Begründung: das Handgelenk ist bei mehreren Kodes aus 5-849 ausdrücklich ausgeschlossen.

    Ausgesprochen verwirrend sind in diesem Zusammenhang sich widersprechende In- und Exklusiva: so sind unter 5-84 \"Operationen an Schleimbeuteln der Hand\" mit dem Hinweis auf den Kodebereich 5-859 ausgeschlossen; auf der Unterebene 5-849 ist die \"Exzision eine Schleimbeutels\" an der Hand dann aber wieder per Inklusivum zugeordnet.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Hallo, tja dieses Wirrwarr der Inklusiva und Exklusiva haben uns zur Nachfrage animiert. In der Konsequenz resultieren drei verschiedene DRGs (I17B, I24Z, I26Z)) mit entsprechenden Erlösunterschieden je nachdem ob noch eine diagnostische Arthroskopie dazu kodiert wird oder nicht.

    Gruß M. Schnabel

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ein interessantes Problem. Letztlich sollte man hier beim DIMDI nachfragen. Dazu braucht man aber genauere Informationen, wo genau das Ganglion war und wie operiert wurde, kurzum, den Inhalt des OP-Berichts.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    machen wir es doch ganz einfach,

    dorsales extraossäres Handgelenkganglion loco typico. Das Ganglion wurde präpariert. Der Stiel lag im Bereich der scapulolunären Gelenkapsel. Dieser wurde umstochen und das Ganglion abgetragen. Zusätzlich wurde eine Arthroskopie durchgeführt, die keine zusätzlichen pathologischen Befunde ergab.

    Reichen die Infos?

    Gruß M. Schnabel

  • Hallo Herr Schnabel,

    infolge Ihrer zusätzlichen Angaben ist es nun einfacher geworden. Die scapholunäre Gelenkkapsel bezieht sich eindeutig auf die Handwurzelgelenkregion und somit ist die Codierung 5-849.0 eindeutig in Verbindung mit 1-697.3.

    Trotzdem möchte ich auch die andere Frage (Handgelenk zur Hand oder nicht)klären helfen.

    Man muß dazu in die Historie gehen.

    Die damalige DGOT (heute DGOOC) wollte auch im Handkapitel die Resektion der Schleimbeutel haben. Dies wurde mit dem Argument, es gäbe von der Anatomie her keine Bursae an der Hand, abgelehnt. Unser Hinweis, z.B. unter rheumatischen Bedingungen gäbe es sie doch, wurde lange nicht ausreichend zur Kenntnis genommen. Nach und nach änderte sich das Bild und der Verweis auf die 5-859 wurde in das 5-84er Kapitel eingefügt. Als erkannt wurde, daß die Bursaentfernung an der Hand doch wichtig war, wurde sie mit der Ganglionentfernung sowohl an der Hand als auch umgekehrt die Ganglionentfernung außerhalb der Hand mit der Bursaentfernung gleichgeschaltet. Dabei vergaß man offensichtlich, den zwischenzeitlich verwirrenden Querverweis bei 5-84 zu entfernen. Die gleiche Problematik wie bei der Trennlinie Handgelenk besteht eigentlich auch an allen anderen Regionentrennlinien mit fließenden Überschneidungen.

    Jetzt zurück zur Historie. Da das häufigste Ganglion die Hand bis hin zum Kontakt mit dem Handgelenk betrifft und dessen Entfernung von Anfang an im OPS enthalten war, sollte die Grenzziehung im Handkapitel bei der 5-849.0 (einschließlich) Handgelenk verbleiben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin